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Versicherungspflicht für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz
Die KVG-Änderung schwächt die Solidarität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und führt zu administrativen Mehrkosten. curafutura lehnt die Vorlage deshalb ab. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung bezwecken die Kantone, eine bisher ihnen zugeteilte Aufgabe und Verantwortung den Versicherern und damit den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern zu übertragen. Die Gesetzesänderung höhlt die Solidarität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) aus und führt zu administrativen Mehrkosten. curafutura lehnt daher die Einführung einer Versicherungspflicht für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz dezidiert ab.
Mehr lesenZulassungsbeschränkung Ärzte im Kanton Zürich
curafutura nimmt zum Vorhaben des Kantons Zürich, bestimmte medizinische Fachgebiete mit Höchstzahlen zu begrenzen, Stellung. In Bezug auf die Ausnahmeregelung für Spitalambulatorien fordert curafutura klare Regeln, eine restriktive Handhabung und bei Erteilung einer Ausnahmebewilligung ein begleitendes Monitoring. Zudem hinterfragt curafutura die Auswahl der zu begrenzenden medizinischen Fachgebiete und bittet den Kanton, die Gründe für diese Auswahl transparent offenzulegen.
Mehr lesenVorschläge zur Kostendämpfung bei den Medikamenten (KKV/KLV)
Position curafutura Wir unterstützen in den Grundzügen den Vorschlag des eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur Kostendämpfung. Begründung Positiv ist für curafutura die erstmalige Einführung einer Preisabstandsregel bei den Biosimilars, da mit dieser Regel wesentliche Einsparungen bei hochpreisigen Arneimitteln erzielt werden können. Darüber hinaus schlägt der Verband eine weitergehende Anpassung der Margenordnung mit verbesserter Anreizneutralität […]
Mehr lesenZulassung von Ärztinnen und Ärzten: Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht in einer schweizerischen Weiterbildungsstätte
Position curafutura curafutura nimmt das Anliegen der Kommission, Ausnahmen im Bereich der ärztlichen Grundversorgung zu ermöglich, zur Kenntnis. Von den unterbreiteten Varianten bevorzugt curafutura die Minderheit Humbel, wonach die Kantone im Einzelfall Ausnahmen vorsehen können. Begründung Die neuen Bestimmungen zur Zulassung der ambulanten Leistungserbringer gelten seit dem 1. Januar 2022. Ein gutes halbes Jahr danach […]
Mehr lesenVernehmlassung zur Datenweitergabe der Versicherer und zum Massnahmenpaket 1a betreffend Kostendämpfung
curafutura lehnt eine detaillierte Datensammlung auf Stufe der versicherten Personen (Individualdaten) ab. Zur Erfüllung der Aufgaben der Aufsichtsbehörde genügen aggregierte Daten. Eine erweiterte Datenlieferung im ambulanten Tarifbereich lehnt curafutura ebenfalls ab, einerseits aufgrund der bereits bestehenden Datenerhebung des BFS und andererseits, weil der Verwendungszweck nicht klar aus den gesetzlichen Bestimmungen hervorgeht. curafutura unterstützt die Aufnahme […]
Mehr lesenVernehmlassung zum Strukturbericht der Zürcher Spitalplanung 2023 und zur provisorischen Spitalliste
Die Haltung von curafutura sieht wie folgt aus: Provisorische Leistungsaufträge werden bei Nichterreichung der notwendigen Qualitätsanforderungen (wie z. B. Mindestfallzahlen) ausschliesslich im Falle einer drohenden Unterversorgung und das längstens für ein Jahr erteilt. Dabei gibt es keine bevorzugte Behandlung der von der öffentlichen Hand subventionierten Leistungserbringer gegenüber den Privatspitälern. Die Gesundheitsdirektion treibt die interkantonale […]
Mehr lesenVernehmlassung zur Änderung des KVG bezüglich Datenaustausch und Risikoausgleich
curafutura unterstützt einen standardisierten und verpflichtenden elektronischen Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Versicherern. Der Umfang des Datenaustausches sollte jedoch um die Information «Wohnsitz» erweitert werden. curafutura befürwortet den Ausschluss von «Phantomversicherten» im Risikoausgleich und fordert zudem, dass solche Personen temporär gänzlich von der Versicherungspflicht entbunden werden. curafutura lehnt einen Einbezug von Auslandversicherten in den kantonalen Risikoausgleich ab und schlägt stattdessen einen eigenen Risikoausgleich unter Auslandversicherten in EU/EFTA-Staaten vor.
