Kompetenzregelung interkantonale Spitalplanung

Bern/ , 16. September 2024

DARUM GEHT ES

Die Kompetenz zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung obliegt gemäss Bundesverfassung den Kantonen. Das KVG regelt, dass die Kantone im Rahmen ihrer Spitalplanung die Zulassung der Spitäler zu Lasten der OKP mittels Spitallisten und der damit verbundenen Erteilung von Leistungsaufträgen steuern. Die Planungskriterien werden in der Verordnung über die Krankenversicherung näher definiert. Gemäss Gesetz sind die Kantone angehalten, ihre Planungen untereinander abzustimmen und zu koordinieren. Dies mit dem Ziel, Überversorgung zu vermeiden, Kosten einzudämmen und die notwendige Qualität zu sichern. Eine eigentliche regionale Planung, in der das Angebot über die Kantonsgrenzen hinaus innerhalb von Planungsregionen aufeinander abgestimmt wird (und was in der Regel auch zum Verzicht von Angeboten führt) findet bisher kaum statt. Die aktuell unbefriedigende Kompetenzregelung in der Spitalpla- nung ist seit einiger Zeit vermehrt ein Thema von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen im Bundesparlament. So fordert die jüngst eingereichte Motion 24.3505 dass die Spitalplanung neu vom Bund in enger Zusammenarbeit und grösstmöglicher Einflussnahme der Kantone durchgeführt wird. Die letzte Entscheidungskompetenz soll jedoch beim Bund liegen.

DIE POSITION VON CURAFUTURA

curafutura begrüsst und unterstützt sämtliche politischen Bestrebungen, die eine verstärkte interkantonale Spitalplanung fordern, die Vorstösse in Richtung Zentralisierung beim Bund lehnt curafutura jedoch ab. Der vorgeschlagene Top-Down-Ansatz in Form einer Zentralisierung der Spitalplanung und der Erteilung der Leistungsaufträge an die Spitäler durch den Bund ist nicht sachgerecht: Er würde zu einer massiven Zunahme der Regulierung führen, nähme kaum Rücksicht auf regionale Gegebenheiten und verletzte das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz. Zudem stünde er der föderalistischen Verfassung der Schweiz entgegen.

BEGRÜNDUNG

(1) Fehlende interkantonale Koordination

Grundsätzlich unterstützt curafutura das Grundanliegen, dass die Spitalplanung nach Kriterien wie interkantonale Patientenströme, Qualitätswettbewerb und integrierte Versorgungsnetze ausgerichtet werden soll. Nur so können das Gesundheitswesen nachhaltig bedarfsgerecht und qualitativ hochstehend gewährleistet sowie Überversorgung in Form von Doppelspurigkeiten und regionale Unterversorgung verhindert werden. Eine interkantonal besser aufeinander abgestimmte Spitalplanung führt so zu tieferen Gesundheitskosten.

Gemäss Gesetz sind die Kantone angehalten, ihre Planungen untereinander abzustimmen und zu koordinieren, was bisher jedoch kaum stattfindet. Es gibt zwar Ansätze von regionalen Planungen, diese beschränken sich jedoch allesamt auf die gemeinsame Planung (Bedarfsprognose) und nicht im eigentlichen Sinn auf die koordinierte und aufeinander abgestimmte Erteilung der Leistungsaufträge innerhalb einer Planungsregion (was in der Regel auch zum Verzicht von Angeboten führen würde). Statt zu der gewollten Kostendämmung führt diese Art der Spitalplanung mit verzerrtem Wettbewerb zwangsläufig zur Kostensteigerung, denn in der Regel führt die fehlende Koordination zu Überkapazitäten und diese wiederum werden durch Überversorgung refinanziert.

Zwar wurde mit der Revision der Krankenversicherungsverordnung per 1. Januar 2022 die interkantonale Koordination gestärkt (Art. 58e KVV) und per 1. Januar 2024 neu ein Verbandsbeschwerderecht der Versicherer eingeführt. Diese Massnahmen genügen jedoch aus Sicht von curafutura nicht, um eine sachgerechte und wirksame interkantonale Spitalplanung zu erreichen.

(2) Spitalplanung muss in der Kompetenz der Kantone bleiben

curafutura vertritt die Haltung, dass die Spitalplanung sowie die Erteilung der Leistungsaufträge weiterhin in der Kompetenz der Kantone liegen müssen. Der vorgeschlagene Top-Down-Ansatz in Form einer Zentralisierung der Spitalplanung und der Erteilung der Leistungsaufträge an die Spitäler durch den Bund steht der föderalistischen Tradition der Schweiz entgegen. Die Kantone tragen die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung und planen diese. Die Organisation der Gesundheitsversorgung muss den regionalen sowie geografischen Bedürfnissen Rechnung tragen. Ein zentralistisch organisiertes System trägt den regionalen Bedürfnissen zu wenig Rechnung und führt zu einer Zunahme der Regulierung, ohne den gewollten Nutzen zu erreichen. Eine Spitalplanung durch den Bund würde zudem auch das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz verletzen, wonach zahlt, wer befiehlt respektive befiehlt, wer zahlt. Die fiskalische Äquivalenz verlangt Deckungsgleichheit von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung. Ist sie verletzt, erhöht sich die Gefahr einer suboptimalen Bereitstellung öffentlicher Güter.

Für curafutura ist es jedoch zwingend angebracht, die aktuelle Kompetenzordnung im Bereich der Spitalplanung weiterzuentwickeln. Die Kantone müssen verbindlicher verpflichtet werden, die Gesundheitsversorgung überregional zu planen und darauf gestützt insbesondere auch die Leistungsaufträge an die Spitäler aufeinander abgestimmt und innerhalb einer interkantonalen Gesundheitsregion zu erteilen. Gemäss Subsidiaritätsprinzip macht es aus Sicht von curafutura zudem Sinn, dass der Bund als Eskalationsstufe fungiert, indem er diese Aufgaben übernimmt, wenn die Kantone diese nicht erfüllen.