Reserven: eine Obergrenze ist nicht nötig

Bern/ , 9. Juni 2022

Der Nationalrat in der Überregulierungsfalle?

curafutura bedauert den Entscheid des Nationalrates, die Reservenregelung in der Krankenversicherung erneut zu ändern und eine verbindliche Obergrenze von 150% bei der Solvenzquote einzuführen. Der Abbau der Reserven wurde bereits im Jahr 2021 erleichtert und die Reform hat sich als wirksam erwiesen: 380 Millionen Franken wurden an die Versicherten zurückgegeben. Eine verbindliche Obergrenze ist daher nicht notwendig. Die Versicherer stehen in Konkurrenz zueinander. Entsprechend versuchen sie, möglichst niedrige Prämien anzubieten und haben kein Interesse daran, zu hohe Reserven zu bilden.

Angesichts des starken Kostenanstiegs im Jahr 2021 und zu Beginn des Jahres 2022 ist es zudem positiv, dass die Versicherer über Reserven verfügen, die es ihnen ermöglichen, die Prämienentwicklung abzufedern. Heute entsprechen die Reserven in der Grundversicherung nur vier Monatsausgaben. Dieses Niveau ist angemessen und rechtfertigt keine zusätzliche Regulierung.

Die Reserven der Krankenversicherer garantieren die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems und ermöglichen die Erstattung von Gesundheitsleistungen zu jedem Zeitpunkt. Es ist daher nicht sinnvoll, sie um jeden Preis zu reduzieren. Der Nationalrat hat jedoch heute einen Vorschlag angenommen, der das vorherige Minimum von 150 % der Solvenzquote zum neuen Maximum erklärt. Das wäre für die Stabilität des Systems (Finanzierung der Leistungen) Risiko behaftet und für die Versicherten (Prämienerhöhungen) mit negativen Konsequenzen verbunden.