Position: Tarifstrukturen für ambulante Arztleistungen
Bern/ , 12. Juli 2022Tarmed – das Auslaufmodell
Der Tarmed ist seit 2004 in Kraft und veraltet. Seit Einführung fanden weder substantielle Anpassungen bei den Tarifpositionen statt, noch wurden die Berechnungsparameter aktualisiert. Entsprechend ist der Stand der ambulanten ärztlichen Leistungserbringen und medizinschen Verfahren nicht mehr aktuell abgebildet. Aufgrund dieses Stillstands machte der Bundesrat insbesondere 2018 von seiner Kompetenz Gebrauch, subsidiär einzugreifen. So setzte er Anpassungen an der Tarifstruktur Tarmed mittels Verordnungen durch. Der Eingriff hatte eine Kostendämpfung zum Ziel und war zugleich ein Warnschuss an die Tarifpartner, den Revisionsauftrag ernst zu nehmen. Der Eingriff zeigte die erwartete Wirkung.
2021 wurden über den Tarmed CHF 12.2 Mia.[1] Bruttoleistungen abgerechnet, CHF 7.7 Mia. praxisambulant und CHF 4.6 Mia. spitalambulant. Im Vergleich zu 2020 entspricht dies einem Wachstum der Bruttoleistungen von insgesamt +9.6 %. Seit 2016 beträgt das jährliche Wachstum der Bruttoleistungen +3.4 % (Praxis +3.2 % / Spital +3.8 %).
Die ehemalige Tariforganistion des Tarmed, die einfache Gesellschaft TARMED Suisse, wurde im Herbst 2019 liquidiert und vertraglich aufgelöst. Der Rahmenvertrag Tarmed besteht aktuell nur noch zwischen FMH und santésuisse. Um dennoch einen koordinierten und einvernehmlichen Betrieb des Tarmed sicherzustellen, wurden per 2019 die Paritätische Interpretations Kommission (PIK / Bearbeitung von Interpretationsfragen) und die Paritätische Kommission Dignitäten (PaKoDig / u.a. Anerkennung von zulasten Tarmed abrechenbaren Sparten bzw. Infrastrukturen) auf eine neue vertragliche Basis ausserhalb des Rahmenvertrags gestellt. In beiden Kommissionen sind alle fünf Tarifpartner vertreten, d.h. curafutura, FMH, H+, MTK/ZMT und santésuisse.
[1] Datenquelle: SASIS AG, Datenpool, Monatsdaten (Langzeit-Cube März 2022) / Auswertung curafutura, Arztleistungen (TARMED und TARMED-Pauschalen) nach Behandlungsdatum.
TARDOC – die Nachfolgelösung ist am Start
Nach sieben Jahren Entwicklungsarbeit der Tarifpartner curafutura (seit 2015), FMH, H+ (bis 2018) und MTK wurde im Sommer 2019 die revidierte Arzttarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen, TARDOC, fertiggestellt. Zur neuen Tarifstruktur gehören unter anderem neu konzipierte Anwendungs- und Abrechnungsregeln sowie Konzepte zur Anerkennung der Abrechnungsberechtigung.
Das Ergebnis der Revisionsarbeiten umfasst die Tarifstruktur TARDOC, eine komplette, bezüglich Leistungsinhalten und Tarifierungsmodellparametern, aktualisierte und sachgerechte Einzelleistungstarifstruktur. Darüber hinaus gründeten die Tarifpartner 2016 die Tariforganisation ats-tms AG, welche die Revisionsarbeiten vorantrieb. Die TARDOC-Tarifpartner einigten sich auch über die Modalitäten der zukünftigen Zusammenarbeit und Aufgaben der Geschäftsstelle, die Vorgaben für die kontinuierliche Tarifpflege und das Monitoring. Der Verwaltungsrat der ats-tms AG fasst Beschlüsse im Mehrheitsverfahren. Somit sind beste Voraussetzungen geschaffen, dass eine zielgerichtete Weiterentwicklung des TARDOC nach dessen Einführung gewährleistet ist.
