Fakten: Tarifstruktur für ambulante Arztleistungen. Was bringt der TARDOC?

Bern/ , 12. Juli 2022

curafutura, die FMH und die MTK (zuständig für UV, IV, MV) haben tarifpartnerschaftlich die Tarifstruktur TARDOC erarbeitet. Am 12. Juli 2019 wurde diese dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Im Mai 2020 ist Swica dem TARDOC beigetreten und wirkt am TARDOC mit; damit wurde die geforderte Mehrheit seitens Kostenträger erreicht. 2020 und 2021 haben curafutura und FMH drei Nachreichungen vorgenommen.

Der TARDOC beinhaltet viele massgebliche Erneuerungen und Vorteile gegenüber dem Tarmed, die zu einer deutlichen Erhöhung der Sachgerechtigkeit beitragen:

  • Abbildung des heute relevanten ärztlichen Leistungsspektrums
    Der TARDOC bildet das gesamte ambulante ärztliche Leistungsspektrum ab, praxis- und spitalambulant. Die Aktualisierung umfasst die Bereinigung von Unnötigem, die Aufnahme von neuen medizinischen und technischen Verfahren sowie die adäquate Abbildung der hausärztlichen Tätigkeit.
  • Verbesserte Übersichtlichkeit und Transparenz
    Umfassende Neustrukturierung des Leistungskatalogs und Straffung von 4’500 auf 2’630 Tarifziffern.
  • Aktualisierte Parameter des Tarifierungsmodells
    Die Berechnung der Taxpunkte basiert auf einer Vielzahl von Parametern. Wo verfügbar wurden aktuelle Daten herangezogen (z.B. verfügbare Lohn-Statistiken, Kostenerhebungen). Sind keine verwertbaren Daten verfügbar, wurden notwendige Annahmen auf Basis des heutigen Wissensstands getroffen.
  • Aktualisierung der Anwendungs- und Abrechnungsregeln der Tarifstruktur
    Der TARDOC umfasst auf allen Ebenen der Tarifstruktur von den Tarifpartnern gemeinsam entwickelte Anwendungs- und Abrechnungsregeln. Das Regelwerk stellt eine einheitliche Anwendung sicher, setzt Anreize für die effiziente Leistungserbringung und beugt missbräuchlicher Abrechnung vor.
  • Grundvertrag KVG
    Das Vertragswerk für den Geltungsbereich im KVG wurde neu konzipiert. Anhänge beinhalten die Vorgaben bezüglich Abrechnungsberechtigung (Sparten und Dignitäten) sowie für die Rechnungsstellung. Die Vereinbarung ist so konzipiert, dass sich alle Tarifpartner anschliessen können.
  • Tariforganisation ats-tms AG mit Geschäftsstelle
    Die ats-tms AG ist seit 2016 operativ und leistete einen massgeblichen Beitrag an der Entwicklung des TARDOC. Die ats-tms verfügt über die notwendigen personellen und infrastrukturellen Ressourcen für die Einführung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des TARDOC.
  • Vereinbarte Revisionsprozesse
    Damit der TARDOC als lernendes System weiterentwickelt wird, sind die notwendigen Instanzen, Regeln und Prozesse für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Tarifstruktur TARDOC vereinbart.
  • Digitalisierungsschritt
    Die fertiggestellte Fachapplikation LegiData wird den Versicherern erlauben, ihre Rechnungsprüfung noch stärker zu automatisieren. Dies stärkt die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen.
  • Genehmigungsgesuch und weiteres Vorgehen – Tür ist weiterhin offen:
    Das BAG kommt in seinem Prüfbericht von Ende 2020 zum Schluss, dass der TARDOC mit Anpassungen materiell genehmigungsfähig ist. Die TARDOC-Tarifpartner haben die realisierbaren Anpassungen im März und Dezember 2021 nachgereicht. Konzeptionell und vertraglich ist die Kostenneutralität während der Einführungsphase (3 Jahre) sichergestellt. Im Juni 2022 fällt der Bundesrat den Beschluss der Nicht-Genehmigung. Er hat aufgezeigt, was zu tun ist, damit der TARDOC genehmigt werde (nochmalige Nachbesserung Kostenneutralitätskonzept und langfristiges Monitoring; Konzept, welches die wesentlichen Entwicklungsschritte nach Einführung aufzeigt). Die Tarifpartner bereiten gemeinsam den nächsten Schritt vor. Eine Ablösung des TARMED ist per 1. Januar 2024 möglich.