Jetzt braucht es ein echtes Kostendämpfungspaket: Automatische Preissenkungen für umsatzstarke Medikamente sind ein Muss
Bern/ , 14. August 2024Die Medikamentenkosten in der Grundversicherung sind in den letzten 12 Monaten überdurchschnittlich gewachsen und machen jetzt pro Jahr mehr als 1000 Franken pro Versicherten aus. Umso mehr muss das Parlament mit dem zweiten Massnahmenpaket die Kosten wirklich dämpfen – insbesondere mit automatischen Preissenkungen für umsatzstarke Medikamente.
Die Medikamentenkosten sind in den letzten 12 Monaten um 3,4% gestiegen. Dieser Anstieg liegt deutlich über dem langfristigen durchschnittlichen Kostenanstieg in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von 2,7%. Gesamthaft machen die Kosten für Medikamente fast einen Viertel der Ausgaben in der Grundversicherung aus.
Jährlich 400 Millionen Franken Einsparung
Das Parlament macht sich in der anstehenden Herbstsession an die Differenzbereinigung für das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im KVG. curafutura appelliert an den Nationalrat, seinem Schwesterrat zu folgen und sogenannte Kostenfolgemodelle (Art. 52e E-KVG) mit in das Paket aufzunehmen. Dabei handelt es sich um automatische Preissenkungen (Mengenrabatte) für umsatzstarke Medikamente.
Gerade für «Blockbuster»-Medikamente mit hohem Umsatzpotenzial, wie z.B. die Spritze zum Abnehmen, fehlt heute ein Mechanismus, um deren Kostenfolgen zu dämpfen. Deshalb braucht es automatische Preissenkungen für solche Medikamente. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geht davon aus, dass damit rund 400 Millionen Franken jährlich eingespart werden können.
Nachhaltige Entlastung der Prämien
Dies ist ein entscheidender Schritt, um den schnellen Kostenanstieg bei Medikamenten nachhaltig zu dämpfen und gleichzeitig den raschen Zugang zu innovativen, aber oft teuren Therapien zu ermöglichen. Eine Studie zum Thema Kostenfolgen bei Medikamenten zeigt auf, dass hierfür automatische Rabatte die überzeugendste Lösung sind. Damit können die Prämienzahlenden im Bereich der Medikamente nachhaltig entlastet werden. Auch kann der Gesetzgeber damit endlich eine zentrale Forderung der Motion Dittli umsetzen, die von beiden Räten bereits 2020 an den Bundesrat überwiesen worden war.