Die FMH und curafutura reichten die Tarifstruktur TARDOC mit dem zugehörigen Tarifstrukturvertrag KVG am 12. Juli 2019 beim Bundesrat zur Genehmigung ein. Seither erfolgten drei Nachreichungen zum hängigen Genehmigungsgesuch:
- Am 25. Juni 2020 erfolgte eine erste Nachreichung. Wesentliche Elemente der Nachreichung waren die Einigung von curafutura und FMH auf ein gemeinsames Konzept zur kostenneutralen Einführung der der Tarifstruktur TARDOC sowie der Beitritt des Krankenversicherers Swica zum TARDOC-Vertrag verbunden mit dem Beschluss der künftigen Mitwirkung. Damit wurde die geforderte Mehrheit (51 Prozent) seitens Kostenträger erreicht.
- Am 30. März 2021 erfolgte eine zweite Nachreichung. Mit dieser Nachreichung von Zusatzinformationen und Anpassungen (insbesondere Ausweitung der Garantie der Kostenneutralität auf zwei Jahre) erfüllten curafutura und FMH alle vom BAG im Rahmen eines Prüfberichts gestellten Anpassungsempfehlungen. Bereits mit dieser Nachreichung war der Weg für eine Genehmigung frei.
- Am 21. Dezember 2021 erfolgte die dritte Nachreichung von curafutura und FMH mit weiteren Verbesserungen sowie Aktualisierungen der Datengrundlagen mit Daten aller Leistungerbringer. Der Bundesrat hatte am 30. Juni 2021 alle Tarifpartner aufgefordert, gemeinsam eine verbesserte Version des TARDOC bis Ende 2022 zu erarbeiten und nachzureichen. H+ und santésuisse schlossen sich der Nachreichung trotz intensiver Bestrebungen seitens curafutura und FMH nicht an.
Am 3. Juni 2022 fällt der Bundesrat den Beschluss der Nicht-Genehmigung. Er hat aufgezeigt, was zu tun ist, damit der TARDOC genehmigt werde (nochmalige Nachbesserung Kostenneutralitätskonzept und langfristiges Monitoring; Konzept, welches die wesentlichen Entwicklungsschritte nach Einführung aufzeigt). Die Tarifpartner bereiten gemeinsam den nächsten Schritt vor. Eine Ablösung des TARMED ist per 1. Januar 2024 möglich.
Die Position von curafutura
curafutura erwartet, dass die eingereichte ambulante Arzttarifstruktur TARDOC vom Bundesrat genehmigt wird, sodass der Weg frei ist für eine Einführung per 1. Januar 2024.
Die ats-tms AG mit ihrer Geschäftsstelle ist als nationale Tariforganisation für den ambulanten Arzttarif bereit. Sie garantiert, die Tarifstruktur regelmässig und datengetrieben weiterzuentwickeln.
Damit die Ablösung des Tarmed durch den TARDOC gelingt, ist curafutura auf sechs Ebenen aktiv:
- curafutura fordert, dass der Bundesrat den TARDOC rasch genehmigt. Die formellen Anforderungen zur Genehmigung des TARDOC sind aus Sicht der Tarifpartner erfüllt. In der materiellen Prüfung kommt das BAG zum Schluss, dass TARDOC V1.1 mit Anpassungen genehmigungsfähig ist; die derzeit hängige TARDOC V 1.3 weist weitere Verbesserungen im Sinne des BAG auf. Werden die Kritikpunkte des Bundesrates vom 3. Juni 2022 auch erfüllt, so steht der Genehmigung nichts mehr im Weg.
- curafutura setzt sich für eine sachgerechte und kosteneffiziente Tarifstruktur ein. Mit dem Wechsel zum TARDOC ist sichergestellt, dass es während mindestens drei Jahren nach Einführung zu keinen tarifbedingten Mehrkosten kommt (sog. Kostenneutralität gem. Art. 59c Abs. 1 Bst. c KVV).
- curafutura setzt sich für einen guten Start der nationalen Tariforganisation ein. Tarifierungs-Knowhow, immaterielle Vermögenswerte, Tools sowie die Ergebnisse aus dem TARDOC können von der ats-tms AG überführt werden.
- Für curafutura ist nach der Reform vor der Reform. Ein Tarif weist immer Baustellen auf. Der TARDOC muss daher ständig gepflegt und revidiert, bzw. im Sinne eines lernenden Systems datengetrieben weiterentwickelt werden.
- curafutura sieht die lückenlose Einzelleistungstarifstruktur TARDOC als Basis für die Entwicklung von geeigneten ambulanten Pauschalen curafutura spricht sich explizit für eine sequenzielle Entwicklung von Pauschalen, nach Inkrafttreten des TARDOC, aus.
curafutura fordert, dass sich die beiden Tarifpartner H+ und santésuisse dem Tarifstrukturvertrag TARDOC anschliessen und sich aktiv in dessen Weiterentwicklung einbringen.
