Weiterhin werden jährliche Einsparungen von rund 100 Millionen Franken verpasst.

Der Einsatz von Biosimilars Medikamenten bleibt bescheiden und der Anstieg der Verschreibungen ist zu langsam. Medizinische Gründe können dies nicht erklären, insbesondere bei Ersttherapien, denn die Austauschbarkeit der Biosimilars mit dem entsprechenden Originalpräparat wurde nun auch durch Swissmedic bestätigt. Aufgrund des tiefen Einsatzes von Biosimilars werden im Jahr 2023 erneut 100 Millionen Franken Einsparungen verpasst. Umso unverständlicher ist es, dass das EDI letzte Woche die Revision des Margensystems bei Medikamenten aus der KVV/KLV-Revision gestrichen hat, denn dies hätte Fehlanreize gegen den Einsatz von Biosimilars beseitigt.

Swissmedic, das schweizerische Heilmittelinstitut, hat im Juni 2023 die Austauschbarkeit von Biosimilars und Referenzmedikament bestätigt. Mit der Zulassung eines Biosimilars bestätigt also Swissmedic, dass es möglich ist, Biosimilars mit ihren Referenzmedikamenten auszutauschen. Biosimilars und ihre teureren Referenzmedikamente erzielen eine gleich gute Wirkung und sind bei der Anwendung gleich sicher. Das ist eine Chance für die Kostendämpfung im Schweizer Gesundheitswesen, denn Biosimilars werden im Vergleich zu Referenzmedikamenten zu einem deutlich tieferen Preis angeboten.

Biosimilars sind eine wirksame Chance, um das Wachstum der Gesundheitskosten zu bremsen.

Im aktuellen Biosimilar Barometer werden Dynamiken des Biosimilar-Einsatzes in der Schweiz untersucht. Der Anstieg bei den Biosimilar-Verschreibungen ist nach wie vor verhalten. Beispielsweise ist der Mengen-Anteil von Adalimumab-Biosimilars mit 37% fast 4 Jahre nach Markteintritt weiterhin gering.

Ein wichtiger Grund dafür sind Fehlanreize, wie das aktuelle Schweizer Margensystem bei Medikamenten. Heute verdienen Apotheker und Ärzte in der Schweiz mehr, wenn sie ein teureres Medikament abgeben. Dies hemmt eine breitere Anwendung von Biosimilars, da diese durch diesen längstbekannten Fehlanreiz benachteiligt werden.

Fazit: Die Umsetzung grosser Einsparungen durch Biosimilars wird blockiert

Umso wichtiger ist es, dass der Fehlanreiz der Vertriebsmarge auf schnellstem Weg eliminiert wird. Solange Biosimilars nicht häufiger verschrieben werden, bleibt nämlich ein riesiges Einsparpotenzial ungenutzt. So werden nach wie vor rund 100 Millionen Franken zuviel ausgegeben – jährlich!

Und das Einsparpotenzial wird bis 2030 weiter wachsen: Zahlreiche Biologika stehen vor dem Ablauf ihres Patents, die Biosimilars sind in der Entwicklung. Ganz neu dazu gekommen ist Ranibizumab, ein Wirkstoff gegen Makuladegeneration. Insgesamt gibt es bis 2030 ein zusätzliches Einsparpotenzial im dreistelligen Millionenbereich.

Umso unverständlicher ist es deshalb, dass das EDI die Revision des Margensystems bei Medikamenten aus der KVV/KLV-Revision gestrichen hat und sich damit dem Auftrag des Parlament widersetzt hat. Die dadurch entgangenen Einsparungen in der Höhe von über 100 Millionen Franken jährlich, gehen zu Lasten der Prämienzahler.

Rheumatologen verschreiben häufiger Biosimilars als Gastroenterologen oder Dermatologen. Das geht aus einer Untersuchung zum Verschreibungsverhalten von Adalimumab bei Patienten, die eine Behandlung beginnen – medizinisch als «naive Patienten» bezeichnet – hervor, die biosimilar.ch bei OFAC in Auftrag gegeben hat. Ursachen für die teils markanten Unterschiede sind schwierig zu eruieren. Gerade bei Ersttherapien können medizinische Gründe den Unterschied nicht erklären.

