Biosimilar-Barometer Schweiz: Biosimilars werden weiterhin zu zögerlich verwendet
Bern/ Pratteln/ , 25. April 2022Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, sogenannte Biologika, verursachten 2021 rund einen Viertel der Medikamentenkosten zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung. Zusätzlich weist dieses Marktsegment mit über 10% ein stark überdurchschnittliches Wachstum auf. Deren Nachahmerprodukte Biosimilars sind eine sinnvolle Option, um die Entwicklung der Kosten zu bremsen, ohne bei der Qualität Abstriche machen zu müssen. Nach wie vor wird ein Einsparpotenzial von jährlich rund 100 Millionen Franken aufgrund von falschen Anreizen im System nicht ausgeschöpft. Das kann bis ins Jahr 2030 zu unnötigen Mehrkosten von 1 Milliarde Franken für das Gesundheitswesen führen.
Auch 2021 wurde das Einsparpotenzial der Biosimilars in der Schweiz bei Weitem nicht ausgeschöpft. Um rund 100 Millionen Franken tiefer hätten die Medikamentenkosten zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung ausfallen können, wenn Biosimilars flächendeckend eingesetzt worden wären. Dies zeigt die aktuelle dritte Ausgabe des «Biosimilar-Barometer Schweiz» von curafutura, biosimilar.ch und intergenerika.
Die gute Nachricht: Die Anzahl der vermarkteten Biosimilars in der Schweiz hat sich 2021 mehr als verdoppelt – von 15 auf 34 Produkte. «Obwohl immer noch zu wenig beachtet, wächst der Markt der Biosimilars in der Schweiz kontinuierlich. Dies stimmt uns zuversichtlich, dass wir zukünftig einen noch grösseren Beitrag zur Eindämmung der Kosten im Gesundheitswesen leisten können», hält Daniel Sarbach, Leiter der Arbeitsgemeinschaft biosimilar.ch fest.
Jedoch lässt die Verwendung der Biosimilars in der Schweiz weiterhin stark zu wünschen übrig. Auffallend sind die grossen Unterschiede in der Spitallandschaft. So beläuft sich der Anteil der Top 6 Biosimilars in der Spitalregion Zentralschweiz auf nur 16%, die Hälfte im Vergleich zur Region Waadt/Wallis. Bei Infliximab, einer der kostenintensivsten Substanzen im Schweizer Markt, liegt der Biosimilar-Anteil in der Spitalregion Bern bei gerade mal 14% – jener in Genf ist mit 40% rund drei Mal so hoch.
«Neben der generell tiefen Anwendungsrate von kostengünstigen Biosimilars macht uns vor allem die schleppende Zunahme der Marktdurchdringung grosse Sorgen», meint dazu Pius Zängerle, Direktor von curafutura. «Die dadurch verpassten Einsparungen sind beträchtlich und in Zeiten steigender Kosten sehr ärgerlich.»
Unnötige Mehrkosten von mehr als 1 Milliarde Schweizer Franken bis 2030
Fehlanreize wie das aktuelle Margensystem behindern eine breitere Anwendung von Biosimilars und die Realisierung namhafter Einsparungen. Im heutigen System verdienen Apotheker und Ärzte umso mehr, je höher der Preis des Medikaments ist. Darum haben diese Leistungserbringer einen direkten Anreiz, ein Originalpräparat anstelle eines kostengünstigeren Biosimilars oder Generikums abzugeben. Dies hat zur Folge, dass bei den Biosimilars jährlich rund 100 Millionen an möglichen Einsparungen für das Gesundheitswesen nicht realisiert werden.
Und das Einsparpotenzial wird bis 2030 weiter wachen: Umsatzstarke Biologika stehen vor dem Ablauf ihres Patents, entsprechende Biosimilars sind in der Entwicklung und bergen bis 2030 ein zusätzliches Einsparpotenzial im dreistelligen Millionenbereich. «Werden die Fehlanreize im System nicht beseitigt, hat dies bis 2030 unnötige Mehrkosten von mehr als 1 Milliarde Schweizer Franken für das Gesundheitswesen und die Prämienzahler zur Folge», so Daniel Sarbach, Leiter biosimilar.ch. «Dies ist umso stossender, als das BAG die Vertriebsmargen nicht anreizneutral gestaltet und damit wichtige Einsparungen für das Gesundheitswesen nicht realisiert werden. Insbesondere, da sich das BAG zum Ziel gesetzt hat, bis 2030 auf die dringlichsten Herausforderung im Gesundheitswesen zu reagieren, um auch in Zukunft ein bezahlbares Gesundheitssystem zu gewährleisten, die steigenden Kosten zu dämpfen und Prämienzahler zu entlasten.»
Ein weiterer wichtiger Schritt wäre die Gleichbehandlung von Biosimilars und Generika bei der Substitution. Gesundheitsminister Alain Berset hat in der Wintersession im Ständerat erwähnt, dass die Substitution möglich sei, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Originalpräparate, Generika oder Biosimilars handle. In der Frühlingssession wurde die Forderung durch Kommissionssprecherin Ruth Humbel im Nationalrat thematisiert. Seitens der Verwaltung sei ihr versichert worden, dass eine explizite Erwähnung von Biosimilars im KVG nicht notwendig sei.
Der Weg wäre damit also frei, dass in der Verordnung die Ungleichbehandlung rasch beseitigt wird und längst überfällige Einsparungen realisiert werden können.
Biologika Im Gegensatz zu chemisch-synthetischen Arzneimitteln werden Biologika in lebenden, gentechnisch veränderten Organismen wie Bakterien oder Zellkulturen hergestellt. Sie haben eine komplexe mole-kulare Struktur und bestehen z. B. aus Proteinen oder Nukleinsäuren. Biosimilars Biosimilars sind Nachfolgeprodukte der Biologika und dürfen ab Patentablauf des originalen Biologi-kums (Referenzpräparat) vermarktet werden. Der Wirkstoff eines Biosimilars und seines Referenzprä-parates ist im Wesentlichen die gleiche biologische Substanz. Die Unterschiede zwischen dem Biosi-milar und seinem Referenzpräparat wirken sich nicht auf Sicherheit oder Wirksamkeit aus. |