Fakten: LOA V und Vertriebsmarge. Sachgerecht und anreizneutral

Bern/ , 15. Juni 2020

pharmaSuisse und curafutura haben im Juli 2017 eine gemeinsame Erklärung zur Revision der Tarifstruktur Leistungsorientierte Abgeltung (LOA) unterzeichnet. Im Mai 2020 wurde das Tarifpaket, unterstützt durch den Beitritt der SWICA, dem Bundesrat eingereicht, womit sowohl seitens Leistungserbringer wie auch Kostenträger eine Mehrheit besteht und damit eine wichtige formelle Vorgabe für die Genehmigung durch den Bundesrat gegeben ist. Die Einführung von LOA V ist per 1. Januar 2021 geplant.

Ziele der Reform

  • Sachgerechtigkeit und Umlagerung: Um Sachgerechtigkeit zu erzielen, sollen bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten die Logistikfunktion und die pharmazeutischen Aufgaben mit der Kundenbetreuung voneinander getrennt werden. Die Logistikfunktion soll durch die Vertriebsmarge gedeckt sein, die pharmazeutische Leistung am Kunden durch die LOA. Aktuell ist die LOA (diese machte 2019 für die Apotheken rund 290 Mio. CHF inkl. MWST aus) nach betriebswirtschaftlichen Kriterien etwa CHF 190 Mio. zu tief, die Vertriebsmarge hingegen beim variablen Teil zu hoch. Von der heutigen Vertriebsmarge (gesamter Kanal Offizinapotheken inkl MWST: rund 750 Mio. CHF im 2019) sollen daher rund 190 Mio. CHF kostenneutral in einen sach- und aufwandgerechten LOA-Tarif umgelagert werden.
  • Tarifstruktur basiert auf empirisch erhobenen Daten: Die Tarifstruktur basiert auf Leistungen, die mittels Zeitmessungen und betriebswirtschaftlichen Kostendaten bewertet wurden. Preiswirksame Faktoren sind: Neuer oder bestehender Kunde, neues oder repetiertes Medikament, Liste A oder B, Heim- oder Spitex-Rezept (weniger Aufwand), Vorbezug auf abgelaufenem Rezept sowie die Anzahl der verschriebenen Medikamente. Hinzu kommen separat abgegoltene Einzelleistungen.
  • Keine Fehlanreize: Ziel muss es sein, die Vertriebsmarge so umzubauen, dass keine Anreize mehr bestehen, beim Verkauf teure Medikamente gegenüber gleichwertigen günstigen zu bevorzugen. Eine solche anreizneutrale Ausgestaltung bildet überhaupt erst die Grundlage für das Referenzpreissystem (RPS). Ohne anreizneutrale Vertriebsmarge würde ein RPS nie seine volle Wirkung entfalten. Auch ist ohne Anpassung der Margenordnung der politische Widerstand gegen das RPS breit und gross. Dem Eidgenössischen Departement des Innern wurde zusammen mit dem LOA V-Paket eine Revision der Vertriebsmarge vorgeschlagen, welche eine Fixmarge von CHF 9.45, eine variable Abgeltung von 3% und einen Maximalbetrag von CHF 300 beinhaltet.

Weitere wichtige Spezifika von LOA V

  • LOA V wird kostenneutral eingeführt: Die Wirtschaftlichkeit wird durch die Kostenneutralität sichergestellt. Grundlage für die Kostenberechnung ist die Roka-Statistik. Die Kosten pro Minute Zeitaufwand wird auf CHF 2.90 veranschlagt. Die Umsetzung der LOA V und insbesondere die Kostenneutralität wird mittels Monitoring überwacht. Als Bandbreite für die Kostenneutralität wurde 2% festgelegt.
  • LOA V berücksichtigt neue Entwicklungen: Der Tarif beinhaltet, um die Generikapenetration zu erhöhen, eine Generikaförderung.Zudem wird erstmals die Verblisterung Verblisterung meint die individuelle Verpackung der Medikamente für Patienten. Die Verblisterung hat das Potenzial, die Abfallmenge zu reduzieren, die Therapietreue zu erhöhen und damit die direkten Medikamentenkosten und indirekten Therapiekosten (infolge verbesserter Adhärenz) zu senken.
  • Qualität wird in neuem separaten Qualitätsvertrag gemäss KVG Art. 58 geregelt: Er wird ausgehend von den bisherigen Vereinbarungen zusätzliche Elemente beinhalten und zu Qualitätsverbesserungen führen. Der Vertrag soll im 3. Quartal 2020 fertiggestellt sein.