Insgesamt zeichnet sich bei den Biosimilars für 2022 ein überdurchschnittliches Wachstum von gut 13 % ab. Das ist positiv für die Kostendämpfung im Schweizer Gesundheitswesen, da Biosimilars im Vergleich zu Originalen eine ebenbürtige Qualität und Wirksamkeit aufweisen, dies jedoch zu einem deutlich tieferen Preis. Dieser Schritt in die richtige Richtung reicht aber bei weitem nicht aus: Solange Biosimilars nicht häufiger verschrieben werden, bleibt ein riesiges Einsparpotenzial unbenutzt. So werden nach wie vor rund 87 Millionen Franken unnötig ausgegeben – jährlich! Umso wichtiger ist es, dass jetzt finanzielle Fehlanreize der Vertriebsmarge zeitnah eliminiert werden.

Untersucht wurde das Verschreibungsverhalten der Substanz Adalimumab von Rheumatologen, Gastroenterologen und Dermatologen hinsichtlich Gebrauch von Biosimilars bei therapienaiven Patienten. Ausgewertet wurden die Verschreibungsdaten durch die Berufsgenossenschaft der Schweizer Apotheker, OFAC. Dabei erwiesen sich die Rheumatologen als vorbildlich für die Anwendung von Biosimilars: Rund 68% aller neu eingestellten Adalimumab-Patienten wurden 2022 ein Biosimilar verschrieben, Tendenz steigend. Im Vergleich dazu besteht bei Gastroenterologen und Dermatologen mit durchschnittlich 39% bzw. 24% Biosimilar-Verschreibungen bei neu eingestellten Patienten noch ein deutliches Steigerungspotenzial – und damit auch namhafte Einsparmöglichkeiten.

Weiterhin hohes ungenutztes Einsparpotential

Ziel muss es sein, dass weitere Fachspezialisten nachziehen. Denn das Einsparpotenzial von Biosimilars ist weiterhin gross. Wie der von biosimilar.ch, curafutura und Intergenerika geschaffene Biosimilar-Barometer Schweiz zeigt, sind im vergangenen Jahr Zusatzkosten von 87 Millionen Franken zu Handen der obligatorischen Grundversicherung entstanden, weil nicht flächendeckend Biosimilars verschrieben wurden.

Immerhin lässt sich trotz nach wie vor zurückhaltender Verschreibungspraxis ein Mengenwachstum des Biosimilar-Markts um 30% feststellen. Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz 39 Biosimilars vermarktet, von denen insbesondere die 7 Biosimilars des allzeit umsatzstärksten Biologikums Adalimumab nennenswert sind. Sie konnten seit November 2019 bereits etliche Millionen Franken an Einsparungen bewirken, diese liegen im 2022 allein bei über 10 Mio CHF zu Gunsten der obligatorischen Grundverischerung.

Das Ziel eines flächendeckenden Einsatzes von Biosimilars ist jedoch noch weit entfernt. So lassen sich auffallend grosse Unterschiede in der Spitallandschaft beobachten. Zum Beispiel werden Biosimilars von Infliximab in der Spitalregion Bern/Solothurn nicht einmal halb so häufig wie im Tessin oder in der Romandie verwendet.

Der Bund hat es in der Hand

Fehlanreize wie das aktuelle Margensystem der Medikamente haben bisher eine breitere Anwendung von Biosimilars und Generika verhindert. Das Eidgenössische Department des Innern hat dies erkannt und schlägt im Rahmen der aktuell geplanten Verordnungsänderungen bei gleichen Wirkstoffen die gleiche Margenhöhe vor. Intergenerika und curafutura unterstützen diesen Teil der Reform in Kombination mit einer seit langem geforderten Revision der Margenordnung zur Elimination der Margenunterschiede zwischen Originalpräparaten und Biosimilars bzw. Generika.

