Der Ständerat will Tätigkeit von externen Vermittlern genau so regulieren wie die von Angestellten der Krankenversicherer und schafft einen gefährlichen Präzedenzfall
Bern/ , 20. September 2022Das Gesetz über die Tätigkeit von Vermittlern in der Krankenversicherung sollte ursprünglich nur die Möglichkeit bieten, die Branchenvereinbarung für allgemeinverbindlich zu erklären, wie aus der Motion 18.4091 klar hervorgeht. Der Ständerat weicht von diesem Ziel ab und will nun Angestellte der Versicherer und externe Vermittler den gleichen Regeln unterwerfen, obwohl ihre Situation überhaupt nicht vergleichbar ist. curafutura und santésuisse bedauern diesen Entscheid, der keine Verbesserung der Situation für die Konsumenten bringen wird und in der Praxis unmöglich umsetzbar ist.
Die Branchenvereinbarung über Vermittler in der Krankenversicherung verbietet Kaltakquise, legt Qualitätsstandards für Krankenversicherer und für Vermittler fest und begrenzt die Provisionen für Vermittler. Unter diesen Regeln gelten das Verbot von Kaltakquise und die Qualitätsstandards bereits für Angestellte der Versicherer.
Bei der Begrenzung von Provisionen wird aus gutem Grund ein Unterschied gemacht. Die Mitarbeitenden der Versicherer sind nämlich Angestellte und es ist daher nicht möglich, auf sie eine Regelung für Provisionen anzuwenden, die externe Vermittler pro abgeschlossenem Vertrag erhalten. Darüber hinaus erfüllen die Angestellten der Versicherer verschiedene Aufgaben und sind nicht nur für den Verkauf zuständig. Ein Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass eine Gleichstellung von externen Vermittlern und Angestellten der Versicherer nicht gerechtfertigt ist, gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstösst und problematische arbeitsrechtliche Auswirkungen haben würde.
Aus diesen Gründen fordern curafutura und santésuisse den Nationalrat auf, an seiner bisherigen, vernünftigen Position festzuhalten. Der Nationalrat hatte sich im Frühjahr für einen Unterschied zwischen externen Vermittlern und Angestellten der Versicherer ausgesprochen.