Vorschläge zur Kostendämpfung bei den Medikamenten (KKV/KLV)
Bern/ , 20. Oktober 2022Position curafutura
Wir unterstützen in den Grundzügen den Vorschlag des eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur Kostendämpfung.
Begründung
Positiv ist für curafutura die erstmalige Einführung einer Preisabstandsregel bei den Biosimilars, da mit dieser Regel wesentliche Einsparungen bei hochpreisigen Arneimitteln erzielt werden können. Darüber hinaus schlägt der Verband eine weitergehende Anpassung der Margenordnung mit verbesserter Anreizneutralität vor.
Im Zusammenhang mit der Einzelfallvergütung (Art. 71 a – d KVV) von nicht kassenzulässigen Arzneimitteln geht der Vorschlag für curafutura ebenfalls in eine gute Richtung. Für curafutura hat sich die Ausnahmeregelung bewährt. Ziel muss weiterhin ein möglichst fairer Zugang für alle betroffenen Patienten und Patientinnen sein, die eine unmittelbare Lebensbedrohung oder Beeinträchtigung durch Invalidisierung haben.