Die finale Version des TARDOC wurde an die Organisation für ambulante Arzttarife (OAAT) übermittelt

Bern/ , 17. Februar 2023

Alle vom Bundesrat geforderten Anpassungen konnten vorgenommen werden

Die Tarifpartner FMH und curafutura haben die finale Version des neuen Arzttarifs TARDOC an die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) übermittelt. Die neue Version (V1.3.1) enthält die vom Bundesrat geforderte Anpassung der Kostenneutralität und die Konzepte zur Weiterentwicklung des TARDOC nach dessen Inkrafttreten. Damit ist der Einzelleistungstarif TARDOC  bereit, um spätestens im 2. Semester 2023 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht zu werden.

Die Schweizerische Ärztevereinigung FMH und die Krankenversicherer von curafutura – CSS, Helsana, Sanitas, KPT – sowie SWICA  haben, unterstützt von den Versicherern der Unfallversicherung, Militärversicherung und Invalidenversicherung (MTK), die finale Version des TARDOC an die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) zugestellt. Der Einzelleistungstarif TARDOC soll – vereinbarungsgemäss zusammen mit den ambulanten Pauschalen – als separates Genehmigungsgesuch, spätestens im 2. Semester 2023 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden. Derzeit werden in der OAAT AG gemeinsam Tarifierungsgrundsätze für eine Koordination für den TARDOC und die ambulanten Pauschalen erarbeitet, damit künftig beide Tarifwerke aufeinander abgestimmt angewendet werden können. 

Finale Fassung, die die Forderungen des Bundesrates integriert

Die finale Version des TARDOC enthält sämtliche Anpassungen, die der Bundesrat bei seiner Überprüfung  des Tarifs am 3. Juni 2022 verlangt hatte. Der Bundesrat hatte damals festgestellt, dass der TARDOC grundsätzlich genehmigungsfähig ist, aber zusätzliche Bedingungen bezüglich der Kostenneutralität und der kontinuierlichen Weiterentwicklung gestellt.

Daher enthält die finale Version des TARDOC erstens ein noch strengeres Konzept der Kostenneutralität. Der Korridor für die Kostenneutralität wurde reduziert: Die Obergrenze für die Kostenentwicklung in den drei Jahren nach Inkrafttreten beträgt nun maximal +2% jährlich. Zweitens enthält das Paket die vom Bundesrat geforderten Konzepte, die die Weiterentwicklung des TARDOC nach dem Inkrafttreten detailliert beschreiben. Der TARDOC soll per 1. Januar 2025 in Kraft treten und damit den längst veralteten TARMED ablösen.

Massgebliche Verbesserungen und Vorteile des TARDOC gegenüber dem TARMED:
• Deutliche Erhöhung der Sachgerechtigkeit der Einzelleistungs-Tarifstruktur.
• Aktualisierte Parameter des Tarifierungsmodells: Die für Berechnung der Taxpunkte notwendigen Parameter wurden mittels verwertbarer Statistiken und Erhebungen herangezogen oder Annahmen auf Basis des heutigen Wissensstands getroffen.
• Aktualisierung der Anwendungs- und Abrechnungsregeln der Tarifstruktur: eine einheitliche Anwendung ist sichergestellt, setzt Anreize für die effiziente Leistungserbringung und beugt missbräuchlicher Abrechnung vor.
• curafutura und FMH haben ein Kostenneutralitätskonzept zur Erfüllung der Vorgaben des Art. 59c Abs. 1 lit. c KVV über die Einführungsphase von drei Jahren verbindlich vereinbart.
• Neu verhandelter Grundvertrag KVG bildet das Fundament.