Einheitliche Finanzierung

Am 22. Dezember 2023 haben die eidgenössischen Räte EFAS, die Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen aus einer Hand, verabschiedet. Nach Ablauf der ungenutzten Referendumsfrist wird EFAS im Akutbereich auf den 1. Januar 2028 in Kraft treten – die Pflegeleistungen werden vier Jahre später in die einheitliche Finanzierung integriert.

Das ist ein Meilenstein in der Gesundheitspolitik. Es hat 14 Jahre gebraucht, bis diese Reform endlich gelang. curafutura hat sich massgeblich dafür eingesetzt und den Lead in der Vereinigung pro-efas übernommen, um das Gelingen dieser Reform gemeinsam mit 21 weiteren Verbänden und unter Beteilung vieler weiterer Befürworter aus Politik und Gesundheitswesen zu ermöglichen.

Letztlich hat eine grosse Mehrheit EFAS zugestimmt und so den Weg zur grössten Gesundheitsreform seit der Einführung des KVG ermöglicht.

Darum geht es

Künftig werden ambulante und stationäre Leistungen aus einer Hand finanziert. Das heisst: Der Kostenteiler bleibt immer derselbe, egal ob ambulant oder stationär behandelt wird. Neu sieht dieser wie folgt aus: Bis zum Einbezug der Pflege werden 24.5% von den Kantonen, resp. Steuerzahlern, und 75.5% von den Versicherern, resp. Versicherten über die OKP finanziert. Vier Jahre später, nach erfolgter Integration der Pflegeleistungen, liegt der Verteilschlüssel bei 26.9% für die Kantone und bei 73.1% für die Versicherer.

Bis EFAS vollzogen und in Kraft getreten ist, werden ambulante und stationäre Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wie bis anhin unterschiedlich finanziert. Stationäre Leistungen werden von den Krankenversicherern und Kantonen dual-fix gemeinsam getragen. Die Kantone, und damit die Steuerzahlenden, übernehmen dabei 55% der Kosten. Die Krankenversicherer, und somit die Prämienzahlenden, 45% der Kosten.

Ambulante Leistungen hingegen werden vollumfänglich von den Prämienzahlenden getragen.

Das Problem der veralteten Finanzierung bis zur Integration von EFAS per 1. Januar 2028

Durch die unterschiedliche Finanzierung kommt es zu Fehlanreizen. So kann es sein, dass der Entscheid über eine Behandlung von finanziellen Überlegungen beeinflusst ist. Das darf nicht sein. Der Entscheid über eine Behandlung soll aus rein medizinischer und patientenorientierter Sicht getroffen werden.

Solange eine ambulant durchgeführte Operation jedoch mehr kostet als 45% der Kosten einer medizinisch gleichwertigen stationären Behandlung, haben die Krankenversicherer keinen Anreiz, die unter Vollkostensicht allenfalls günstigere ambulante Leistung einzufordern. Das würde gegen die Interessen ihrer Versicherten laufen.

Darum hat sich curafutura für EFAS engagiert

curafutura hat die rasche Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) im Bereich der Akutversorgung aus folgendem Grund unterstützt: Die Prämien- und Steuerzahlenden werden zeitnah entlastet und positive Entwicklungen werden angestossen.

Eine einheitliche Finanzierung führt zu folgenden positiven Auswirkungen

Es findet eine gewollte…

  • Verlagerung von stationär nach ambulant,
  • eine Förderung der integrierten Versorgung,
  • eine Entwicklung innovativer Versicherungsmodelle,
  • eine Erhöhung der Kostentransparenz statt.