Begründung
(1) Aktive Gestaltung des Übergangs von Tarmed zu TARDOC, damit der Weg für die Weiterentwicklung der ambulanten Arzttarifstruktur frei ist.
Die Tarifpartner curafutura und FMH haben dem Bundesrat das Ergebnis der siebenjährigen Revisionsarbeit zur Genehmigung eingereicht. curafutura setzt sich dafür ein, dass der Tarmed so bald als möglich durch den TARDOC abgelöst wird und somit eine geordnete Tarifentwicklung möglich wird. curafutura erwartet, dass der Bundesrat das Gesuch der Tarifpartner nach der erneuten (bis Ende Jahr geplanten) Einreichung genehmigt und der TARDOC per 1. Januar 2024 eingeführt werden kann.
curafutura setzt sich weiterhin aktiv dafür ein, H+ und santésuisse für einen Beitritt zum TARDOC zu gewinnen. Gemeinsam mit H+ und santésuisse soll ein gangbares Vorgehen zur sequenziellen Einführung von TARDOC und ambulanten nationalen Pauschalen ausgearbeitet werden.
Bis zur Einführung der revidierten Arzttarifstruktur für ambulante Leistungen, TARDOC, trägt curafutura in der Paritätischen Interpretationskommission (PIK) und der Paritätischen Kommission Dignitäten (PaKoDig) aktiv zur reibungslosen Anwendung des TARMED bei.
(2) Kostenneutralität konzeptionell für ambulante Tarife etablieren (Art. 59c Abs. 1 Bst. c KVV)
Das Gesetz gibt das Ziel vor, dass der Wechsel eines Tarifmodells keine Mehrkosten verursachen darf. curafutura, FMH und MTK bekennen sich zur Kostenneutralität. curafutura und FMH haben das vertraglich vereinbarte Kostenneutralitätskonzept für drei Jahre mit dem Genehmigungsgesuch eingereicht.
Auch für den (partiellen) Übergang zu Pauschalen ist die Kostenneutralität sicherzustellen, weshalb eine sequenzielle Inkraftsetzung unabdingbar ist.
(3) Aktiv gelebte Tarifpartnerschaft als Signal für Tarifautonomie
curafutura, FMH und MTK haben bewiesen, dass von den Tarifpartnern verhandelte Lösungen auch für die volumenstärkste Tarifstruktur im OKP-Bereich machbar sind. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Tarifautonomie.
(4) Proof of concept für das nationale Tarifbüro ambulanter Arzttarif
Die nationale Tariforganisation für den ambulanten Arzttarif ist Teil des Massnahmenpakets des Bundes. Die Arbeiten für die Gründung und Operationalisierung der nationalen Tariforganisation werden von den Tarifpartnern unter Leitung von Regierungsrat P.-A. Schnegg vorangetrieben. Die ats-tms AG ist für die Anwendung und Belange der ambulanten Arzttarifstruktur mehrjährig gut etabliert. Deren operative Geschäftsstelle setzt den Benchmark für die notwendigen Voraussetzungen (Prozesse und Instrumente) für die erfolgreiche Einführung sowie den laufenden Betrieb von TARDOC. Wichtige Revisionsprojekte für die nächsten Jahre sind bereits identifiziert und erste Projekte durch die Geschäftsstelle ats-tms aufgegleist worden. curafutura wird als Tarifpartner diese Prozesse innerhalb der ats-tms AG bzw. der entstehenden nationalen Tariforganisation durch fachliches Knowhow und aktives Mitwirken in den massgeblichen Gremien unterstützen.
(5) Koordination von Einzelleistungstarif TARDOC und nationalen ambulanten Pauschalen
Der TARDOC ist wie der Tarmed eine Einzelleistungstarifstruktur. Aus Sicht von curafutura ist das Vorhandensein eines aktualisierten und sachgerechten Einzelleistungstarifs, welcher die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt, eine Voraussetzung für weitere Entwicklungsschritte. Pauschalen sollen, dort wo Einzelleistungen ersetzt werden können, tarifpartnerschaftlich in der gemeinsamen nationalen Tariforganisation entwickelt werden.

