TARDOC – Tarifstruktur für ambulante Arztleistungen

Bern/ , 1. Dezember 2023

curafutura, die FMH und die MTK (zuständig für UV, IV, MV) haben tarifpartnerschaftlich die Tarifstruktur TARDOC erarbeitet und am 12. Juli 2019 erstmalig dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Im Mai 2020 ist Swica dem TARDOC beigetreten; damit wurde die geforderte Mehrheit seitens Kostenträger erreicht. Bereits 2021, in der Version 1.3, war der TARDOC materiell genehmigungsfähig und ausgereift für eine umgehende Einführung, da die Empfehlungen des BAG-Prüfberichts von 2020 eingearbeitet wurden. Am 3. Juni 2022 hat der Bundesrat den TARDOC nicht genehmigt, jedoch die endgültigen Genehmigungs-Voraussetzungen klar eingegrenzt. Die TARDOC-Version 1.3.2 erfüllt diese Voraussetzungen (Anpassung des Kostenneutralitätskonzepts sowie konsolidierte mittel- bis langfristigen Entwicklungspläne für die Kostenmodelle) sowie zusätzliche per Juni 2023 ausgesprochene Empfehlungen. H+ und santésuisse haben sich an diesen weiterführenden Arbeiten nicht beteiligt.

Massgebliche Verbesserungen und Vorteile des TARDOC gegenüber dem TARMED:

  • Deutlichen Erhöhung der Sachgerechtigkeit der Einzelleistungs-Tarifstruktur:
  • Abbildung des gesamten, heute relevanten ärztlichen Leistungsspektrums;
  • Verbesserte Übersichtlichkeit und Transparenz (4’500 statt 2’630 Tarifpositionen);
  • Aktualisierte Parameter des Tarifierungsmodells: Die zur Bewertung der Tarifpositionen notwendigen Parameter wurden mittels verwertbarer Statistiken und Erhebungen hergeleitet oder über Annahmen auf Basis des heutigen Wissensstands festgelegt.
  • Aktualisierung der Anwendungs- und Abrechnungsregeln der Tarifstruktur: eine einheitliche Anwendung ist sichergestellt, setzt Anreize für die effiziente Leistungserbringung und beugt missbräuchlicher Abrechnung vor.
  • curafutura und FMH haben 2020 ein Kostenneutralitätskonzept zur Erfüllung der Vorgaben des Art. 59c Abs. 1 lit. c KVV über die Einführungsphase von drei Jahren verbindlich vereinbart.
  • Neu verhandelter Grundvertrag KVG bildet das Fundament: Konzeption ermöglicht Vertragsanschluss der Tarifpartner H+ und santésuisse.
  • Vereinbarte Revisionsprozesse garantieren die Weiterentwicklung des TARDOC. Die erforderlichen Instanzen, Regeln und Prozesse sind vereinbart und Tarifierungs-Tools etabliert.
  • Digitalisierungsschritt: Die Fachapplikation LegiData wird den Versicherern erlauben ihre Rechnungsprüfung noch stärker zu automatisieren und dient der Qualität und der Wirtschaftlichkeit.
  • Der TARDOC wurde seit 2016 professionell innerhalb der Tariforganisation ats-tms AG Sämtliche Dokumentationen, Tools und erarbeitetes Knowhow werden per 1. Januar 2024 an die im November 2022 gegründete Tariforganisation aller Tarifpartner, OAAT Organisation ambulante Arzttarife AOAAT AG, übergehen, sodass die Kontinuität in Betrieb und Entwicklung gewährleistet ist.

Genehmigungsgesuch und nächste Schritte

  • Am 1. Dezember 2023 haben curafutura und FMH die fünfte Nachreichung des TARDOC in der Version 1.3.2 vorgenommen. Gleichzeitig haben santésuisse und H+ das Genehmigungsgesuch für das Tarifsystem bestehend aus dem TARDOC und den ambulanten ärztlichen Pauschalen eingereicht.
  • Mit der OAAT AG und den zwischenzeitlich geleisteten Arbeiten der Tarifpartner wurde die zentrale Stelle für die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung des TARDOC und des Pauschaltarifs gemäss Art. 47a KVG geschaffen. Die Tariforganisation hat die Genehmigungsgesuche koordiniert.
  • Jetzt ist es an der Genehmigungsbehörde, rasch Klarheit zu schaffen, um den veralteten TARMED abzulösen. Die Genehmigung und Einführung des TARDOC per 1. Januar 2025, der den TARMED vollumfänglich ablösen kann, dürfen keine weitere Verzögerung erfahren.