Fakten: Einsparungen bei Medikamentenausgaben dank Drei-Jahresüberprüfung

Bern/ , 30. April 2021

Das BAG überprüft die Medikamente auf Erfüllung der Aufnahmekriterien auf die Spezialitätenliste in einem dreijährlichen Rhythmus. Jährlich wird ein Drittel der SL-Medikamente überprüft. Die 3-Jahresüberprüfung (3-JÜP) wurde erstmals 2012 – 2014 durchgeführt. Weil die Überprüfung der Produkte auf Basis ihres Einführungsjahres zugeteilt wurde und sich daher Probleme für die Durchführung des therapeutischen Quervergleichs ergab, wurde in der ersten 3-Jahres Überprüfungsrunde lediglich auf den Auslandpreisvergleich abgestellt und der therapeutische Quervergleich nicht berücksichtigt. Dagegen hat die die Pharmaindustrie erfolgreich rekuriert. Als Folge wurden die 3-Jahresüberprüfung 2015 und 2016 ausgesetzt, die Verordnungen angepasst und gemäss der gesetzlichen Grundlage der therapeutische Quervergleich gleichwertig zum APV verwendet. 2016 wurden mittels einer Auslosung die heute bestehende Reihenfolge der Überprüfung festgelegt. In den Jahren 2017 bis 2019 wurde die 3-Jahresüberprüfung mit vielen Ausnahmen umgesetzt. Die folgende Tabelle zeigt die Reihenfolge der Überprüfung.