Psychologische Psychotherapie: Die Verbände der Psychologinnen und Psychologen, H+ Die Schweizer Spitäler, curafutura und die Einkaufsgemeinschaft HSK einigen sich auf einen Tarif für die von der Grundversicherung übernommene psychologische Psychotherapie
Bern/ , 14. Juni 2022Die Verbände der Psychologinnen und Psychologen (Psy-Verbände), H+ Die Spitäler der Schweiz, curafutura und die Einkaufsgemeinschaft HSK haben eine Tarifvereinbarung über die von der Grundversicherung vergütete, psychologische Psychotherapie getroffen. Der Tarif, der auf einer vollständigen und praktikablen Tarifstruktur basiert, ermöglicht für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ab dem 1. Juli 2022 eine selbstständige Behandlungstätigkeit. Die Psy-Verbände und H+ fordern gemeinsam mit curafutura und der Einkaufsgemeinschaft HSK den Bund und die Kantone auf, die erarbeitete Tarifstruktur und den vereinbarten Tarif– im Interesse der von psychischen Erkrankungen betroffenen Patientinnen und Patienten – für die ganze Schweiz zu genehmigen.
Um die Versorgungssituation von Psychotherapieleistungen zu verbessern und Betroffenen den Zugang zur Behandlung zu erleichtern, hat der Bundesrat beschlossen, dass die psychologische Psychotherapie ab dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung übernommen wird, sofern sie ärztlich angeordnet ist und bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die Psy-Verbände und H+ haben mit curafutura und der Einkaufsgemeinschaft HSK intensive Verhandlungen geführt, um das neue Modell (Anordnungsmodell) einzuführen. Dies mit dem Ziel, eine Einigung über eine angemessene Tarifstruktur und einen angemessenen Tarif zu erzielen. Die Vertragsparteien bedauern, dass keine branchenweite Lösung erzielt werden konnte, und würden es sehr begrüssen, wenn sich die übrigen Krankenversicherer der jetzt vorliegenden Übergangslösung anschliessen. Der Tarif wurde auf 154.80 CHF pro Stunde festgelegt und gilt längstens bis zum 31.12.2024. Die Befristung begründet sich in der vorhandenen Datenlage in der Einführungsphase und wird es den Leistungserbringern erlauben, weitere Kosten- und Leistungsdaten zu erheben. Gleichzeitig sichert die Übergangslösung die geordnete Einführung des Anordnungsmodells auf den 1. Juli 2022.
Versorgungssicherheit garantieren
Das derzeitige System erlaubt es psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht, ihre Leistungen über die Grundversicherung abzurechnen, es sei denn, sie sind in einer psychiatrischen Praxis oder Klinik angestellt und dort in Delegation tätig. Der bisherige Delegationstarif basiert auf TARMED und damit auf einer veralteten Tarifstruktur. Er bezieht sich auf eine Tätigkeit als Angestellte in einer psychiatrischen Praxis oder Klinik. Dies wird sich in Zukunft durch das Anordnungsmodell ändern. Dadurch soll der Beruf der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten attraktiver werden und somit die Versorgungssicherheit langfristig gesichert werden.