Der langjährige Direktor des Krankenversichererverbands curafutura, Pius Zängerle hat sich entschieden, die Organisation per Mitte Dezember zu verlassen. Der Verband wird 2025 im Zentrum einer Neugründung stehen, die die Mitglieder von curafutura mit initiiert hatten.

Im Juni 2024 gaben die grössten Krankenversicherer der Schweiz bekannt, dass sie einen neuen Branchenverband etablieren wollen. Dieser Schritt soll das bestehende Duopol ihrer beiden Dachverbände beenden. Die Interessenvertretung der Krankenversicherungsbranche soll in einem Verband gebündelt werden, sodass die Akteure künftig gemeinsam mit einer Stimme sprechen.

Die Neuformierung per Anfang 2025 hatten die Mitglieder von curafutura mitinitiiert.  Der langjährige Direktor von curafutura, Pius Zängerle, hat nun beschlossen, sein Amt per Mitte Dezember 2024 zur Verfügung zu stellen:

 «Zusammen mit dem hervorragenden Team von curafutura konnte ich in den letzten zehn Jahren unser Gesundheitswesen innovativ und lösungsorientiert mitgestalten. Ich freue mich sehr, dass der neue Verband diese Ausrichtung von curafutura aufnehmen wird und ich den Stab jungen Kräften nach mir genau in diesem innovativen Geist übergeben kann.»

Pius Zängerle wurde per Anfang 2015 zum Direktor des Verbands gewählt und hat in den vergangenen zehn Jahren mit dem Verband curafutura das Gesundheitssystem der Schweiz massgeblich mitgeprägt. So entwickelte curafutura unter seiner Führung unter anderem die Einheitliche Finanzierung von Gesundheitsleistungen (EFAS) mit und verankerte diese in Branche und Politik. Gleiches gilt für die Entwicklung der Arzttarife mit dem TARDOC und ambulanten Pauschalen, die Revision des Margensystems für Medikamente, die Branchenvereinbarung Vermittler sowie die Reorganisation des Forums Datenaustausch.

curafutura bedauert den Rücktritt von Pius Zängerle sehr, dankt ihm für sein grosses Engagement und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.

Nach mehrjährigen intensiven Arbeiten und gemeinsamen Verhandlungen haben die Tarifpartner curafutura und der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse am 26. Juni 2024 die komplett überarbeitete Tarifstruktur für Apothekerleistungen «LOA V» beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Die SWICA Krankenversicherung AG ist dem Tarifstrukturvertrag beigetreten, womit die erforderliche Mehrheit der Versicherer den neuen Tarif unterstützt. Die Tarifpartner gehen derzeit davon aus, dass «LOA V» im Laufe des Jahres 2025 vom Bundesrat genehmigt und per 1. Januar 2026 gesamtschweizerisch eingeführt werden kann.

Rückblick

Die Abkürzung «LOA» steht für «Leistungsorientierte Abgabe» und regelt die Vergütung der pharmazeutischen Leistungen bei der Medikamentenabgabe nach Art. 4a Abs. 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Die aktuell angewendete Tarifstruktur LOA IV/1 wurde von den Tarifpartnern bereits Ende 2020 gekündigt und wird seither jährlich verlängert. Sie weist ein deutliches Optimierungspotenzial in Bezug auf eine sachgerechte Struktur und die betriebswirtschaftliche Bemessung der Tarifpositionen auf. Zudem sind unter LOA IV/1 die medizinisch-technologische Entwicklung (maschinelle Verblisterung, Substitution/Austauschbarkeit von Biosimilars) nicht berücksichtigt.

Aus diesem Grund haben die Tarifpartner bereits in den Jahren 2017 bis 2020 die Tarifstruktur LOA V verhandelt. Die Einreichung von LOA V im Jahr 2020 beim Bundesrat war gekoppelt an eine gleichzeitige Anpassung des Vertriebsanteils und die entsprechende Teilumlage in den LOA-Tarif. Dieses Vorgehen wurde vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) allerdings aufgrund der fehlenden Kompetenz der Tarifpartner zur Anpassung des Vertriebsanteils und im Hinblick auf die geplante Revision der Margenordnung abgelehnt. In den Jahren 2023 und 2024 wurde «LOA V» von den Tarifpartnern überarbeitet und nachgeführt. Die überarbeitete Version wurde am 26. Juni 2024 dem Bundesrat zur Genehmigung und Einführung per 1. Januar 2025 eingereicht.