Wird die Einführung eines preisunabhängigen Margensystems für gleiche Wirkstoffe zeitnah umgesetzt, können bis 2030 insgesamt Mehrkosten von rund 1 Milliarde Franken verhindert werden.

Biosimilar-Barometer Schweiz – Ausgabe September 2021

Durch zurückhaltende Verschreibungen von Biosimilars werden jährlich über 100 Millionen Franken an Einsparungen verpasst. Die neue Auflage des Biosimilar-Barometers Schweiz legt den Fokus auf die Marktentwicklung der sechs grössten Moleküle und zeigt auf, dass auch bewährte, lange auf dem Markt verfügbare Biosimilars nur zögerlich verschrieben werden. Ihr Marktanteil stagniert einige Jahre nach Einführung bei rund 35%. Die dadurch verpassten Einsparungen gehen zu Lasten der Prämienzahler. Fehlanreize bei den Vertriebsmargen müssen dringend beseitigt werden, um diesen Missstand zu beheben.

Im April 2021 wurde der Biosimilar-Barometer Schweiz erstmals veröffentlicht. Er zeigt: Würde bei patentabgelaufenen Biologika konsequent nur noch das kostengünstigere, jedoch in der Wirksamkeit und Sicherheit gleichwertige Biosimilar abgegeben, könnten im Schweizer Gesundheitswesen jährlich rund 100 Millionen Franken eingespart werden.

Die aktuelle Auflage des Biosimilar-Barometer Schweiz rückt die Marktentwicklung der sechs grössten Biosimilars in den Fokus. Dabei wird deutlich, dass auch lange auf dem Markt verfügbare und entsprechend bewährte Biosimilars nur zögerlich verschrieben werden. So erreichen sie ein Jahr nach Markteinführung durchschnittlich einen Marktanteil von 12 %. Nach zwei Jahren liegt der Wert bei rund 27% Marktanteil bevor er in den folgenden Jahren bei rund 35% stagniert. So verharrt der Marktanteil des Wirkstoffs Infliximab, welcher zur Behandlung verschiedener Autoimmunerkrankungen eingesetzt wird, nach über 5 Jahren bei rund 30%.

«Wir beobachten, dass bei den sechs grössten im Schweizer Markt eingeführten Biosimilars die Marktpenetration bei rund 35% stagniert. Dies ist auch bei etablierten Biosimilars wie beispielsweise Infliximab der Fall. Eine weitgehende Umstellung wäre jedoch für den Prämienzahler wünschenswert», schliesst daraus Pius Zängerle, Direktor von curafutura.

Entlastung Gesundheitswesen und Prämienzahler durch Beseitigung der Fehlanreize
Fehlanreize wie das aktuelle Margensystem behindern eine breitere Anwendung von Biosimilars und die Realisierung namhafter Einsparungen. Im heutigen System verdienen Apotheker und Ärzte umso mehr, je höher der Preis des Medikaments ist. Darum haben diese Leistungserbringer einen direkten Anreiz, ein Originalpräparat anstelle eines kostengünstigeren Biosimilars oder Generikums abzugeben.

Damit die Stagnation überwunden, die Einsparungen realisiert und dadurch das Gesundheitswesen und die Prämienzahler entlastet werden können, müssen die Fehlanreize im System zeitnah beseitigt werden. Daniel Sarbach, Co-Leiter der Arbeitsgemeinschaft biosimilar.ch: «Wir fordern, dass das BAG sofort handelt und die Vertriebsmargen anreizneutral ausgestaltet.»

Ausserdem sieht Pius Zängerle Handlungsbedarf beim Substitutionsrecht, einem weiteren groben Missstand. «Heute können Apotheker nur das Produkt, das vom Arzt verschrieben worden ist, abgeben. Das heisst, wenn ein Originalpräparat auf dem Rezept steht, dürfen Apotheker den Patienten das kostengünstigere Biosimilar nicht von sich aus anbieten.»

