Vernehmlassung zu den Medikamenten: Guter Entwurf in richtige Richtung

Bern/ , 30. September 2022

Schweizerinnen und Schweizer geben zu viel Geld für Medikamente aus und der Markt wächst. Aktuell haben wir ein Kostenwachstum von 10 Prozent. Die Vernehmlassung zu den Medikamenten kommt daher keinen Moment zu früh. curafutura unterstützt in den Grundzügen den Vorschlag des eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur Kostendämpfung – mit einer Ausnahme: Der Vorschlag zur Margenrevision ist in der vorliegenden Variante nicht ausreichend. Darum hat curafutura hinter den Kulissen gemeinsam mit weiteren Akteuren des Gesundheitswesens und im Beisein des EDI nach einer für alle Akteure befriedigenden Lösung gesucht und diese gefunden. Der Vorschlag, dem curafutura, pharmaSuisse, FMH sowie H+ zustimmen, bringt sofortige Einsparungen von 60 Millionen Franken und stösst die Türe für die breite Anwendung von Generika und Biosimilars auf. Dies hat einen weiteren kostendämpfenden Impakt von mehreren hundert Millionen zur Folge.

Vorschläge zur Kostendämpfung im Bereich der Medikamente sind wichtig. Die vom Eidgenössischen Departement des Innern in die Vernehmlassung gegebenen Inhalte gehen vor allem im Bereich der patentabgelaufenen Medikamente in die richtige Richtung. curafutura vermisst jedoch Reformwillen für eine echte Anreizneutralität bei den Medikamentenmargen. Daher hat der Verband rund um die Versicherer CSS, Helsana, Sanitas und KPT hinter den Kulissen gemeinsam mit den hauptbetroffenen Akteuren FMH, pharmaSuisse und H+ und zusammen mit dem EDI nach einer Lösung gesucht, die im Bereich der Medikamentenmargen zur Kostendämpfung führt.

Mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt. Alle Akteure sowie das EDI konnten sich im Zusammenhang mit der Marge mit einer Lösung einverstanden erklären, die immerhin 60 Millionen Franken Kostendämpfung mit sich bringt und zu weiterer Kostendämpfung von mehreren 100 Millionen Franken führen wird. Dies, weil dank einer grösseren Anreizneutralität die Türen für die breite Anwendung von Generika und Biosimilars weit aufgestossen werden. Zudem soll der in der Vernehmlassung unterbreitete Vorschlag der wirkstoffneutralen Margen auf die verschiedenen Wirkstoffgruppen ausgeweitet werden, damit diese die notwendige Wirkung ohne Umgehungsmöglichkeiten entfalten.

Unser Vorschlag: Sachgerecht und anreizneutral

Der Vorschlag entspricht in wichtigen Punkten den Vorgaben der Motion 20.3936, die vom Parlament in Bezug auf die Kostendämpfung bei den Medikamenten als richtungsweisend überwiesen wurde. Statt einem Preismodell mit sechs Abstufungen gibt es künftig nur noch deren zwei. Und das Wichtigste: Die Marge wird durch einen tieferen variablen Anteil von 6 % unabhängiger vom Fabrikabgabepreis (der Maximalzuschlag liegt bei Fr. 300).

Dies führt dazu, dass der Fehlanreiz wesentlich geringer wird, das Originalarzneimittel anstelle eines preisgünstigeren, gleichwertigen Generikums oder Biosimilar abzugeben. curafutura ist zuversichtlich, dass dieser Vorschlag – gekoppelt mit den anreizneutralen Margen in der gleichen Wirkstoffgruppe – mittelfristig zu erheblichen Einsparungen führen wird.

Positiv ist für curafutura die erstmalige Einführung einer Preisabstandsregel bei den Biosimilars, da mit dieser Regel wesentliche Einsparungen bei hochpreisigen Arneimitteln erzielt werden können. Bei den Generika empfehlen wir ebenfalls eine höhere Preisabstandsregel als jetzt in der Verordnung vorgeschlagen, weil die Preise der Generika in der Schweiz wesentlich über den ausländischen Referenzpreisen liegen. Auch die Anpassung des differenzierten Selbstbehalts ist aus unserer Sicht wirkungsvoll.

Optimierung der Kostengutsprachen für Ausnahmefälle

Im Zusammenhang mit der Einzelfallvergütung (Art. 71 a – d) geht der Vorschlag ebenfalls in eine gute Richtung. Ziel muss ein möglichst fairer Zugang für alle betroffenen Patienten und Patientinnen sein, die eine unmittelbare Lebensbedrohung oder Beeinträchtigung durch Invalidisierung haben. Auch hier wird das Prinzip der Kostengünstigkeit im Vorschlag der Vernehmlassung erstmals berücksichtigt und umgesetzt. Die Preisabschläge im Zusammenhang mit dem Ausnahmeartikel 71a-d sind nach Ansicht von curafutura gerechtfertigt, weil die Wirkstoffe ausserhalb ihrer Kassenzulässigkeit angewendet werden.

Die Beachtung der Wirtschaftlichkeit ist auch ausserhalb der Zulassung geboten. curafutura erwartet daher vom Bundesamt für Gesundheit die Sicherstellung der Umsetzbarkeit der Preisabschläge, weil eine Vergütung zu Schaufensterpreisen ausgeschlossen und gegenüber den Prämienzahlern unethisch ist. Sollten die aufgeführten Punkte nicht berücksichtigt werden, ist curafutura gegen eine Reform bei der Einzelfallvergügung und bleibt lieber beim Status Quo.