Pauschalen fürs Impfen: Versicherer sind in Verhandlung für das Jahr 2022

Bern/ , 20. September 2021

Die Impfpauschalen bis Ende Jahr sind im Sommer 2021 im gegenseitigen Einvernehmen verhandelt und vom Bundesrat genehmigt und kommuniziert worden. Der Preis wurde nach den Kriterien des KVG (WZW) verhandelt. Inzwischen sind bereits die Verhandlungen der Impfpauschalen für das kommende Jahr angelaufen.

Die Pauschalen für die Impfung gegen Covid-19 sind von allen Leistungserbringern und deren Vertretern – in diesem Fall die Kantone – bis Ende Jahr im gegenseitigen Einvernehmen verhandelt und vom Bundesrat genehmigt worden. Der ausgehandelte Preis pro Impfung beträgt ab Oktober 2021 16.50 Franken für die Arztpraxen und 14.50 Franken für die Impfzentren.

Die heute von der GDK publizierte Mediemitteilung könnte zu falschen Rückschlüssen führen. Darin heisst es, die Versicherer seien nicht bereit, die geltende Pauschalen von 24.50 Franken über Ende September 2021 hinaus zu verlängern.

Die Tarifpartner haben sich darauf geeinigt, ab dem 1. Januar 2021 bis zum 30. September 2021 für eine Covid-Impfung 24.50 Franken zu bezahlen. Begründet wurde dieser Preis mit einem erhöhten Beratungsbedarf unter anderem bei älteren Personen. Inzwischen ist diese Personengruppe vollständig geimpft. Daher haben sich die Krankenversicherer und Kantone im Sommer 2021 auf einen reduzierten Preis von 16.50 Franken geeinigt, der ab Oktober 2021 gelten soll.

curafutura hält an diesem begründeten Preis fest und versteht nicht, weshalb die Kantone nun für jede verabreichte Impfung zusätzlich 8 Franken an die Ärztinnen und Ärzte bezahlen sollten. Zumal die Kantone auch für die Ärztinnen und Ärzte am Verhandlungstisch sassen und sich mit dem Betrag von 16.50 Franken und der Begründung dazu einverstanden erklärt haben.

Die Verhandlungen für die Impfpauschale 2022 sind angelaufen.