Meilenstein zur Kostendämpfung vor dem Abschluss

Bern/ , 10. Dezember 2024

Ein wichtiger Schritt gegen den Kostenanstieg im Gesundheitswesen steht kurz vor dem Abschluss: Auch der Nationalrat will das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung so ausgestalten, dass es jährlich tatsächlich gewichtige Einsparungen bei den Gesundheitskosten ermöglicht. Dies hauptsächlich dank der vom Ständerat aufgenommenen Mengenrabatte für umsatzstarke Medikamente. Diese allein werden die Medikamentenkosten jährlich um 300 bis 400 Millionen senken. Auch stellt sich der Nationalrat richtigerweise ein weiteres Mal klar gegen den neuen kostentreibenden Leistungserbringer «Netzwerke koordinierter Versorgung», der die kostendämpfende Wirkung des Pakets wieder zunichte machen würde. Der Ständerat sollte nun dieser Streichung folgen und damit die letzte grosse Differenz im Paket bereinigen.

Der mit 148 Ja-Stimmen klare Entscheid des Nationalrats für Mengenrabatte bei umsatzstarken Medikamenten ist ein wichtiger Schritt, um das Paket zum Abschluss zu bringen. Damit wird eine lange erwartete Reform des Preissetzungs- und Zulassungssystems bei Medikamenten ermöglicht: Mengenrabatte für umsatzstarke Blockbuster-Medikamente (Kostenfolgemodelle) dämpfen den schnellen Kostenanstieg bei Medikamenten nachhaltig. Gleichzeitig ermöglicht eine vorläufige Vergütung von Arzneimitteln den raschen Zugang zu innovativen, aber oft teuren Therapien.

 «Die Entlastung der Prämienzahlenden durch Mengenrabatte bei umsatzstarken Medikamenten ist ein Durchbruch. Wir haben uns seit Jahren für diesen wichtigen Schritt zur Kostendämpfung eingesetzt», sagt Pius Zängerle, Direktor von curafutura.

Gerade für «Blockbuster»-Medikamente mit hohem Umsatz, wie z.B. die Spritze zum Abnehmen, fehlt heute ein Mechanismus, um deren Kostenfolgen für das gesamte Gesundheitswesen nachhaltig zu dämpfen. Deshalb braucht es automatische Preissenkungen für solche Medikamente, sobald ihr Umsatz eine bestimmte Schwelle überschreitet (z.B. 20 Millionen Franken). Damit sollen rund 300 bis 400 Millionen Franken jährlich eingespart werden können. 

Neben dieser Reform enthält das Paket weiterhin viele kleinere positive Massnahmen. So soll es den Krankenversicherern ermöglicht werden, ihre Versicherten über Einsparmöglichkeiten bei ihren Medikamenten zu informieren, z.B. durch den Ersatz eines Originalpräparats mit einem Generikum oder Biosimilar. Die Therapiefreiheit der Medizin bleibt dabei gewahrt. Insofern ist die Ergänzung des Nationalrats richtig, dass diese Information – mit Einverständnis der Patienten – auch direkt an die Ärzte der Patienten erfolgen kann. Auch hier ist mit Einsparungen zu rechnen.

Den neuen Leistungserbringer «Netzwerke koordinierter Versorgung» will der Nationalrat dagegen weiterhin aus dem Paket streichen. Dieser würde die Kosten durch administrative Bürden, Rabatte bei den Selbstbeteiligungen sowie verhinderte Innovation signifikant erhöhen und damit die Wirkung des Pakets wieder zunichte machen. Noch dazu hat das Volk am 24. November mit der Einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) einen wichtigen Reformschritt zur Förderung der integrierten Versorgung beschlossen. Die Umsetzung dieser Reform steht nun bevor und es gilt zu vermeiden, dass deren immenses Potenzial durch unnötige administrative Massnahmen konkurrenziert und geschmälert wird. Insofern ist es richtig, dass sich der Nationalrat erneut mit X Stimmen klar gegen diese Massnahme gestellt hat.

Es liegt nun am Ständerat, nicht an dieser starren Überregulierung festzuhalten, sondern auf die Innovationskraft der Gesundheitsbranche zu setzen, die die koordinierten Versorgung längst auf anderen Wegen vorantreibt.