Position curafutura

Wir unterstützen in den Grundzügen den Vorschlag des eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur Kostendämpfung.

Begründung

Positiv ist für curafutura die erstmalige Einführung einer Preisabstandsregel bei den Biosimilars, da mit dieser Regel wesentliche Einsparungen bei hochpreisigen Arneimitteln erzielt werden können. Darüber hinaus schlägt der Verband eine weitergehende Anpassung der Margenordnung mit verbesserter Anreizneutralität vor.

Im Zusammenhang mit der Einzelfallvergütung (Art. 71 a – d KVV) von nicht kassenzulässigen Arzneimitteln geht der Vorschlag für curafutura ebenfalls in eine gute Richtung. Für curafutura hat sich die Ausnahmeregelung bewährt. Ziel muss weiterhin ein möglichst fairer Zugang für alle betroffenen Patienten und Patientinnen sein, die eine unmittelbare Lebensbedrohung oder Beeinträchtigung durch Invalidisierung haben.

DARUM GEHT ES
Die heutige ungleiche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) führt zu Fehlanreizen im System: Stationäre Leistungen werden von den Krankenversicherern und Kantonen dual-fix gemeinsam getragen. Die Kantone, und damit die Steuerzahlenden, übernehmen 55% und die Krankenversicherer, und somit die Prämienzahlenden, 45% der Kosten. Ambulante Leistungen hingegen werden vollumfänglich von den Prämienzahlenden getragen. Der Entscheid über eine Behandlung soll aus medizinischer und patientenorientierter Sicht getroffen werden und nicht von finanziellen Fehlanreizen beeinflusst sein. Solange eine ambulant durchgeführte Operation jedoch mehr kostet als 45% der Kosten einer medizinisch gleichwertigen stationären Behandlung, haben die Krankenversicherer keinen Anreiz, die unter Vollkostensicht allenfalls günstigere ambulante Leistung einzufordern. Das würde gegen die Interessen ihrer Versicherten laufen.

Mit EFAS, der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, ist die Finanzierung weiterhin durch Steuern und Prämien getragen (Mittelherkunft dual), der Mitteleinsatz beim Leistungserbringer jedoch künftig einheitlich – unabhängig davon, ob Leistungen stationär oder ambulant erbracht werden. In der Herbstsession 2019 hat der Nationalrat die Pa. Iv. (Humbel) 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» beraten und angenommen. Nun ist der Ständerat als Zweitrat am Ball und hat es in der Hand, diese bedeutende Reform rasch voranzutreiben, damit Prämien- und Steuerzahlende dank Effizienzerhöhung entlastet werden.

DIE POSITION VON CURAFUTURA
curafutura unterstützt die Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) im Bereich der Akutversorgung. Der unbestrittene finanzielle Fehlanreiz an der Schnittstelle stationär/ambulant hat Fehl- und Überversorgung zur Folge. EFAS ist eine wichtige Reform, um unser Gesundheitssystem in Richtung mehr Effizienz und Qualität weiterentwickeln zu können und um Fehlanreize zu vermeiden. Mit EFAS wird die Verlagerung vom stationären in den kostengünstigeren ambulanten Bereich sozialverträglich vorangetrieben. Weil EFAS zudem alternative Versicherungsmodelle durch tiefere Prämien im Vergleich zum Standardmodell noch attraktiver macht, verleiht sie der integrierten Versorgung zusätzlichen Schub. Die EFAS-Vorlage befindet sich seit über zehn Jahren in Diskussion. Sie wird von allen wichtigen Akteuren getragen. curafutura fordert deshalb, EFAS im Akutbereich zeitnah einzuführen.