Arzneimittel: Dank verlängerter Vergütungsmöglichkeit von Grosspackungen wird eine unnötige Kostensteigerung vermieden

Bern/ , 18. Januar 2021

curafutura begrüsst pragmatischen Entscheid des BAG

Grosspackungen von Arzneimitteln, die nicht in der Spezialitätenliste aufgeführt sind, werden auch im Jahr 2021 von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. curafutura begrüsst die Verlängerung dieser Übergangslösung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Tagestherapiekosten von Medikamenten mit Grosspackungen sind bei längerer Anwendung günstiger als entsprechende kleinere Packungen. Dieser Entscheid hilft den Versicherten Geld zu sparen.

Das BAG hat den Krankenversicherern nach jahrelanger Praxis Ende 2019 untersagt, Grosspackungen von Medikamenten weiterhin zu vergüten, die nicht auf der Spezialitätenliste (SL) sind. Kleinere Packungen dieser SL-gelisteten Medikamente werden weiter durch die OKP vergütet. Das BAG hat die Hersteller aufgefordert, für entsprechende Grosspackungen einen Antrag zur Aufnahme in die Spezialitätenliste zu stellen. Damit würden diese weiterhin durch die OKP vergütet. Allerdings ist nur ein Teil der Pharma Firmen dieser Auforderung nachgekommen.

Erfreulicherweise hat das BAG nun die Übergangsfrist verlängert. Die OKP kann vorläufig weiterhin rund 250 Grosspackungen vergüten. So wird vermieden, dass die Leistungserbringer auf kleinere, teurere Packungen umsteigen müssen. curafutura begrüsst den pragmatischen Entscheid des BAG, der eine unnötige Kostensteigerung vermeidet.

curafutura setzt sich zudem für eine definitive Lösung ein, dass Grosspackungen endlich in die Spezialitätenliste aufgenommen werden. Dies können derzeit nur die Hersteller dieser Medikamente beantragen. curafutura fordert, dass auch die Krankenkassen diese Kompetenz erhalten und im Sinne der Kostendämpfung für ihre Versicherten aktiv werden können.

Spezialitätenliste
Sollen Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversischerung (OKP) vergütet werden, müssen diese in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen werden. Als Vergütungskriterium wird nicht die Arznei als solche gewichtet, sondern deren Verpackungsart. Jede Verpackung muss einzeln in die SL aufgenommen werden. Derzeit befinden sich über 9000 Packungen auf der SL.