Zweites Massnahmenpaket: Die Gesundheitskommission des Nationalrats ist skeptisch und fordert die Verwaltung auf, ihr Vorgehen zu überdenken

Bern/ , 11. November 2022

Die Gesundheitskommission des Nationalrates zeigt sich vom zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung nicht überzeugt. curafutura kann diese Vorsicht und Skepsis nachvollziehen, da die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen ihr erklärtes Ziel der Kostendämpfung verfehlen und vor allem die bereits heute zu komplexe Regulierung noch weiter aufblähen würden.

Die Gesundheitskommission des Nationalrates fordert die Bundesverwaltung auf, ihr Vorgehen bezüglich der Netzwerke zur koordinierten Versorgung zu überdenken und einen runden Tisch zu organisieren, um die Kritik der Akteure des Gesundheitssystems zu berücksichtigen. curafutura begrüsst diese Massnahme, da andernfalls das Unverständnis gross gewesen wäre, warum über die grosse Kritik hinweggesehen wird.

«Wir sind davon überzeugt, dass es nicht notwendig ist, einen Bereich zu regulieren, der bereits sehr gut funktioniert, da sich die mit alternativen Versicherungsmodellen verbundenen Netzwerke seit Jahren kontinuierlich entwickeln», sagt Pius Zängerle, Direktor von curafutura. Darüber hinaus wird der beste Weg zur Stärkung der koordinierten Versorgung die Umsetzung der Reform der einheitlichen Finanzierung EFAS sein. Diese Reform hat gerade einen wichtigen Meilenstein erreicht, da die Gesundheitskommission des Ständerates soeben ihre Beschlüsse für die Beratung in der Wintersession gefasst hat. EFAS wird die Einsparungen durch koordinierte Netzwerke erhöhen sowie die entsprechende Rabatte auf die Prämien, was wiederum mehr Versicherte dazu bewegen wird, sich für solche Modelle zu entscheiden.

Vermittler

curafutura begrüsst den Entscheid der Gesundheitskommission des Nationalrats zur Regulierung der Vermittlertätigkeit. Diese möchte gerechtfertigte Unterschiede zwischen externen Vermittlern und Angestellten eines Versicherers beibehalten.

Denn wenn es um die Begrenzung von Provisionen geht, wird aus guten Gründen ein Unterschied gemacht. Die Mitarbeiter der Versicherer sind Angestellte. Daher ist es nicht möglich, auf sie die gleichen Provisionsregelungen anzuwenden, die externe Vermittler für jeden abgeschlossenen Vertrag erhalten. Darüber hinaus erfüllen die Mitarbeiter der Versicherer verschiedene Aufgaben und sind nicht nur für den Verkauf zuständig.