Reserven: Ständerat sagt Nein zur Überregulierung

Bern/ , 15. Juni 2021

Die Reserven in der Grundversicherung entsprechen dreieinhalb Monatsausgaben. Dieses Niveau ist angemessen und rechtfertigt keine zusätzliche Regulierung. curafutura begrüsst deshalb die heutigen Entscheide des Ständerats, der die kantonalen Initiativen zur Festlegung einer verbindlichen Obergrenze für die Reserven abgelehnt hat.

Die Reserven der Krankenversicherer garantieren die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems und ermöglichen die Erstattung von Gesundheitsleistungen zu jedem Zeitpunkt. Es ist daher nicht sinnvoll, sie um jeden Preis zu reduzieren. Die kantonalen Initiativen schlagen jedoch vor, dass das vorherige Minimum von 150 % der Solvenzquote zum neuen Maximum erklärt wird.

Außerdem berücksichtigen die kantonalen Initiativen nicht, dass die Regulierung bereits im April vom Bundesrat geändert wurde, um Versicherern zu ermöglichen, vermehrt Reserven abzubauen. Die Änderung senkt das Mindestniveau der Reserven auf 100% der Solvenzquote. curafutura ist der Meinung, dass diese Änderung ihre Wirkung zeigen soll, bevor neue Regulierungsänderungen angestrebt werden.

Kontakt für Medienschaffende: