Spitäler, Kliniken und Krankenversicherer reichen gemeinsam Qualitätsvertrag beim Bundesrat ein
Bern/ , 6. Mai 2022H+, santésuisse und curafutura haben gemeinsam einen Qualitätsvertrag für Spitäler und Kliniken beim Bundesrat eingereicht. Der Vertrag ist zusammen mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) erarbeitet worden und ist der erste Vertrag dieser Art überhaupt. Das ist ein Meilenstein für die Qualitätsentwicklung und Patientensicherheit in Spitälern und Kliniken.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) fordert im neuen Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). H+, santésuisse und curafutura haben in Partnerschaft mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) einen Vertrag abgeschlossen, den H+, santésuisse und curafutura nun beim Bundesrat eingereicht haben. Der Vertrag kann bei seiner Genehmigung in Kraft treten.
Die Vertragspartner sehen in der erstmaligen nationalen Einigung auf weitreichende Regeln zur Qualitätsentwicklung einen Meilenstein für die Qualität und Patientensicherheit in Spitälern und Kliniken. Gleichzeitig ist die systematische Weiterentwicklung des Vertrags bereits heute festgelegt. Die Vertragspartner haben weitreichende Elemente vereinbart, anhand welcher die Spitäler und Kliniken Qualität und Patientensicherheit verbindlich, einheitlich und transparent entwickeln. Dazu wurden nationale Themenbereiche der Qualitätsentwicklung definiert. In diesen Themenbereichen müssen Spitäler und Kliniken künftig von den Vertragspartnern anerkannte Qualitätsverbesserungsmassnahmen umsetzen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sicherstellen. Eine unabhängige Prüfstelle wird die individuelle Qualitätsentwicklung in den Spitälern und Kliniken stichprobenartig überprüfen. Die Auswahl erfolgt basierend auf Resultaten der bereits heute bestehenden nationalen Qualitätsmessungen, z. B. des ANQ, oder durch Zufallsprinzip. Die Ergebnisse der Überprüfung sowie eine Selbstdeklaration werden für jeden Spital- oder Klinikstandort transparent publiziert.
Integration von Bewährtem
Der Qualitätsvertrag berücksichtigt die breite Palette bereits umgesetzter Qualitätsaktivitäten von Spitälern und Kliniken und ermöglicht darüber hinaus eine nahtlose Integration verschiedener bestehender und zukünftiger Qualitätsinitiativen. Auch bereits international etablierte Mechanismen zur Überprüfung der Qualitätsentwicklung sind aufgenommen worden. Bereits bestehende Strukturen hinsichtlich der Qualität helfen bei der Umsetzung, dazu gehört insbesondere der nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ). Die Zusammenarbeit im ANQ unterstützt zudem eine enge Abstimmung mit den Kantonen und deren Qualitätsvorgaben.