Wichtigste Neuerungen unter «LOA V»

«LOA V» beinhaltet wichtige Elemente, die eine aktuelle und sachgerechte Tarifierung der Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker bei der Medikamentenabgabe ermöglichen:

Um die Kostenneutralität beim Wechsel des Tarifmodells sowie die Entwicklung des Tarifs (Art. 59c Abs. 1 lit. c und Art. 59c Abs. 2 der Verordnung über die Krankenversicherung) sicherzustellen, haben die Tarifpartner ein umfassendes Monitoring vereinbart. Damit werden die Kostenneutralität bei der Einführung von «LOA V» sowie während des Zeitraums von drei Jahren nach der Einführung und die entsprechenden Korrekturmassnahmen sichergestellt.

Ausblick

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) teilte nach seiner Vorprüfung den Tarifpartnern im September 2024 mit, dass der eingereichte «LOA V»-Tarif in vorliegender Form noch nicht dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden kann. Die Tarifpartner klären derzeit die offenen Punkte mit dem BAG ab. Nach der erfolgten Klärung und der punktuellen Überarbeitung rechnen die Tarifpartner – vorbehältlich der Genehmigung durch den Bundesrat – mit einer abrechnungswirksamen Einführung von «LOA V» per 1. Januar 2026.

Seit dem 1. Januar 2012 wird das risikobasierte Reservenmodell angewandt. Dieses berechnet die Mindestreserven aufgrund einer umfassenden Analyse. Die Analyse beinhaltet die vom Krankenversicherer eingegangenen Risiken (Versicherungs-, Markt- und Kreditrisiken). Der Solvenztest prüft, ob die Krankenversicherer über genügend Reserven verfügen (Festlegung der Mindesthöhe). Die Höhe der Reserven, das Ergebnis des Solvenztests und der Deckungsgrad jedes Krankenversicherers werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht.

Das sind die Fakten

(1) Reserven in der OKP

Die Reserven müssen den gesetzlichen Verpflichtungen gemäss Art. 14 KVAG und Art. 9ff KVAV entsprechen. Liegen die Reserven über dem gesetzlichen Minimum, müssen diese im System zugunsten der Versicherten verbleiben (Gewinnausschüttungsverbot, Art. 2 Abs. 1 KVAG). Das BAG prüft, dass die Reserven nicht übermässig sind. Sind sie übermässig, müssen die Versicherer ihre Reserven abbauen (Art. 26 KVAV) oder das BAG genehmigt die Prämien nicht (Art. 16 Abs. 4 Bst. d KVAG). Sehr tiefe Reserven hingegen gefährden die Solvenz der Krankenversicherer, was durch Prämienerhöhungen korrigiert werden muss.

Die Grafik und die Tabelle zeigen die Höhe der Reserven. Die Erhöhung der Reserven in den Jahren 2018, 2019 und 2020 müssen als ausserordentliche Fälle verstanden werden. Sie sind auf eine politische Vorgabe zurückzuführen, die der Bundesrat den Krankenversicherern gemacht hat.

Zudem hatten die Kostendämpfungsmassnahmen bzw. der Tarifeingriff des Bundesrats positive Auswirkungen auf die Gesundheitskosten. Die Kosten und damit die Prämien für das Jahr 2018 waren überschätzt worden, was zu einer Erhöhung der Reserven führte. Die Erhöhung der Reserven in den Jahren 2019 und 2020 ist insbesondere auf gute Börsenergebnisse zurückzuführen: Die Versicherer dürfen diese Gewinne zwar in der Prämienkalkulation verwenden, aber nur in begrenztem Umfang (Art. 25 Abs. 4 KVAV). Der Rest muss den Reserven zugeführt werden.

 In den Jahren 2022 und 2023 wurden die Reserven im Vergleich zu den Vorjahren massiv abgebaut. In beiden Jahren haben die Prämien zur Deckung der Nettoleistungen nicht ausgereicht. Das Jahr 2022 brachte zudem wegen des schlechten Börsenjahres noch Anlageverluste, die im Folgejahr nur teilweise kompensiert werden konnten.