Mehr lesenVernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Prämienregionen
Gemäss Artikel 61 Absatz 2bis KVG können die Versicherer die Prämien innerhalb eines Kantons abstufen, sofern Kostenunterschiede zwischen den Prämienregionen vorliegen. In Übereinstimmung mit dieser gesetzlichen Regelung nimmt curafutura die vorgesehene Reduktion der maximalen Prämienunterschiede in den Kantonen Freiburg, Luzern und St. Gallen zur Kenntnis. Die zwei neuen Bestimmungen der EDI-Verordnung (Art. 2 Abs. 2 und 3), namentlich die Deckelung des maximalen Prämienunterschieds bei besonderen Versicherungsformen und die Bedingung, dass die Prämien ausschliesslich in absteigender Reihenfolge zwischen den Prämienregionen abgestuft werden können, lehnt curafutura ab.
Mehr lesenVernehmlassung zur SwissDRG Version 11.0 und zu den Entwicklungsschwerpunkten
curafutura stimmt der Version 11.0 unter Berücksichtigung der aufgeführten Punkte durch die SwissDRG AG zu. Wir durften bereits vor einiger Zeit feststellen, dass die SwissDRG AG inzwischen – gestützt auf die Ausführungen des Bundesrates im Bericht «Kriterien für die Repräsentativität bei der Unterzeichnung von Tarifverträgen im Gesundheitswesen» – die Ansicht von curafutura teilt, dass Handlungsbedarf im Sinne der Einräumung eines Mitspracherechts von curafutura in der SwissDRG AG besteht. curafutura vertritt ca. 42 % der Versicherten in der Schweiz. Es ist daher unsere Erwartung, dass curafutura als ein zentraler Akteur des Schweizer Gesundheitswesens in wichtige Entscheide bezüglich der Weiterentwicklung stationärer Tarifstrukturen einbezogen wird.
Mehr lesenVernehmlassung zum Versorgungsbericht zur Zürcher Spitalplanung 2023
Position curafutura curafutura begrüsst im Grundsatz die strategische Ausrichtung und geplante Umsetzung der Zürcher Spitalplanung 2023, wie sie im vorliegenden Versorgungsbericht beschrieben wird. In der Akutsomatik kann durch die stärkere Trennung der häufigen Medizin und der spezialisierten Leistungen die gewünschte Konzentration der spezialisierten Leistungsbereiche vorangetrieben werden. Durch die vorgesehene Einführung von Qualitätssicherungsmassnahmen in den Bereichen […]
Mehr lesenVernehmlassung zur Umsetzung der Änderung des KVG betreffend Zulassung ambulanter Leistungserbringer
Position curafutura • Die Versicherer benötigen einen uneingeschränkten Zugang zu den Informationen des Registers, damit sie ihre vom KVG übertragenen Aufgaben weiterhin effizient durchführen können. Die Registerverordnung muss deshalb nachgebessert werden. • Die Höchstzahlen müssen so festgelegt werden, dass regionale Überangebote abgebaut werden. curafutura verweist diesbezüglich auf zwei mögliche methodische Probleme in der Verordnung über […]
Mehr lesenVernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Initiative: „Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien“
curafutura unterstützt das Ziel des indirekten Gegenvorschlags. Der vorgeschlagene Ansatz liefert eine gezielte Antwort auf die Herausforderung der steigenden Prämienbelastung: Die Kantone sollen dort mehr an die individuelle Prämienverbilligung beitragen, wo die verbleibende Prämienbelastung am höchsten ist. Weiter schafft der Gegenvorschlag Anreize, Massnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten zu ergreifen. curafutura nimmt das Thema der ständig […]
Mehr lesenVernehmlassung zur ST Reha-Version 1.0
Die ST Reha-Version 1.0 weisst im Unterschied zu den Vorversionen einen bereits sehr hohen direkten Leistungs- und Fallbezug auf. Die vorliegende Version weist jedoch auch einige Schwächen auf. Durch die konstante Bewertung der Tageskostengewichte unabhängig der Verweildauer fehlt ein Anreiz zur Steigerung der Effizienz bei der Behandlung bzw. es entsteht ein Fehlanreiz, «lukrative» Patienten unnötig lange zu hospitalisieren oder die fehlende Auslastung durch längere Aufenthaltsdauern zu kompensieren. Deshalb sollte in den Folgeversionen unbedingt ein Tagespauschalen-Modell mit degressivem Verlauf (analog TARPSY) zur Anwendung kommen.
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