Spitalplanung

Die Schweiz hat eine der höchsten Spitaldichten der Welt. Oftmals entfallen mehrere Spitäler mit demselben Angebot auf einen Kanton. Die Kompetenz zur Spitalplanung obliegt gemäss der Bundesverfassung den Kantonen. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) regelt, dass die Kantone im Rahmen dieser Planung, die Zulassung der Spitäler zur OKP mittels Spitallisten (Leistungsaufträge) steuern und dabei die Planungskriterien gemäss der Krankenversicherungsverordnung (KVV, Artikel 58a bis Artikel 58e) berücksichtigen.

Auf seiner Spitalliste führt jeder Kanton jene Spitäler auf, welche die stationäre Versorgung der Kantonsbevölkerung gewährleisten sollen. Die sogenannten Leistungsaufträge definieren dabei, welche medizinischen Leistungen ein Spital zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen kann. Im Bereich der hochspezialisierten Medizin werden Leistungsaufträge nicht kantonal, sondern gesamtschweizerisch in einem Bewerbungsverfahren auf wenige spezialisierten Krankenhäuser verteilt.

Gemäss Gesetzgeber sind die Kantone angehalten, ihre Planungen untereinander zu koordinieren. Dies mit dem klaren Ziel, Überversorgung zu vermeiden und Kosten einzudämmen und die notwendige Qualität zu sichern. Abgesehen von wenigen und räumlich eng begrenzten Kooperationen, findet eine derartige interkantonale Koordination der Spitalplanung bis heute kaum statt.

Geleitet von überwiegend standort- und wirtschaftspolitischen Interessen bleibt die Planung weitestgehend auf das Innere der Kantonsgrenzen beschränkt. Im Wettbewerb mit anderen Kantonen werden dabei nicht nur bestehende Überkapazitäten erhalten, es werden gar neue geschaffen. Für curafutura ist es daher dringend notwendig, bestehende Interessenkonflikte zu lösen und eine sinnvolle und dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Spitalplanung auf regionaler Ebene herbeizuführen. Ziel muss es sein, dass die Kantone die Planung der Spitäler und Pflegeheime noch stärker koordinieren.