Branchenvereinbarung Vermittler

Bern/ , 19. August 2024

Am 22. März 2024 haben curafutura und santésuisse eine gemeinsame Branchenvereinbarung (BVV) betreffend die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung (BVV 3.0) abgeschlossen. Sie stellt eine Weiterentwicklung der BVV 1.0 vom 24. Januar 2020 und der BVV 2.0 vom 2. September 2024 dar. Das Ziel der Branchenvereinbarung ist, im Rahmen des Wettbewerbs unter den Krankenversicherern auf Kaltakquise (d.h. unter anderem ungewünschte Telefonanrufe) zu verzichten, die Qualität der Vermittlertätigkeit zu steigern (z.B. mit Ausbildungsvoraussetzungen und klaren Regeln bezüglich Beratungsmodalitäten) sowie Vermittlerprovisionen für Vertragsabschlüsse im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Zusatzversicherung in ihrer Höhe zu beschränken. Die neue BVV 3.0 weitet diese Entschädigungsregeln auf die betriebsinternen Vermittler der Versicherungsunternehmen aus.

Meldestelle

Um die Umsetzung der BVV zu begleiten, haben die Verbände eine unabhängige externe Meldestelle eingerichtet. Diese ist zu erreichen unter www.fair-mittler.ch. Hier und auch per Telefon (0800 00 02 82) können Versicherte Übertretungen der BVV melden. Daneben besteht die Möglichkeit, sich an die Aufsichtsbehörden zu wenden.

Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Eine überwiegende Mehrheit der Krankenversicherer ist der Branchenvereinbarung beigetreten. Um die Einhaltung der Qualitätsbestimmungen innerhalb der Branche durchzusetzen, haben die Verbände bei den Behörden einen Antrag für die Allgemeinverbindlicherklärung der Vereinbarung gestellt. Das Parlament hat am 16. Dezember 2023 die gesetzliche Grundlage geschaffen und die Verbände nun im Frühling 2024 eine solche für allgemein verbindlich erklärbare Vereinbarung vorgelegt. Damit ist es nun möglich, für die ganze Branche gültige Regeln durchzusetzen und dem Wunsch der Bevölkerung nachzukommen. Der Bundesrat hat entsprechend am 14. August 2024 die entsprechenden Punkte für allgemeinverbindlich erklärt.