Ab 1. Juli 2024: Neues Preismodell fördert Generika und Biosimilars und bringt Einsparungen von Hunderten Millionen Franken
Bern/ , 23. Mai 2024Der Bund führt auf den 1. Juli 2024 ein neues Preismodell für die Abgabe von Medikamenten ein. Die angepassten Preise fördern die Verwendung von günstigeren Generika und Biosimilars und werden Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken bringen. Dies ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Davon profitieren Prämienzahlerinnen und Prämienzahler.
Mit seinem Entscheid vom vergangenen Dezember hat der Bundesrat grünes Licht für die Förderung von Generika und Biosimilars gegeben. Die beschlossene Anpassung tritt nun per 1. Juli 2024 in Kraft und ermöglicht sofortige Einsparungen von 60 Millionen Franken pro Jahr und danach zusätzliche jährliche Einsparungen von mehreren hundert Millionen. Dies mit gleichwertiger Qualität und ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Es ist demnach eine deutliche Systemverbesserung. Die Verbände curafutura, FMH, APA, H+ und pharmaSuisse unterstützen diesen Entscheid und haben sich mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) für diese Konsens-Lösung eingesetzt.
Gründe für die notwendigen Anpassungen
Der vom Bund festgelegte Kostenanteil bei Medikamenten, der sogenannte Vertriebsanteil, regelt die Abgeltung der logistischen Leistungen (Personallöhne sowie Infrastruktur-, Transport- und Kapitalkosten) für die Vertriebskanäle (Apotheker, selbstdispensierende Ärzte, ambulante Spitaldienste). Der Vertriebsanteil wird erstmals seit seinem Inkrafttreten vor 20 Jahren angepasst, damit dieser den tatsächlichen Kosten besser gerecht wird.
Der Vertriebsanteil ist heute deutlich höher bei Originalpräparaten als bei Generika und Biosimilars. Dieser finanzielle Anreiz trägt dazu bei, dass Generika und Biosimilars noch viel zu wenig eingesetzt werden. Die Revision reduziert diesen Fehlanreiz nachhaltig.
Auswirkungen auf die Medikamentenpreise
Die Anpassung betrifft jene Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind, also von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden. Mit der Revision des Vertriebsanteils werden bei den rezeptpflichtigen Medikamenten 2/3 der Medikamente günstiger, 1/3 teurer. Die nicht rezeptpflichtigen Medikamente sind nur minimal tangiert. Von einer Preissenkung profitieren Medikamente ab 30 Franken, von einer Preiserhöhung betroffen sind die tiefpreisigen Medikamente, da für diese der Vertriebsanteil bis anhin nicht kostendeckend war.
Aufgrund der bevorstehenden Aufnahme weiterer Generika und Biosimilars in die Spezialitätenliste (SL) wird das Einsparpotenzial in den nächsten Jahren weiterwachsen. Insgesamt kann mit beträchtlichen und nachhaltigen Einsparungen von mehreren Hundert Millionen Franken gerechnet werden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um in Zukunft den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen und gleichzeitig die hohe Qualität der Versorgung in der Schweiz weiterhin sicherzustellen.