Dank der seit dem 1. Juni 2021 gültigen Revision der KVAV für mehr Flexibilität zum Abbau von Reserven[1] können die Krankenversicherer die Reserven direkt (Rückerstattung) oder indirekt (tiefere Prämien) an die Versicherten zurückgeben. Für die Prämienjahre 2024 und 2025 hat kein Versicherer einen Reserveabbauplan vorgelegt und somit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

(3) Vergleich mit anderen Sozialversicherungen

Die OKP-Reserven sind im Vergleich mit anderen Versicherungen klein:

Die versicherungstechnischen Rückstellungen der SUVA betrugen im Jahr 2023 knapp 106 Monatsausgaben (39 Mia. CHF versicherungstechnische Rückstellungen bei bezahlten Versicherungsleistungen von 0.37 Mia. CHF pro Monat). Die AHV-Reserven lagen im selben Jahr bei 12 Monatsausgaben (49‘892 Mio. CHF Kapital bei 4‘163 Mio. CHF Ausgaben pro Monat). Im Vergleich dazu lagen die Reserven der gesamten Krankenversicherungsbranche bei nur 2 Monatsausgaben (5‘955 Mio. CHF Reserven bei 2‘882 Mio. CHF OKP-Kosten (Nettoleistungen) pro Monat). Bei den Krankenversicherern Helsana, Sanitas und CSS bspw. betrugen die Reserven 1.2, 1.9 respektive 1.6 Monatsausgaben (583 Mio. CHF Reserven bei 473 Mio. CHF Nettoleistungen pro Monat respektive 387 Mio. CHF Reserven bei 204 Mio. CHF Nettoleistungen pro Monat respektive 748 Mio. CHF Reserven bei 460 Mio. CHF Nettoleistungen pro Monat).

[1] Anpassungen im Art. 26 KVAV : Die Versicherer können ab einer Mindestsolvenzquote von 100% freiwillig ihre Reserven abbauen (Abs. 1) und für den Abbauplan die Prämien «knapp kalkulieren» bzw. mehr Risiken in ihren Prämienberechnungen auf sich nehmen (Abs. 3).

Quellen

Kooperation ist einer der Grundwerte von curafutura: Gute Lösungen entstehen oft aus Partnerschaften zwischen den Akteuren. In diesem Sinne lassen wir in einer Reihe von Interviews die Akteure des Gesundheitssystems zu Wort kommen.

Daniel Höchli, Geschäftsführer von ARTISET, sieht in der Reform der einheitlichen Finanzierung eine einmalige Chance: Sie verleiht einer Pflege Schub, die den Menschen ins Zentrum stellt. Ab 2032 können Pflegebedürftige unbeeinflusst von der Finanzierung entscheiden, ob sie ihre Pflegeleistungen lieber ambulant oder stationär beziehen möchten. Den Pflegeheimen und ihren Mitarbeitenden verschafft die Reform mehr finanzielle Stabilität und Planungssicherheit.

Daniel Höchli ist Geschäftsführer von ARTISET, der Föderation der Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf.

Die Kampagne für die einheitliche Finanzierung ist in vollem Gange. Nachdem zwei andere Vorlagen im Juni in der Abstimmung abgelehnt wurden (Prämienentlastungs- und Kostenbremse-Initiative) – ist dies die letzte Chance, unser Gesundheitssystem zu reformieren?

Die einheitliche Finanzierung ist zumindest eine einmalige Chance, die wir einfach nicht verpassen dürfen! Zum ersten Mal seit vielen Jahren stehen nahezu alle Akteure im Gesundheitswesen, in Politik und Wirtschaft geschlossen hinter einer Reform, mit der wir wesentliche Weichen in der Finanzierung des Systems neu stellen können, um die Kosten in den Griff zu bekommen. Wenn wir diese Gelegenheit nicht beim Schopf packen, wird die Türe für die nächsten Jahre wieder zugehen.

Warum ist die einheitliche Finanzierung für die von Ihnen vertretenen Pflegeheime und Wohnheime wichtig?

