Revision des Arzttarifs: Ende der Odyssee?

15. Dezember 2022

Die Gründung der Organisation ambulante Arzttarife ist ein entscheidender Schritt.

Bald in einem sichern Hafen? « L’embarquement d’Ulysse », Claude Lorrain, 1646

Nähert sich die Odyssee rund um die TARMED-Revision ihrem Ende? Wir glauben es! Auch wenn die Reise doppelt so lange gedauert hat wie die des Odysseus, scheint nun Land in Sicht zu sein. Die Revision des Arzttarifs ist nämlich mit der Gründung der neuen Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) am 15. November 2022 einen entscheidenden Schritt vorwärts gekommen.

Skeptiker mögen einwenden, dass es sich dabei nur um einen Sirenengesang handelt. Eine weitere Episode in einer langen Liste von Ereignissen, die alle zu ihrer Zeit als entscheidend bezeichnet wurden. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied: Die Tatsache, dass die OAAT einen klaren, verbindlichen und von allen Tarifpartnern anerkannten Zeitplan festgelegt hat.

Ziel ist es, dass der neue Arzttarif am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Dieses Ziel ist nun sozusagen in Stein gemeisselt, da es in einer Einführungsvereinbarung zu den Gründungsdokumenten der OAAT verankert ist. Diese Präzisierung des Zeitplans ist ein wichtiger Baustein, der bis anhin gefehlt hat. Da es keinen klaren Zeithorizont gab, bestand für BAG, EDI, Bundesrat und Tarifpartner immer viel Spielraum, sukzessive Anpassungen an den TARDOC-Grundlagen zu verlangen.  In dieser Dynamik gefangen, wurde die Revision des TARMEDs mehrfach aufgeschoben.

Darum ist die Aussicht, ab 1. Januar 2025 mit neuen ambulanten Tarifen zu arbeiten, ein grosser Fortschritt. Wir verlieren zwar ein Jahr im Vergleich zu einem Inkrafttreten im Jahr 2024, gewinnen aber mehrere gegenüber einer Revision, die blockiert bleiben würde.

Eine Karte mit zwei Wegen zur Revision

Neben einem Zeitplan liefert die Organisation ambulante Arzttarife eine weitere grundlegende Klarstellung. Namentlich eine Karte, um Klippen zu umschiffen und zu bestimmen, welche Szenarien zur Revision des TARMED führen können.

Das erste Szenario ist jenes einer gleichzeitigen Einreichung des TARDOCs und der ambulanten Pauschalen zur Genehmigung an den Bundesrat. Dazu ist es notwendig, dass die ambulanten Pauschalen bis zum 30. Juni 2023 bereit sind und dann von den Tarifpartnern genehmigt bzw. anerkannt werden, wie es in der oben bereits erwähnten Einführungsvereinbarung festgelegt ist.

Wenn die ambulanten Pauschalen nicht bis zum 30. Juni 2023 fertig sind, wird der zweite Weg beschritten werden, der darin besteht, dass nur der TARDOC zur Genehmigung beim Bundesrat eingereicht wird.

In beiden Fällen ist die Revision des Arzttarifs für den 1. Januar 2025 vorgesehen. Die Anordnung dieser beiden Szenarien im Rahmen der OAAT ermöglicht es, die Komplementarität der beiden Tarife zu gewährleisten. Sie bietet somit einen Rahmen, in dem sich die Tarifpartner konzentriert auf ihre Arbeit fokussieren können.

TARDOC: Anpassungen an die vom Bundesrat gestellten Bedingungen

Dies ist genau das, was curafutura, FMH und MTK beim TARDOC tun. Wir machen uns daran, beim Genehmigungsgesuch jene Elemente zu ergänzen, die der Bundesrat in seinem Schreiben vom 3. Juni 2022 formuliert hat.

Diese betreffen zwei Dimensionen. Erstens die Kostenneutralität: Der Bundesrat hat die vorgeschlagene Methode bestätigt, verlangt aber, dass der Kostenkorridor enger gefasst wird. Das heisst, die maximale Kostensteigerungsrate soll von 3% auf 2 bis 2,5% pro Jahr gesenkt werden.

Die zweite Bedingung betrifft die Weiterentwicklung des TARDOC nach seinem Inkrafttreten. Hier fordert der Bundesrat, dass verschiedene Konzepte erarbeitet werden, die zeigen, welche Verbesserungsprojekte nach der Inkraftsetzung in welchem Zeitrahmen umgesetzt werden.

Die Arbeiten in diesen beiden Bereichen sind bereits weit gediehen und die Tarifpartner werden die neue Version innert der gesetzten Frist zur Genehmigung einreichen können.

Bald im sichern Hafen?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gründung der Organisation ambulante Arzttarife am 15. November 2022 in Verbindung mit den Präzisierungen des Bundesrates zu den Bedingungen für die Genehmigung von TARDOC am 3. Juni 2022 – endlich! – einen klaren Rahmen und einfache Regeln für die Revision des TARMED bieten. Mit anderen Worten: Das Ziel ist nun in Sicht.

Wir werden natürlich wachsam bleiben, um zu reagieren, wenn Poseidon, Aeolus oder die Genehmigungsbehörde einen Sturm aufkommen lassen oder versuchen, die Regeln im letzten Moment zu ändern; die Götter sind bekanntlich launisch. Trotzdem – und das sagen wir mit aller gebotenen Vorsicht – sieht es so aus, als würden wir bald im sicheren Hafen ankommen.