Position: Medikamente

Bern/ , 11. August 2021

DARUM GEHT ES
Ein grosser und vielfältiger Themenbereich im Gesundheitswesen sind die Arzneimittel: Es geht um Innovationen, Zulassungsverfahren, Verfügbarkeit und natürlich um die Preise respektive Preisgestaltung. Gemäss Hochrechnungen von curafutura auf Basis der Tarifpoolzahlen der sasis ag beliefen sich die Medikamentenkosten im Jahr 2020 auf rund 7.3 Mia. Franken im ambulanten Bereich, was mehr als einem Fünftel der Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entspricht. Damit sind die Medikamentenausgaben nach den Spital- und Arztkosten der drittwichtigste Kostenblock (Obsan, 2019). Seit 2014 haben die Ausgaben für Medikamente in der OKP um 39 Prozent zugenommen.

Verglichen mit dem Ausland liegen die Preise für patentgeschützte Arzneimittel im Durchschnitt in der Schweiz 5 bis 10 Prozent höher. Bei patentabgelaufenen Generika und Biosimilars sind die Preise aufgrund anderer Preisfestsetzungsregeln seit längerer Zeit rund doppelt so hoch wie der Durchschnitt der neun europäischen Referenzländer. So liegen die Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung für Medikamente auf dem höchsten Niveau in Europa.

DIE POSITION VON CURAFUTURA
Um diesen enormen Kosten, insbesondere hochpreisiger Arzneimittel, entgegenzuwirken, wurden in den letzten Jahren zahlreiche politische Vorstösse (z.B. Mo. 20.3936, 20.3937, 19.3707, 19.320, 16.4361, 16.3514, …) eingereicht. Auch die beiden vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmenpakete zur Kostendämpfung zielen auf die von der OKP getragenen Medikamentenkosten ab. curafutura setzt sich für Systemanpassungen ein, damit der Einsatz von Arzneimitteln für die Schweizer Bevölkerung – bei gleichbleibender oder verbesserter Behandlungsqualität sowie ohne Gefährdung der Versorgungssicherheit – kostengünstig erfolgen kann.

Reformen im Zulassungs- und Preisbildungssystem
1 curafutura fordert eine transparente und konsequente Anwendung der WZW-Kriterien, insbesondere der Wirtschaftlichkeit sowie des Kostengünstigkeitsprinzips (Art. 43 Abs. 6 KVG).
2 curafutura fordert eine jährliche Prüfung der Zulassungskriterien der auf der Spezialitätenliste gelisteten Arzneimittel anstelle der heutigen 3-Jahresüberprüfung.
3 Die bestehende Rechtsungleichheit bei der Zulassung und der Preisfestsetzung von Arzneimitteln muss aufgehoben werden: curafutura verlangt neben den Zulassungsinhaberinnnen ein Antrags- und Beschwerderecht für Krankenversicherer.
4 curafutura setzt sich für bessere Rahmenbedingungen bei der Einzelfallvergütung nach Art. 71a-d KVV ein.
5 curafutura fordert Anpassungen bei der Preisbildung: Neben dem APV und dem TQV soll neu die Prävalenz einer Krankheit und damit deren Kostenfolgen berücksichtigt werden. Bei Preismodellen mit Rückvergütungen schlägt curafutura eine einfache und transparente Lösung mit Codierungen in der Limitatio der Spezialitätenliste vor.
Förderung von Generika und Biosimilars
6 curafutura fordert die Einführung von anreizneutralen Vertriebsmargen bei den Arzneimitteln, damit Logistikleistungen sachgerecht und nicht in Abhängigkeit von der Höhe der Medikamentenpreise vergütet werden.
7 Die neuste Revision der leistungsorientierten Abgeltung (LOA V) muss rasch in Kraft gesetzt werden: Neu soll darin der Personalaufwand der Apotheken zur Erbringung der pharmazeutischen Leistung abgegolten werden.
8 Aus Sicht von curafutura soll das Substitutionsrecht (Art. 52a Abs. 1 E-KVG) für den gleichen
Wirkstoff unabhängig vom Herstellverfahren
gelten und entsprechend ergänzt werden.
9 curafutura unterstützt eine Harmonisierung der Abstandsregelung von Generika und Biosimilars. Zusätzlich braucht es eine konsequente Bezeichnung der Biosimilars wie auch von allen anderen patentabgelaufenen Wirkstoffen auf der Spezialitätenliste.
10 curafutura empfiehlt ein wettbewerbliches Referenzpreissystem für patentabgelaufene
Arzneimittel
. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Referenzpreissystem mit fixem Preisabschlag lehnt der Verband jedoch rigoros ab.