Auch in der heute geltenden Pflegefinanzierung finden sich zentrale Fehlanreize, die ökonomische Überlegungen vor das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen. Zum einen bezahlt die OKP für die gleichen Leistungen im ambulanten Bereich höhere Stundenansätze als im Pflegeheim. Zum anderen führt die kantonale Restfinanzierung zu einer uneinheitlichen Abgeltung von Pflegeleistungen je nach Kanton. Und es mangelt an einer Koordination unter den Finanzierern. So können die Kantone die Restfinanzierung nach unten anpassen, wenn der Bund die OKP-Beiträge erhöht. Dies führt zu fehlender Stabilität bei der Finanzierung der Pflegeheime.

Wird die Reform Auswirkungen auf die Heimbewohner haben? Und wenn ja, werden diese Auswirkungen im Portemonnaie oder in der geleisteten Pflege zu spüren sein?

Für die Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims hat die Gesundheitsreform bis zur Integration der Pflege 2032 keine unmittelbar spürbaren Auswirkungen. Ihre Kostenbeteiligung bleibt auf dem heutigen Stand bestehen. Ab 2036 kann der Bunderat dann neu die Kostenbeteiligung flexibel anpassen. Viel weitgehender aber sind die neuen Möglichkeiten einer pflegebedürftigen Person ab 2032. Sie kann ohne Beeinflussung der Finanzierer wählen, wo und wie sie ihre Pflegeleistungen beziehen will. Dadurch können zu frühe Eintritte ins Pflegeheim vermieden werden. Dies entspricht einem Bedürfnis der pflegebedürftigen Menschen und hat auch ökonomische Vorteile für das Gesamtsystem.

Können Sie uns konkrete Beispiele für die Veränderungen nennen, die die Reform in der Praxis mit sich bringen wird?

Die Entwicklung einer integrierten, d.h. personenzentrierten und durchlässigen Versorgung in der Langzeitpflege bekommt endlich den notwendigen Schub. Aufgrund desselben Finanzierungsschlüssel für die ambulante und stationäre Pflege gibt es für die Finanzierer keine Anreize mehr, ein Setting gegenüber einem anderen zu bevorzugen: Menschen entscheiden sich gemäss ihrem Pflege- und Betreuungsbedarf für das von ihnen favorisierte Pflege-Setting – von der Pflege beim Wohnen zu Hause über das betreute Wohnen bis hin zum Pflegeheim. Speziell das betreute Wohnen würde gestärkt, das heute immer stärker nachgefragt wird und auch Kostenvorteile bringt.

Mit der Einheitlichen Finanzierung werden Pflegebedürftige künftig unbeeinflusst von den Finanzierenden wählen können, ob sie ihre Pflegeleistungen daheim oder stationär erhalten möchten.

Was ist mit dem Personal? Die Gegner der einheitlichen Finanzierung behaupten, dass es sich Sorgen machen muss. Ist das der Fall?

Im Gegenteil. Mit der einheitlichen Finanzierung wird die Zusammenarbeit unter den verschiedenen Akteuren in der Gesundheitsversorgung verbessert. Die heute bereits stattfindende Kooperation mit den Spitälern im Rahmen der postoperativen Pflege wird sich weiter intensivieren. Dazu kommt in Zukunft auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den ambulant tätigen Akteuren. Damit kann Ressourcenengpässen, administrativen Leerläufen und auch unnötigen Mehrfachbehandlungen entgegengewirkt werden. Mit einer stabilen Finanzierung wird die Planungssicherheit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende erhöht und die Pflegefachpersonen können sich wieder stärker auf ihre eigentliche Aufgabe, die Pflege, konzentrieren. Und die Reform schafft die Grundlage für eine personenzentrierte Pflege, die ja auch den Mitarbeitenden am Herzen liegt.

Haben Sie Rückmeldungen von den Pflegekräften erhalten? Haben sie sich bereits ein eigenes Bild gemacht?

In Gesprächen mit Pflegenden spüre ich eine verständliche Ungeduld heraus – diese jedoch eher gegenüber der Pflegeinitiative, deren Umsetzung in konkret spürbare bessere Arbeitsbedingungen nur langsam vorwärts kommt. Mir ist es dann umso wichtiger aufzuzeigen, dass die einheitliche Finanzierung den heutigen Flickenteppich in der Finanzierung der Langzeitpflege beseitigen wird – und damit eine wichtige Voraussetzung für die personenzentrierte Pflege schafft, die, wie gesagt, den Pflegenden ja selbst sehr am Herzen liegt.

