Stationär

Die stationären Tarife werden gemäss Art. 49 Abs. 1 KVG von der Tariforganisation Swiss DRG AG entwickelt und laufend angepasst. curafutura begleitet diese Entwicklung und nimmt regelmässig zu neuen Tarifversionen Stellung.

Gemäss der neuer Spitalfinanzierung müssen stationäre Tarife national einheitlich sein und einen Bezug zu den erbrachten Leistungen aufweisen.

Das Ziel der Tarifweiterentwicklung ist einerseits die Erhöhung der Transparenz der Leistungserbringung bzw. der Dokumentation und andererseits die sachgerechte Abbildung der durchgeführten Leistungen.

Stationäre Tarife kommen zur Anwendung im Bereich der Akutsomatik, der Psychiatrie und der Rehabilitation.