Revision Arzttarif: Die Ungeduld wächst im Parlament und bei den Leistungserbringern
Bern/ , 16. März 2023Die Revision des Arzttarifs mag manchen abstrakt erscheinen: Seit langem als vorrangige Reform gefordert, ohne dass etwas beschlossen wurde, kann man dazu kommen, an ihrer Realität oder Dringlichkeit zu zweifeln. Doch die Debatten im Ständerat in dieser Session haben in Erinnerung gerufen: Das Ganze ist sehr konkret und hat markante Auswirkungen in der Praxis. So haben mehrere Parlamentarier auf die katastrophale Situation hingewiesen, in der sich die Kindermedizin heute im Rahmen des TARMED befindet. Die Ungeduld wächst: Die Kinderspitäler sind von den Verzerrungen dieses veralteten Tarifs besonders betroffen und ihre Situation würde sich mit dem TARDOC deutlich verbessern.
In diesem Zusammenhang stellen sich mehrere Parlamentarier vor allem die Frage nach dem Zeitplan: Wann wird das Kapitel TARMED endlich abgeschlossen sein? So fragte Ständerat Benedikt Würth den Bundesrat, was getan werden könne, um das Manöver zu beschleunigen und die Revision des Arzttarifs so schnell wie möglich voranzutreiben. Sein Wunsch: Eine Revision des TARMED bereits auf den 1. Januar 2024.
TARDOC in den Startlöchern
Wie steht es um diese Forderung? Zunächst einmal ist zu betonen, dass die endgültige Version des TARDOC nun fertig ist. curafutura und die FMH haben die vom Bundesrat geforderten Anpassungen (Kostenneutralität und Konzepte zur kontinuierlichen Weiterentwicklung) vorgenommen und die endgültige Version am 17. Februar 2023 an die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) übermittelt (siehe Medienmitteilung). Dies bedeutet, dass der TARDOC nun jederzeit dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden kann.
Es ist geplant, diese Einreichung beim Bundesrat zusammen mit den ambulanten Pauschalen zu machen, wenn diese bis zum 30. Juni 2023 fertig sind. Die Pauschalen befinden sich derzeit in einer Vernehmlassung bei den Tarifpartnern. Diese Vernehmlassung wird lehrreich sein, was den Reifegrad des Projekts betrifft.
Vernehmlassung zu den ambulanten Pauschalen
Die Vernehmlassung läuft bis Ende März 2023. Insbesondere wird die Meinung der Leistungserbringer, die mit den Pauschalen arbeiten werden, nämlich der Ärzte, von grosser Bedeutung sein. Nebst der Position des Dachverbands (FMH) wird auch die Position der medizinischen Fachgesellschaften sowie diejenige der einzelnen Spitäler entscheidend sein. Was den Standpunkt der Versicherer betrifft, so wird von dieser Seite die Frage der Kostenneutralität sorgfältig geprüft werden.
Wenn die in der Konsultation zu den ambulanten Pauschalen angesprochenen Punkte rechtzeitig angepasst werden können, können sich die verschiedenen Akteure auf das erste in der OAAT vorgesehene Szenario vorbereiten, d.h. eine gleichzeitige Einreichung des TARDOC und der Pauschalen an den Bundesrat zur Genehmigung. Sollten sich bei der Vernehmlassung hingegen grundlegendere Fragen ergeben, könnte sich das zweite Szenario abzeichnen, d.h. eine alleinige Einreichung des TARDOC an den Bundesrat zur Genehmigung.
Sollte sich dieses zweite Szenario am Horizont abzeichnen, hätten die gestern im Ständerat aufgeworfenen Fragen einen besonderen Klang. Denn wenn es Anfang April 2023 bereits wahrscheinlich ist, dass nur der TARDOC dem Bundesrat eingereicht wird, könnte das BAG, pragmatisch gesehen, bereits mit der technischen Prüfung des Genehmigungsgesuchs beginnen, ohne bis zur zweiten Hälfte des Jahres 2023 zu warten. Alles andere wäre eine Zeitverschwendung.
Es wird Aufgabe des Departements sein, sich zu positionieren, wenn Anfang April mehr über den Reifegrad der ambulanten Pauschalen bekannt ist. Bei ihrer Interessenabwägung wird es einerseits die Kapazitäten als Genehmigungsbehörde berücksichtigen müssen, andererseits aber auch die wachsende Unzufriedenheit der Leistungserbringer, die eine möglichst rasche Revision des TARMED fordern.