Ein Prämienschub durch die Pflege ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Denn die Kantone beteiligen sich neu an den Kosten im ambulanten Bereich. Und die sind viermal höher als diejenigen in der Pflege und wachsen zudem weiterhin stark.

Einige befürchten, dass der Bereich der Langzeitpflege in den kommenden Jahrzehnten einen starken Kostenanstieg erleben wird.

Auch wenn ein demografisch bedingtes Wachstum im Bereich der Pflege stattfinden wird, sollte man die Relationen im Auge behalten: Das Kostenwachstum im medizinischen Bereich wird die Zunahme im Pflegebereich in den kommenden Jahren bei weitem übertreffen. Die Kosten im ambulanten Akutbereich belaufen sich heute auf 23 Milliarden Franken, im stationären Bereich beträgt das jährliche Kostenvolumen 13 Milliarden Franken. Für die von Pflegeheimen und der Spitex erbrachten Pflegeleistungen fallen dagegen jährliche Kosten von 6 Milliarden Franken an. Der Kostenblock der Pflege ist also viermal kleiner als der Block der ambulanten medizinischen Leistungen. Seit 2014 sind die Kosten im ambulanten Akutbereich um 7 Millarden Franken gestiegen, in der Pflege dagegen lediglich um 1.6 Milliarden.

Und besteht die Gefahr, dass dies langfristig zu einem Problem für die Prämienzahlenden wird?

Trotz der demografisch bedingten Zunahme von Pflegeleistungen wird in den nächsten Jahren kein durch die Pflege ausgelöstes Prämienwachstum ins Gewicht fallen. Denn mit der einheitlichen Finanzierung findet eine ganzheitliche Betrachtung bei der Kostenentwicklung statt. Auch wenn die Pflege zulegt, so sind die Entlastungen der Prämienzahlenden durch die Beteiligung der Kantone im ambulanten Bereich weit höher zu gewichten. Zudem: Der neue Finanzierungsschlüssel zwischen OKP und Kantonen ist nicht in Stein gemeisselt. Im Gesetz ist explizit festgehalten, dass der Bundesrat den Mindestsatz der Kantone periodisch überprüft. Das Parlament kann den Finanzierungsschlüssel für die Grundversorgung je nach Entwicklung der Kostenanteile jederzeit justieren.

Die einheitliche Finanzierung beschleunigt die Verlagerung in die ambulante Versorgung. Das macht Ihnen doch Konkurrenz, oder?

ARTISET und CURAVIVA begrüssen explizit die Auflösung des Silodenkens. Mit Blick auf die pflegebedürftigen Menschen braucht es keine Konkurrenz zwischen ambulanter und stationärer Pflege. Gefragt ist vielmehr ein gutes Zusammenspiel von Spitex und Pflegeheimen, um bedarfsgerechte Angebote und gute Übergänge zwischen diesen zu gewährleisten. Die einheitliche Finanzierung gibt dazu den notwendigen Schub, indem die ambulante und stationäre Pflege nicht mehr wegen unterschiedlicher Finanzierung gegeneinander ausgespielt werden können.

Die einheitliche Finanzierung der Leistungen der Akutpflege beginnt 2028, gefolgt von den Leistungen der Langzeitpflege 2032. Sie haben also etwas mehr Zeit für die Umsetzung. Was werden die wichtigsten Schritte bei dieser Umsetzung sein? Werden Sie viel zu tun haben?

Mit der Annahme der Vorlage wird einiges an Arbeit auf uns zukommen. Die Vorarbeiten für den Aufbau der Tariforganisation haben bereits begonnen. Die Tariforganisation wird ab dem kommenden Jahr von den Leistungserbringern, der Kantone und der Versicherer auf nationaler Ebene aufgebaut. Es braucht eine vollständige Kostentransparenz auf einer einheitlichen und vergleichbaren Datenbasis. Es erwartet uns viel Arbeit, doch wir freuen uns darauf, wenn es dadurch gelingt, die Finanzierung einer effizienten Leistungserbringung in der Langzeitpflege sicherzustellen.

Die Krankenversicherer haben in den letzten Jahren ihre Effizienz stark verbessert. Damit wurden die Verwaltungskosten pro versicherte Person deutlich reduziert: Sie sanken im Durchschnitt in der Schweiz von 8.15% der OKP-Gesamtkosten im Jahr 1996 auf 4.9% im Jahr 2023.

