Branchenvereinbarung Vermittler

Bern/ , 15. Juni 2023

Am 24. Januar 2020 haben curafutura und santésuisse eine neue Branchenvereinbarung Vermittler abgeschlossen. Das Ziel der Branchenvereinbarung ist, im Rahmen des Wettbewerbs unter den Krankenversicherern auf Kaltakquise zu verzichten, die Qualität der Vermittlertätigkeit zu steigern (z. B. mit Ausbildungsvoraussetzungen und klaren Regeln bezüglich Beratungsmodalitäten) sowie Vermittlerprovisionen für Vertragsabschlüsse im Bereich der OKP und der Zusatzversicherung in ihrer Höhe zu beschränken.

Im Oktober 2020 wurde von den Verbänden in Umsetzung der Branchenvereinbarung eine Sanktions-und Verfahrensordnung unterzeichnet. Diese regelt das Vorgehen bei Verstössen gegen die Vereinbarung.

Die Branchenvereinbarung sowie die Sanktions- und Verfahrensordnung sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

STREITBEILEGUNG

  • Eine Aufsichtskommission Branchenvereinbarung Vermittler (AK-BVV) ist für die Beurteilung von Anzeigen zuständig (s. www.fair-mittler.ch)
  • Die AK-BVV besteht aus neun Mitgliedern, darunter zwei aus dem Kreis des Konsumentenschutzes. Die Mitglieder der AK-BVV sind unabhängig und nicht weisungsgebunden. Insbesondere dürfen sie weder Angestellte der Krankenversicherungsverbände noch von Krankenversicherern sein.
  • Die Verbände, die der Sanktionsvereinbarung unterstehenden Versicherer, die Vermittler, einzelne Versicherte und Konsumentenorganisationen können bei der AK-BVV eine Anzeige erstatten, falls sie der Ansicht sind, ein Versicherer habe die Vereinbarung verletzt.
  • Das Streitbeilegungsverfahren sieht vor, dass in einem ersten Schritt die AK-BVV eine potenzielle Verletzung beurteilt. Falls ein Krankenversicherer sanktioniert wird, aber die Busse nicht bezahlt, besteht die Möglichkeit, dass ein Schiedsgericht in einem zweiten Schritt über den Fall urteilt.
  • Wenn eine Verletzung nachgewiesen ist, ist eine Sanktion auszusprechen. In der Grundversicherung können Bussen bis zu CHF 100‘000.- und in der Zusatzversicherung bis zu CHF 500‘000.- ausgesprochen werden.

ALLGEMEINVERBINDLICHKEITSERKLÄRUNG

Eine überwiegende Mehrheit der Krankenversicherer ist der Branchenvereinbarung beigetreten. Um die Einhaltung der Qualitätsbestimmungen innerhalb der Branche durchzusetzen, haben die Verbände eine gesetzliche Grundlage für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Vereinbarung gefordert. Am 16. Dezember 2022 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungvermittlertätigkeit verabschiedet. Die im Rahmen der Vernehmlassung und des gesetzgeberischen Prozesses eingebrachten Anliegen der Verbände, die in der Selbstregulierung bereits vorgesehenen Sanktionen und die Unterscheidung zwischen internem Vertrieb und externen Vermittlern zu berücksichtigen, wurden leider nicht aufgenommen. Die Krankenversicherer arbeiten zurzeit daran, die Branchenvereinbarung so anzupassen, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärung beantragt werden kann.