Gemeinsam für einfaches Impfen in Apotheken – neu ohne Rezept

Bern/ , 12. September 2022

Nach der Pandemie bleibt die Nachfrage nach Impfungen in Apotheken gross. Die Versicherer von curafutura und SWICA sowie die Einkaufsgemeinschaft HSK haben sich mit pharmaSuisse auf die neue Leistung «Impfen in Apotheken» geeinigt. Neu soll das Impfen in Apotheken über die Grundversicherung abgerechnet werden, und zwar ohne Rezept. Die Tarifpartner haben die entsprechenden Verträge beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.

Mit dem neuen Angebot wollen die Tarifpartner ein unkompliziertes Angebot der pharmazeutischen Dienstleistung «Impfen in Apotheken» ermöglichen. Über 1200 Apotheken bieten aktuell Impfungen an. Viele Versicherte haben sich in Apotheken gegen Covid-19, Grippe oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) impfen lassen. Die Nachfrage ist spürbar gestiegen.

Höhere Durchimpfungsrate
Der niederschwellige Zugang zu Impfleistungen ist ein Bedürfnis der Versicherten. Die Tarifpartner versprechen sich durch den vereinfachten Zugang eine höhere Durchimpfungsrate und somit eine bessere Volksgesundheit. pharmaSuisse und die Krankenversicherer von curafutura (CSS, Helsana, Sanitas und KPT) sowie SWICA haben gemeinsam eine Tarifstruktur erarbeitet, die Einkaufsgemeinschaft HSK sowie CSS und SWICA haben sich mit pharmaSuisse auf einen Tarif einigen können. Dieser liegt bei 25 Franken für den Impf-Akt (exkl. Impfstoff).

Neu ohne ärztliches Rezept

Heute werden die Kosten für den Impfstoff in der Apotheke von der Grundversicherung nur übernommen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt ein Rezept dafür ausgestellt hat. Neu soll Impfen in Apotheken über die Grundversicherung abgerechnet werden können – und zwar der Impfstoff und das Impfen. Die neue Tariflösung benötigt die Genehmigung des Bundesrates. Gibt dieser grünes Licht, tritt die neue Lösung per 1. Januar 2023 in Kraft. Sie gilt für die Versicherer CSS, Helsana, Sanitas, KPT und SWICA. Weitere Versicherer können sich dem Vertrag anschliessen. Damit geimpft werden darf, muss die Apothekerin oder der Apotheker über einen Fähigkeitsausweis zum Impfen verfügen.