Im Vergleich dazu stiegen die durchschnittlichen Verwaltungskosten der Suva in der Berufsunfallversicherung auf 11,6% (2019 bis 2022) resp. 11,5% (2023) und in der Nichtberufsunfallversicherung auf 12,7% (2019), 12,5% (2020, 2021), 12,6% (2022) und 12,3% (2023). Die Suva führt im Auftrag des Bundes die Militärversicherung durch. Deren Verwaltungskosten entsprachen im 2023 einem Anteil von 11.9% (2019: 11,7%, 2020: 11,3%, 2021: 11,5%, 2022: 12%) Im Bereich der Invalidenversicherung (IV) machten die Verwaltungskosten 5,8% (2019), 5,5% (2020), 5,6% (2021), 5,8% (2022) und 6% (2023) der IV-Gesamtausgaben aus.

In absoluten Zahlen sind die Verwaltungskosten in der OKP von 932 Mio. CHF im Jahr 1996 auf 1’718 Mio. CHF im Jahr 2023 gestiegen. Dies ist auf die Zunahme der Komplexität der OKP-Fälle sowie die Anzahl der Versicherten und Rechnungen zurückzuführen. So stieg die Anzahl der Versicherten von 7.2 Mio im Jahr 1996 auf 8.9 Mio im Jahr 2023. Die Nettoleistungen pro versicherte Person haben sich im selben Zeitraum von 1’491 CHF auf 3’882 CHF mehr als verdoppelt. Fazit: Die Verwaltungskosten stiegen lediglich unterdurchschnittlich und nahmen anteilmässig sogar ab. Die Versicherer konnten also ihre administrativen Kosten trotz steigender Versichertenzahlen und höherem Verwaltungsaufwand faktisch niedrig halten, indem sie administrativen Abläufe durch konsequente Digitalisierung und Automatisierung effizienter gestalteten.

Quellen

Im Juni 2024 gaben die grössten Krankenversicherer der Schweiz bekannt, einen neuen Branchenverband zu gründen. Mit der Neugründung soll das bestehende Duopol der beiden Dachverbände curafutura und santésuisse beendet und die Interessenvertretung der Krankenversicherungsbranche im neuen Verband gebündelt werden, so dass die Akteure künftig gemeinsam und mit einer Stimme sprechen. Der neue Verband wurde von Mitgliedern von curafutura mitinitiiert und soll per 1. Januar 2025 seinen Betrieb aufnehmen.

Nachdem offensichtlich Klarheit geschaffen werden konnte, wie sich der neue Branchenverband konstituieren wird, und den Mitarbeitenden von curafutura die Mindestfortdauer ihres Arbeitsverhältnisses bis Ende 2025 garantiert und ein Sozialplan verabschiedet wurde, hat curafutura-Präsident Konrad Graber beschlossen, sein Amt für den anstehenden Transformationsprozess zur Verfügung zu stellen.

Konrad Graber wurde im Mai 2023 wegen seiner fundierten Kenntnisse des Schweizerischen Gesundheitssystems an die Spitze des Verbandes gewählt und hat sein Amt mit dem Ziel angetreten, curafutura als Verband zu stärken und als konstruktive Mitgestalterin im Markt zu positionieren, die im Interesse der Versicherten das freiheitliche Gesundheitswesen der Schweiz massgeblich und nachhaltig prägt. curafutura bedauert den Rücktritt von Konrad Graber und dankt ihm sehr für sein Engagement.

Konrad Graber hält fest: «In den letzten Wochen habe ich mich stark dafür eingesetzt, curafutura in der Zeit des Umbruchs durch die beabsichtigte Gründung eines neuen Verbandes in ruhige Gewässer zu führen und für die Mitarbeitenden eine faire und korrekte Lösung sicherzustellen.»

Um einen reibungsfreien Übergang sicherzustellen, hat sich erfreulicherweise Felix Gutzwiller, a. Ständerat und emeritierter Medizinprofessor der Universität Zürich, bereit erklärt, den Verband in einer Übergangszeit von drei bis sechs Monaten als Präsident zu leiten. Felix Gutzwiller dazu:  «Seit längerem bin ich überzeugt, dass die Krankenversicherer öffentlich mit einer Stimme sprechen sollten. Ich stelle mich deshalb gerne zur Verfügung, um diesen Übergang zu ermöglichen».

