Arzneimittel: Die SGK-S unterstützt wirksame und pragmatische Massnahmen zur raschen Kostensenkung und lehnt zu starres Referenzpreissystem ab

19. Oktober 2021

Die Revision der Vertriebsmargen und andere Massnahmen werden zu jährlichen Einsparungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken führen

curafutura begrüsst die Beschlüsse der Gesundheitskommission des Ständerates zur Senkung der Medikamentenausgaben. Das von der SGK-S unterstützte Massnahmenpaket umfasst in erster Linie die Überarbeitung der Vertriebsmargen, wodurch der Einsatz von Generika und Biosimilars gefördert werden soll. Darüber hinaus sieht er eine Senkung der Fabrikabgabepreise für Generika und die Schaffung von Anreizen für Apotheker und Ärzte vor, damit diese kostengünstigen Medikamente statt Originalpräparate abgeben. Diese Massnahmen ersetzen ein Referenzpreissystem, das in seinem Entwurf viel zu starr war und zu Versorgungsproblemen hätte führen können.

curafutura begrüsst, dass die Bedeutung der Revision der Vertriebsmargen endlich erkannt wird. Die aktuelle Situation ist kontraproduktiv: Apotheker und Ärzte haben heute ein unmittelbares Interesse daran, Originalarzneimittel abzugeben, da die Marge deutlich höher ist als bei Generika und Biosimilars. Dieser seit langem bekannte Fehlanreiz, der massgeblich für den sehr geringen Marktanteil der Generika (nur 20%) und Biosimilars in der Schweiz verantwortlich ist, soll jetzt beseitigt werden.

Die Revision der Vertriebsmargen wird zusammen mit der Senkung der Fabrikabgabepreis zu Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr führen. Ausserdem sind die Massnahmen auf dem Verordnungsweg umsetzbar und damit schnell anwendbar. Dieser pragmatische Ansatz, der nach dem Nationalrat jetzt auch von der SGK-S bestätigt wurde, ist vernünftig und stellt eine gute Alternative zu einem Referenzpreissystem dar, das viel zu starr gewesen wäre und die Versorgungssicherheit gefährdet hätte.

Beschwerderecht der Versicherer gegen Spitalplanung
curafutura begrüsst darüber hinaus die Entscheidung der SGK-S, ein Beschwerderecht im Bereich Spitalplanung einzuführen. Damit können die Versicherer Einspruch gegen die kantonalen Spitalplanungen und Spitallisten erheben und die bisweilen zu wenig beachtete Kostenentwicklung thematisieren.

Massnahmen zur Steuerung der Kosten
Hingegen bedauert curafutura die Entscheidung der SGK-S, die vorgeschlagenen Massnahmen zur Steuerung der Kosten zu unterstützen. Das Instrumentarium ist systemfremd, wenig praktikabel und kann zu einer Unterversorgung und Fehlversorgung führen. Das ist nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten.

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