Seit Jahren wachsen die Ausgaben für Medikamente in der Schweiz. 2020 betrug der Anstieg in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung rund 300 Millionen Franken, was einem Plus von 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Rund 75 Prozent dieses Kostenanstiegs ist auf Behandlungen von Krebs- und Autoimmunerkrankungen zurückzuführen. Biologika sind bei deren Behandlung von zentraler Bedeutung und finden eine breite Anwendung. Diese in der Herstellung komplexen und kostenintensiven Medikamente schlagen sich entsprechend auf die Kosten nieder. Gerade hier stellen kostengünstige Biosimilars seit 12 Jahren eine wichtige Möglichkeit zur Eindämmung des Kostenanstiegs dar.

Biologika
Im Gegensatz zu chemisch-synthetischen Arzneimitteln werden Biologika in lebenden, gentechnisch veränderten Organismen wie Bakterien oder Zellkulturen hergestellt. Sie haben eine komplexe molekulare Struktur und bestehen z. B. aus Proteinen oder Nukleinsäuren.

Biosimilars
Biosimilars sind Nachfolgeprodukte der Biologika und dürfen ab Patentablauf des originalen Biologikums (Referenzpräparat) vermarktet werden. Der Wirkstoff eines Biosimilars und seines Referenzpräparates ist im Wesentlichen die gleiche biologische Substanz. Die Unterschiede zwischen dem Biosimilar und seinem Referenzpräparat wirken sich nicht auf Sicherheit oder Wirksamkeit aus.

Biosimilar.ch
biosimilar.ch ist die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Biosimilars in der Schweiz unter dem Dach von Intergenerika. Sie steht allen Unternehmen in der Schweiz offen, die Biosimilars entwickeln, herstellen oder vertreiben. Sie wird aktuell in Co-Leitung durch Giuseppe Calaciura, Viatris, und Daniel Sarbach, Sandoz, geführt.

curafutura
curafutura ist der Verband der innovativen Krankenversicherer: CSS, Helsana, Sanitas und KPT. curafutura setzt sich für ein solidarisch gestaltetes und wettbewerblich organisiertes Gesundheitssystem ein.

Weitere Auskünfte:

curafutura: Simone Hinnen, Leiterin Kommunikation, 076 373 79 74; simone.hinnen@curafutura.ch 

biosimilar.ch: Daniel Sarbach, Co-Leiter biosimilar.ch, 079 808 45 05, info@biosimilar.ch

Nicht realisierte Einsparungen von 100 Millionen Franken, auch aufgrund von Fehlanreizen bei den Vertriebsmargen

Im Jahr 2020 wurden wegen zurückhaltender Verschreibung von Biosimilars rund 100 Millionen Franken an Einsparungen verpasst. Das zeigt der erstmals veröffentlichte Biosimilar-Barometer Schweiz 2020. Auch 12 Jahre nach Markteinführung der ersten Biosimilars in der Schweiz wird noch unzureichend auf die kostengünstige Alternative zu Biologika gesetzt, mit grossen regionalen Unterschieden. Um den Anteil von Biosimilars zu erhöhen und das Einsparpotenzial zu realisieren, sollten Fehlanreize bei den Vertriebsmargen rasch beseitigt werden.

Die Ausgaben für Medikamente wachsen in der Schweiz seit Jahren. So auch 2020: Der Anstieg in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung betrug rund 300 Millionen Franken, was einem Plus von 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Rund 75 Prozent dieses Kostenanstiegs ist auf Behandlungen von Krebs- und Autoimmunerkrankungen zurückzuführen. Biotechnologisch hergestellte Medikamente, sogenannte Biologika, sind bei deren Behandlung von zentraler Bedeutung und finden eine breite Anwendung. Diese in der Herstellung komplexen und kostenintensiven Medikamente schlagen sich entsprechend auf die Kosten nieder. Gerade hier stellen kostengünstige Biosimilars seit 12 Jahren eine wichtige Möglichkeit zur Eindämmung des Kostenanstiegs dar. Würde bei patentabgelaufenen Biologika konsequent nur noch das kostengünstigere, jedoch in der Wirksamkeit gleichwertige Biosimilar abgegeben, könnten im Schweizer Gesundheitswesen gemäss Berechnung von Intergenerika jährlich rund 100 Millionen Franken eingespart werden.