Gute Nachricht für die Prämienzahlenden! Auch die Gesundheitskommission des Nationalrates will automatische Preissenkungen für umsatzstarke Medikamente. Sie folgt damit dem Ständerat und hat heute die Aufnahme von Kostenfolgemodellen im zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung bestätigt. Solche Preisrabatte bei Blockbuster-Medikamenten beinhalten ein Einsparpotenzial von 300 bis 400 Millionen Franken. Damit sorgt die Kommission dafür, dass das Massnahmenpaket auch tatsächlich signifikant zur Dämpfung der Kosten beiträgt.

Automatische Preissenkungen bei umsatzstarken Mediakmenten bieten ein Einsparpotenzial von 300 bis 400 Millionen Franken.

Der heutige Entscheid der SGK-N ist ein entscheidender Schritt, um den schnellen Kostenanstieg bei Medikamenten nachhaltig zu dämpfen und gleichzeitig den raschen Zugang zu innovativen, aber oft teuren Therapien zu ermöglichen. «Die Aufnahme der Kostenfolgemodelle ist ein Durchbruch. Wir haben uns seit Jahren für diesen wichtigen Schritt zur Entlastung der Prämienzahler eingesetzt», sagt Pius Zängerle, Direktor von curafutura.

Gerade für «Blockbuster»-Medikamente mit hohem Umsatz, wie z.B. die Spritze zum Abnehmen, fehlt heute ein Mechanismus, um deren Kostenfolgen zu dämpfen. Deshalb braucht es automatische Preissenkungen für solche Medikamente. Damit sollen rund 300 bis 400 Millionen Franken jährlich eingespart werden können. Die Rabatte sollen automatisch für Medikamente ausgelöst werden, deren Umsatz eine bestimmte Schwelle überschreitet (z.B. 20 Millionen Franken pro Jahr).

+6% ! Das ist der für 2025 angekündigte Prämienanstieg. Es ist das dritte Jahr in Folge, in dem die Prämien markant steigen. Ist das ein Grund zur Verzweiflung? Ganz im Gegenteil. Allen Versicherten, die genug haben, sage ich, dass sie die Macht haben, die Dinge konkret und nachhaltig zu ändern: Indem sie bei der Abstimmung am 24. November ein Ja für die Reform der einheitlichen Finanzierung in die Urne legen.

Pius Zängerle, Direktor curafutura

Selten war in der Politik die Nähe zwischen einem Problem und seiner Lösung so offenkundig. Denn der Grund für den überproportionalen Anstieg der Prämien ist, dass sich die Kantone immer mehr aus der Finanzierung der Grundversicherung zurückziehen. Dies ist eine logische Konsequenz des Systems, da die Verlagerung in den ambulanten Bereich jedes Jahr voranschreitet. Nun werden die Leistungen im ambulanten Bereich zu 100% durch die Prämien finanziert, während im stationären Bereich die Kantone die Hälfte finanzieren. Das hat zur Folge, dass der Kostenanteil, der allein von den Prämienzahlern getragen wird, immer weiter steigt (wozu noch das allgemeine Kostenwachstum in der OKP kommt). Und das sage nicht nur ich. Auch das BAG hat in seiner Kommunikation zu den Prämien letzte Woche auf dieses Problem hingewiesen.

Auf diese Lastenverschiebung, welche die Prämienzahlenden bestraft, gibt die einheitliche Finanzierung eine direkte Antwort: Sie verpflichtet die Kantone, alle Bereiche der Grundversicherung gleichwertig mitzufinanzieren: Ambulant, stationär und Pflege.

Mehr noch: Die einheitliche Finanzierung stoppt nicht nur die langsame Flucht der Kantone aus der Finanzierung der OKP. Sie bringt sie auch dazu, sich finanziell stärker zu engagieren als heute. Mit anderen Worten: Wenn die Reform in Kraft tritt, wird der von den Kantonen bezahlte Kostenanteil steigen und der mit Prämien bezahlte Kostenanteil sinken. Dieser Effekt wird die Prämienzahlenden bei Einführung der einheitlichen Finanzierung im 2028 sofort und in allen Kantonen entlasten. Er wird sich in der Grössenordnung von 1.5 – 2.5 Milliarden Franken bewegen.

