Hebammen

Der Schweizerische Hebammenverband (SHV), die Interessensgemeinschaft der Geburtshäuser Schweiz (IGGH-CH®), curafutura und santésuisse vertreten die Tarifpartner für ambulante Leistungen freipraktizierender Hebammen im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die vorherige Tarifstruktur war vom 01.01.1996 bis zum 31. August.2020 unverändert in Kraft. Diverse Anpassungen der KVV (Verordnung über die Krankenversicherung), der KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) sowie der Materialpauschalen und Wegentschädigung machten eine Anpassung der Tarifstruktur notwendig.

Am 21. Juni 2018 haben die unterzeichnenden Tarifpartner dem Bundesrat einen Genehmigungsantrag betreffend eines im Sinne des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sachgerecht und betriebswirtschaftlich aktualisierten Einzelleistungstarifstrukturvertrages für ambulante Hebammenleistungen eingereicht. Die Tarifstruktur wurde bis zum 30. Juni 2024 befristet genehmigt.