Qualität

Jeder zehnte Patient erlebt im Schnitt im Spital ein unerwünschtes Ereignis. Die Hälfte davon wäre vermeidbar, zeigen verschiedene internationale Studienergebnisse. In der Schweiz fehlen detaillierte Studien mit entsprechenden Erkenntnissen. Die einzige namhafte Studie stammt aus dem Jahr 2019.

Gesundheitsakteure sind jedoch sensibilisiert. Zwei aktuelle OECD-Berichte zeigen, dass die Schweiz noch Potential hinsichtlich der Governance zur Verbesserung der Patientensicherheit hat (2011 / 2020). In den letzten Jahren hat deshalb auch die Schweizer Politik auf diese Erkenntnisse reagiert und in einem mehrjährigen politischen Prozess eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) beschlossen.

Am 21. Juni 2019 haben die Eidgenössischen Räte die Änderung des KVG zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit verabschiedet. Mit der Revision von Art. 58 KVG wird ein neuer gesetzlicher Rahmen für die Koordination und die systematische Weiterentwicklung der Qualitätsaktivitäten in allen OKP-relevanten Bereichen des Gesundheitswesens geschaffen.

Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer sind nun dazu verpflichtet, zur Sicherstellung der Qualitätsentwicklung in allen Bereichen gesamtschweizerisch geltende Qualitätsverträge abzuschliessen.

Eine der Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Qualitätsmassnahmen in Qualitätsverträgen: Die Perspektiven verschiedenener Akteure müssen berücksichtigt werden, weil sie einen Einfluss auf die Qualitätsvertragspartner und deren Positionen haben.

Mögliche Perspektiven sind: 

  • Perspektive Kunde: 
    Qualität ist, wenn meine Erwartungen erfüllt oder übertroffen werden!
  • Perspektive Unternehmung:
    Qualität ist, wenn der Kunde wiederkommt.
  • Perspektive Health Professionals: 
    Qualität ist, wenn die Krankheit mit adäquaten Leistungen nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens behandelt wird!
  • Perspektive Krankenversicherung:
    Qualität ist, wenn wirksame und zweckmässige Leistungen wirtschaftlich erbracht werden! (WZW)

Der Fahrplan ist ehrgeizig: Bis zum 1. April 2022 sollen Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer gesamtschweizerisch geltende Verträge über die Qualitätsentwicklung (Qualitätsverträge) abschliessen. Hier kommt curafutura zum Zug. Gemeinsam mit den unterschiedlichen Leistungserbringern des Gesundheitssystems, respektive deren Verbänden, erarbeiten wir die Inhalte zu folgenden Themen:

  • Die Qualitätsmessungen
  • Die Massnahmen zur Qualitätsentwicklung
  • Die Zusammenarbeit der Vertragspartner bei der Festlegung von Verbesserungsmassnahmen
  • Die Überprüfung der Einhaltung der Verbesserungsmassnahmen
  • Die Veröffentlichung der Qualitätsmessungen und der Verbesserungsmassnahmen
  • Die Sanktionen bei Verletzungen des Vertrags

Das Einhalten der Regeln zur Qualitätsentwicklung bildet eine Voraussetzung für die Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. curafutura ist darum bestrebt, für die Qualitätsentwicklung sinnvolle, transparente und überprüfbare Vereinbarungen zu treffen.