Reserven/Kostenbremse: Der Ständerat will ganz klar die Ablösung vom TARMED
Bern/ , 15. März 2023Der Ständerat will nichts von einem unmittelbaren Eingriff des Bundesrates in den veralteten ambulanten Arzttarif TARMED wissen. Das ist ein Bekenntnis für die Zukunft der neuen ambulanten Tarifstrukturen, namentlich des TARDOC. Gleichzeitig erweitert die kleine Kammer aber den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen im Bereich der ambulanten Tarife. Das ist ein unnötiger bürokratischer Ausbau und schwächt die Tarifpartnerschaft. Hingegen begrüsst curafutura die klaren Entscheide des Ständerates gegen eine Überregulierung der Reserven, der sich insbesondere gegen eine maximale Obergrenze entschieden hat. Dies hätte unweigerlich zu einem Jojo-Effekt bei den Prämien geführt.
Tarifverhandlungen obliegen den Tarifpartnern. Das sieht das Bundesgesetz über die Krankenversicherung so vor. Für curafutura ist es daher unverständlich, dass der Ständerat nun Bund und Kantonen mit weiteren, ergänzenden Kompetenzen im Bereich der ambulanten Tarife ausstatten will. Bereits heute verfügen sowohl Bund als auch Kantone über Handlungsoptionen im Bereich von Tarifeingriffen im ambulanten Bereich. Indem der Ständerat beiden Exekutivbehörden im Rahmen der Debatte der Kostenbremse-Initiative und des Gegenvorschlags weitergehende Instrumente in die Hand gibt, wird der Prozess nur verkompliziert. Das führt zu einem unnötigen Bürokratieausbau und schwächt die Tarifpartnerschaft.
Erfreulich ist hingegen die Bereitschaft der kleinen Kammer, die Zukunft des ambulanten Arzttarifs ohne den veralteten TARMED zu planen. Das ist ein positives Signal für den TARDOC, der gemäss Fahrplan des ambulanten Tarifbüros OAAT wenn möglich gemeinsam mit Pauschalen per 1. Januar 2025 an den Start gehen soll. Es ist ein gutes Beispiel für erfolgreiche Tarifverhandlungen, namentlich von curafutura, FMH und MTK. Inzwischen warten viele Akteure auf seine Einführung.
Reserven: Deutliche Mehrheit sagt Nein zu einer Obergrenze
curafutura begrüsst die klaren Entscheide des Ständerates gegen eine Überregulierung der Reserven. Insbesondere hat er sich gegen die Einführung einer maximalen Obergrenze von 150% der Solvenzquote entschieden (30 zu 10 Stimmen). Dies macht aus mehreren Gründe Sinn. Erstens hat sich in den letzten Monaten gezeigt, wie wichtig ausreichende Reserven im System sind. Die Reserven wurden u.a. im Jahr 2022 benötigt, da die Kosten die Prämien überstiegen. Bundesrat Berset nannte in der Debatte aktualisierte Zahlen: Die Reserven sind von 12 Milliarden auf 9 Milliarden gesunken.
Darüber hinaus besteht das Problem einer verbindlichen Obergrenze darin, dass sie unweigerlich zu einem Jojo-Effekt bei den Prämien führen würde. Es gäbe Jahre, in denen die Reserven gesenkt werden müssten, weil sie über der 150%-Grenze liegen, was die Prämienlast verringern würde. Und es gäbe andere Jahre, in denen die Prämien nicht nur den Kostenanstieg decken, sondern auch die Wiederauffüllung der Reserven ermöglichen müssten, was zu einem zusätzlichen Anstieg der Prämien führen würde.