Rugby auf dem Fussballfeld?
Bern/ , 21. April 2020Regelwidriges Spiel der Gesundheitsdirektorenkonferenz
Verschiedentlich haben sich Vertreter der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) zu den Reserven der Krankenversicherer geäussert. Diese von den Versicherten finanzierten Reserven wären nach GDK-Ansicht geeignet, finanzielle Einbussen auszugleichen, die den Spitälern durch Covid-19 entstanden sind. Diese Ansicht ist falsch.
Gegen die Regeln
Das Geld in den Reserven gehört den Versicherten, sie haben diese Reserven aufgrund geltender Gesetze mit ihren Prämien geäufnet. Diese Reserven sind für den Bezug von Leistungen gedacht. Die GDK verlangt nun Geld für nicht erbrachte Leistungen. Dies widerspricht Regeln und Logik des Schweizer Gesundheitssystems. Der mit Prämien inkl. Reserven zu deckende Leistungsumfang ist klar definiert: Damit können die Versicherten auch im Falle eines grossen Ereignisses medizinische Leistungen beziehen und ihre Versicherer können diese bezahlen. Die Covid-19-Pandemie ist ein solches Ereignis. Die Versicherten und die Krankenversicherer haben sich darauf vorbereitet. Die GDK ihrerseits scheint nicht vorbereitet. Es wäre jetzt an der Zeit, statt nach den gemeinsam ersparten Geldern der Versicherten zu schielen, einen kritischen Blick auf das Resultat eigener Unterlassungen zu wagen und die Herausforderungen der Zukunft anzugehen. Wie zum Beispiel die unnötig grosse Anzahl von Spitälern und die bisher nur zaghaft erfolgte regionale Koordination in der Schweiz.