Revision des Arzttarifs: Der Countdown läuft. In 379 Tagen wird der TARMED endlich ersetzt, 21 Jahre nach seinem Inkrafttreten
19. Dezember 2023Der Countdown für die Revision des Arzttarifs TARMED hat begonnen. Es sind noch 379 Tage, bis die Revision endlich Realität wird und der TARDOC am 1. Januar 2025 in Kraft treten kann. Der Zeitplan ist dicht und für die verschiedenen Stakeholder mit viel Arbeit verbunden. Was wird in diesen zwölf Monaten passieren? Zunächst wird das BAG die zwei Genehmigungsgesuche des TARDOC und der ambulanten Pauschalen prüfen. Danach kann der Bundesrat im ersten Halbjahr 2024 seinen Genehmigungsentscheid fällen. Schliesslich müssen sich Ärzte, Spitäler und Versicherer ab sofort auf den Wechsel vorbereiten, damit sie am 1. Januar 2025 betriebsbereit sind und Leistungen im Wert von 13 Milliarden Franken pro Jahr nach dem neuen System abrechnen können.
Es gibt gute Nachrichten für die lang erwartete Revision des Arzttarifs. Ja, es wird bald möglich sein, den veralteten TARMED loszuwerden, der zu Recht von allen Stakeholdern, Politikern und Medien verflucht wird. In den letzten Wochen gab es einen Etappensieg nach dem anderen. Alles lief wie am Schnürchen und hielt sich strikt an den Zeitplan, den die Tarifpartner mit der nationalen Tariforganisation für den ambulanten Bereich, die OAAT (Organisation ambulante Arzttarife), im November 2022 festgelegt hatten.
Erstens haben sich alle Tarifpartner zu den beiden neuen Tarifen, TARDOC und ambulante Pauschalen, geäussert. Am 9. November 2023 wurde bekannt, dass der TARDOC von allen vier Tarifpartnern unterstützt wird: H+, santésuisse, FMH und curafutura. Am 29. November 2023 wurde der Transfer der Organisationen ats-tms AG und sts AG, die den TARDOC bzw. die ambulanten Pauschalen entwickelt hatten, in die OAAT genehmigt. Damit wird die OOAT ab dem 1. Januar 2024 die einzige Tariforganisation für den ambulanten Bereich sein und für die Pflege und die Weiterentwicklung der beiden neuen Tarife verantwortlich zeichnen. Am 1. Dezember 2023 schliesslich wurde dem Bundesrat das Genehmigungsgesuch des TARDOC sowie dasjenige der ambulanten Pauschalen zur Genehmigung eingereicht.
Unsicherheit über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Pauschalen
Allerdings ist ein Wermutstropfen zu erwähnen, der eine unwillkommene Unsicherheit bezüglich des Inkrafttretens der ambulanten Pauschalen darstellt. In ihrem Genehmigungsgesuch zu den ambulanten Pauschalen fordern H+ und santésuisse, dass diese frühestens 12 Monate nach der Genehmigung durch den Bundesrat in Kraft treten. Dies entspricht nicht dem im November 2022 im Rahmen der OAAT vereinbarten Zeitplan und scheint darauf hinzudeuten, dass sie befürchten, dass die Pauschalen nicht bis zum 1. Januar 2025 einführungsreif sein werden.
Der Entscheid des Bundesrates wird natürlich nicht am 1. Januar 2024 fallen, sondern später in der ersten Jahreshälfte. Die Genehmigungsgesuche, daran sei erinnert, wurden dem Bundesrat nämlich am 1. Dezember 2023 vorgelegt, und ihre Prüfung dürfte logischerweise mehr als einen Monat in Anspruch nehmen. Ausserdem kann das Inkrafttreten nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Jahr erfolgen. Wenn die ambulanten Pauschalen am 1. Januar 2025 nicht bereit sind, stellt sich also die Frage, was der nächstmögliche Termin für deren Inkrafttreten wäre.
Vorbereitungsarbeiten bei Leistungserbringern und Versicherern
Auf jeden Fall ist der TARDOC wie geplant bereit, am 1. Januar 2025 in Kraft zu treten. Die Leistungserbringer (Arztpraxen und ambulante Spitaldienste) und die Versicherer müssen sich auf die wichtige Änderung vorbereiten, die die Revision des Arzttarifs mit sich bringt. Dieser wichtigste Tarif des KVG macht mit einem Leistungsvolumen von 13 Milliarden Franken pro Jahr ein Drittel des Volumens der Grundversicherung aus.
Dazu gehört die Integration der neuen Tarifstruktur in die IT-Systeme. Das Personal muss sich auch mit den 2630 Tarifpositionen des TARDOC vertraut machen, die die 4500 Tarifpositionen des TARMED ersetzen werden. Ebenso müssen die Anwendungsregeln und Limitationen für die Verwendung der verschiedenen Tarifpositionen erlernt werden. Diese Schulungsmassnahmen werden mit Unterstützung der Dachverbände und der OAAT durchgeführt, damit alle rechtzeitig auf den Wechsel vorbereitet sind.