Fehlanreize bei Vertriebsmargen beseitigen
Fehlanreize wie das aktuelle Margensystem behindern eine breitere Anwendung von Biosimilars und die Realisierung namhafter Einsparungen zu Gunsten der Prämienzahler. Im heutigen System verdienen Apotheker und Ärzte umso mehr, je höher der Preis des Medikaments ist. Darum haben diese Leistungserbringer einen direkten Anreiz, ein Originalpräparat anstelle eines kostengünstigeren Biosimilars oder Generikums abzugeben. Hier fordert curafutura gemeinsam mit biosimilar.ch und Intergenerika, dass das BAG zeitnah handelt. Pius Zängerle, Direktor von curafutura: «Um die Abgabe von Generika und Biosimilars zu fördern, müssen die Vertriebsmargen anreizneutral ausgestaltet werden. Jedes Jahr ohne Handeln führt zu erheblicher Verschwendung von Prämiengeldern».

Grosse regionale Unterschiede
Der erstmals von biosimilar.ch, curafutura und Intergenerika, gestützt durch das Analysenunternehmen IQVIA, veröffentlichte Biosimilar-Barometer Schweiz 2020 offenbart zudem grosse, medizinisch nicht erklärbare Unterschiede zwischen den Regionen der Schweiz. In der Westschweiz kommen bedeutend häufiger die kostengünstigeren Biosimilars zum Einsatz, als dies in der Deutschschweiz der Fall ist. Auch das Tessin setzt häufiger auf Biosimilars. So werden beispielsweise Biosimilars des Wirkstoffs Rituximab, welches unter anderem bei Krebstherapien eingesetzt wird, im Tessin bereits häufiger als das entsprechende Referenzpräparat eingesetzt. In der Zentralschweiz beträgt der Anteil der Biosimilars jedoch nur 5%. «Hier sind die Spitäler und Gesundheitsdirektionen der betroffenen Kantone gefordert» meint dazu Daniel Sarbach, Co-Leiter der  Arbeitsgemeinschaft biosimilar.ch, «schliesslich liegt es in ihrer Verantwortung, für bezahlbare Prämien ihrer Bürger zu sorgen».

Biosimilars könnten bereits heute Einsparungen von total rund 100 Millionen Franken jährlich bewirken, wenn sie denn konsequent eingesetzt würden. Zukünftig wird dieses Einsparpotenzial weiter wachsen, stehen doch umsatzstarke Biologika vor dem Ablauf ihres Patents. Entsprechende Biosimilars sind in Entwicklung und warten auf deren Einsatz.

Biologika
Im Gegensatz zu chemisch-synthetischen Arzneimitteln werden Biologika in lebenden, gentechnisch veränderten Organismen wie Bakterien oder Zellkulturen hergestellt. Sie haben eine komplexe molekulare Struktur und bestehen z. B. aus Proteinen oder Nukleinsäuren.

Biosimilars
Biosimilars sind Nachfolgeprodukte der Biologika und dürfen ab Patentablauf des originalen Biologika (Referenzpräparat) vermarktet werden. Der Wirkstoff eines Biosimilars und seines Referenzpräparates ist im Wesentlichen die gleiche biologische Substanz. Die Unterschiede zwischen dem Biosimilar und seinem Referenzpräparat wirken sich nicht auf Sicherheit oder Wirksamkeit aus.

Weitere Auskünfte:

curafutura: Pius Zängerle, Direktor, 079 653 12 60; pius.zaengerle@curafutura.ch

biosimilar.ch: Daniel Sarbach, Co-Leiter biosimilar.ch, 079 808 45 05, info@biosimilar.ch