Swiss DRG (Akutsomatik)
Am 1. Januar 2012 wurde in der Schweiz das leistungsbezogene Fallpauschalen-System SwissDRG eingeführt und damit die Vergütung schweizweit einheitlich geregelt. SwissDRG teilt sämtliche stationären Fälle in mehr als 1’000 unterschiedlich bewertete Fallgruppen ein, dies vorwiegend nach medizinischen und ökonomischen Kriterien. Einige besonders aufwändige Leistungen wie z. B. die Dialyse werden zusätzlich als sogenannte Zusatzentgelte vergütet.
Für die Tarifpflege ist die Swiss DRG AG zuständig. curafutura ist Aktionär der SwissDRG AG und gestaltet die Entwicklung mittels Vertretung in den Gremien aktiv mit. Überdies unterstützt der Verband seine Mitglieder bei Fragen zum Tarif, organisiert den verbandsinternen Austausch und stellt in enger Kooperation mit den Fachexperten der Mitglieder Anträge zur Systementwicklung an die SwissDRG AG sowie zur Weiterentwicklung der medizinischen Klassifikation und der Kodierungsrichtlinien beim Bundesamt für Statistik.
Gegenwärtig rechnen 187 Akutspitäler rund 1,25 Mio. Fälle mit einem Volumen von CHF 12,5 Mia. auf der Basis von SwissDRG-Pauschalen ab. Die Wohnkantone tragen 55 % der Kosten, die Versicherer 45 %. Die Abrechnung erfolgt aktuell auf der Basis der Version 13.0, welche einen vergleichsweise hohen Reifegrad aufweist. Die aktuell gültigen Unterlagen sind unter SwissDRG abrufbar.
Weitergehende Informationen finden Sie in der Broschüre der SwissDRG.