Spitalplanung stationär

Die Kantone sind für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung ihrer Bevölkerung verantwortlich. Auf der so genannten Spitalliste führen sie jene inner- und ausserkantonalen Spitäler auf, welche die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Mit der Spitalliste erteilen die Kantone den Spitälern unterschiedliche Leistungsaufträge und berechtigen diese zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

In der Regel wird der Versorgungsbedarf alle 5- 10 Jahre neu ermittelt und mündet in einer neuen Spitalliste. Im Bereich der hochspezialisierten Medizin werden die Leistungsaufträge nicht kantonal, sondern gesamtschweizerisch in einem Bewerbungsverfahren auf wenige spezialisierte Spitäler verteilt.

Gemäss Gesetz sind die Kantone zu einer umfassenden Koordination bei der Erteilung von Leistungsaufträgen an Spitäler verpflichtet. Die Umsetzung ist bis heute jedoch mangelhaft, auch wenn der Gesetzgeber die Kantone seit Jahren wiederholt auffordert, den Bedarf und die Erteilung von Leistungsaufträgen untereinander besser zu koordinieren. Vor diesem Hintergrund sprach das Parlament den Krankenversicherern ab dem Jahr 2024 ein Beschwerderecht betreffend der Spitalplanung zu.

curafutura verfolgt und beurteilt die jeweiligen Spitalplanungs- und Spitallistenverfahren in den Kantonen und nimmt bei Bedarf Stellung. Falls die Planungsbehörde anlässlich des definitiven Beschlusses nicht auf die Argumente der Versicherer eingeht, hat der Verband die Möglichkeit beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde zu erheben. Aktuell offene Verfahren finden Sie hier.

curafutura setzt bei der Beurteilung der Spitalplanungs- und Spitallistenverfahren u.a. folgende Schwerpunkte:

  • In überkantonalen Gesundheitsregionen denken, da sich die Patientenströme nicht nach den Kantonsgrenzen richten und Überkapazitäten vermieden werden sollen.
  • Versorgungsqualität stärken, indem auf die Nutzung von Synergien, auf Mindestfallzahlen und auf das Potenzial der Konzentration von Leistungen geachtet wird.
  • Ambulant vor stationär fördern und nur das stationär behandeln, was nicht ambulant behandelt werden kann.
  • Überkantonale Betriebsvergleiche einfordern bezüglich Hospitalisierungsrate, Ambulantisierung, Mindestfallzahlen sowie Wirtschaftlichkeit und entsprechende Massnahmen ableiten.

curafutura bringt sich zudem auch im Bereich der hochspezialisierten Medizin aktiv ein und stützt im Grundsatz die Zentralisierung dieser Eingriffe insbesondere aus Qualitäts-, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen.