Psychologische Psychotherapie
Seit dem 1. Juli 2022 sind Psychologische Psychotherapeuten berechtigt auf ärztliche Anordnung Leistungen zulasten der der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu erbringen. Auf der Basis von Kantonalen Festsetzungen kommt die Tarifstruktur zur Anwendung, die von den Tarifpartnern ASP, curafutura, FSP, H+ Spitäler der Schweiz, SBAP und santésuisse ausgearbeitet wurde (Tarif 581).
Die Tarifpartner konstituieren die Paritätische Tarifstrukturkommission, die für Empfehlungen zur gemeinsamen, einheitlichen Interpretation der Einzelleistungstarifstruktur zuständig ist. Die publizierten gültigen Beschlüsse können nachstehend heruntergeladen werden.