
Einheitliche Finanzierung
EFAS, die Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen aus einer Hand, bringt viele Vorteile.
Darum geht es
Heute werden ambulante und stationäre Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) unterschiedlich finanziert. Stationäre Leistungen werden von den Krankenversicherern und Kantonen dual-fix gemeinsam getragen. Die Kantone, und damit die Steuerzahlenden, übernehmen dabei 55%. Die Krankenversicherer, und somit die Prämienzahlenden, 45% der Kosten.
Ambulante Leistungen hingegen werden vollumfänglich von den Prämienzahlenden getragen.
Der Fehlanreiz
Durch die unterschiedliche Finanzierung kommt es zu Fehlanreizen. So kann es sein, dass der Entscheid über eine Behandlung von finanziellen Überlegungen beeinflusst ist. Das darf nicht sein. Der Entscheid über eine Behandlung soll aus rein medizinischer und patientenorientierter Sicht getroffen werden.
Solange eine ambulant durchgeführte Operation jedoch mehr kostet als 45% der Kosten einer medizinisch gleichwertigen stationären Behandlung, haben die Krankenversicherer keinen Anreiz, die unter Vollkostensicht allenfalls günstigere ambulante Leistung einzufordern. Das würde gegen die Interessen ihrer Versicherten laufen.
Die Lösung: Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen
curafutura unterstützt daher die rasche Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) im Bereich der Akutversorgung. So werden Prämienzahlende und Steuerzahlende zeitnah entlastet.
Eine einheitliche Finanzierung führt zu folgenden positiven Auswirkungen
Es findet eine gewollte…
- Verlagerung von stationär nach ambulant,
- eine Förderung der integrierten Versorgung,
- eine Entwicklung innovativer Versicherungsmodelle,
- eine Erhöhung der Kostentransparenz statt.
