ST Reha (Rehabilitation)

Im Jahr 2022 wurde mit der Tarifstruktur ST Reha auch in der Rehabilitation ein einheitliches Pauschalsystem eingeführt. Im Gegensatz zum Fallpauschalensystem SwissDRG wird mit ST Reha auf der Basis von leistungsbezogenen Tagespauschalen abgerechnet.

Für die Tarifpflege ist die SwissDRG AG zuständig. curafutura ist Aktionär der SwissDRG AG und gestaltet die Entwicklung durch Mitarbeit in den Gremien aktiv mit. Überdies unterstützt der Verband seine Mitglieder bei Fragen zum Tarif, organisiert den verbandsinternen Austausch und stellt in enger Kooperation mit den Fachexperten der Mitglieder Anträge zur Systementwicklung an die SwissDRG AG sowie zur Weiterentwicklung der medizinischen Klassifikation und der Kodierungsrichtlinien beim Bundesamt für Statistik.

Aktuell rechnen 70 Kliniken Leistungen im Umfang von CHF 1,4 Mia. nach ST Reha ab. Die Wohnkantone tragen 55 % der Kosten, die Versicherer 45 %. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der Version 2.0, im Vergleich zur Version 1.0 wurden grössere Umbauten vorgenommen. Die aktuell gültigen Unterlagen sind hier abrufbar.

Die stationären Behandlungen in der Rehabilitation sind einer der wenigen Bereiche, in denen die Krankenversicherer eine Kostengutsprache erteilen und somit den Behandlungspfad (mit)steuern können.