Und das ist noch nicht alles. Neben diesem Effekt der Lastenverteilung zwischen den verschiedenen Finanzierungsquellen wird die Reform der einheitlichen Finanzierung gemäss einer Studie auch zu Einsparungen von 1 bis 3 Milliarden Franken bei den Gesamtkosten führen, von denen sowohl die Prämienzahler als auch die Kantone profitieren werden. Indem die Reform die Verlagerung von teuren stationären Leistungen auf günstigere, aber qualitativ gleichwertige ambulante Leistungen fördert, führt sie nämlich zu erheblichen Einsparungen. Zweitens verbessert sie durch die Förderung der integrierten Versorgung die Koordination, beseitigt zahlreiche Doppelspurigkeiten und vermeidet teure sowie medizinisch unnötige Behandlungen und Untersuchungen.

Angesichts dieser Vorteile ist die einheitliche Finanzierung DIE klare Antwort für alle, welche die Kosten senken, die Gesundheitsversorgung stärken und gleichzeitig die Prämienzahlenden entlasten wollen. Ich bin zuversichtlich, dass eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger diese Vision teilt und am 24. November ein Ja zur Reform der einheitlichen Finanzierung einwirft. 

Dennoch dürfen wir die Risiken nicht ausser Acht lassen. Ich sehe deren drei:

Das erste besteht darin, dass die Gegner der Reform sich zu falschen Aussagen verleiten lassen und versuchen, das Stimmvolk in die Irre zu führen. Dies war beispielsweise in einem Artikel der SonntagsZeitung zu sehen, in dem die Gewerkschaften behaupteten, die Reform würde zu höheren Prämien führen. Wie bereits erwähnt, ist das Gegenteil der Fall. Dank des Verteilungseffekts zwischen den Finanzierungsquellen einerseits und des Spareffekts andererseits: Die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler werden eindeutig gewinnen.

Das zweite Risiko ist politischer Natur. Einige Parteien könnten versucht sein, sich mehr um die Taktik als um den Inhalt zu kümmern. So stimmte eine deutliche Mehrheit der SP-Fraktion mit Ja für die einheitliche Finanzierung, aber die Partei beschloss anschliessend die Nein-Parole. In diesem Zusammenhang ist das Engagement mehrerer sozialdemokratischer Politikerinnen zu würdigen, die sich trotz dieser Tatsache weiterhin für die einheitliche Finanzierung einsetzen, wie zum Beispiel Ursula Zybach und Sarah Wyss. Das gleiche Risiko besteht bei der SVP. Auch hier hat die deutliche Mehrheit der Fraktion der Reform zugestimmt, aber die Führung der nationalen Partei möchte offenbar einen Kurswechsel vornehmen. Ich hoffe hier, dass die Parlamentsmitglieder der SVP, die sich für die einheitliche Finanzierung aussprechen, aber auch die SVP-Regierungsrätin und -räte, die für das Gesundheitswesen in ihren Kantonen zuständig sind, ihre Stimme sowohl innerhalb ihrer Partei als auch gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern zu erheben wissen.

Das dritte Risiko schliesslich ist das der Ablenkung. Wiederholte Prämienerhöhungen führen zu einer gewissen Nervosität, und das ist auch verständlich. Aber von der Nervosität zur Angst und von der Angst zur Panik ist es nicht weit. Wenn man sich in dieser Spirale mitreissen lässt, läuft man Gefahr, das Wesentliche aus den Augen zu verlieren. Man verfällt dann in einen Überbietungswettbewerb von Vorschlägen, die zwar gut gemeint, aber leider unrealistisch sind. Ein Beispiel dafür ist die jüngste Idee der Conférence latine des affaires sanitaires et sociales (CLASS), die vorschlägt, ältere Menschen vom Rest der Versicherten zu trennen, um eine spezielle Versicherung für sie zu schaffen. Dies würde jedoch das Problem der steigenden Gesundheitskosten nicht lösen und auch gleichzeitig gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstossen, der in unserem Krankenversicherungssystem so wichtig ist. Vor allem aber, und das ist in meinen Augen die Todsünde, lenkt uns ein solcher Vorschlag von den wirklichen Lösungen ab.

In diesem Fall ist es die Lösung, die auf dem Tisch liegt und für die wir hoffentlich grünes Licht geben können, die einheitliche Finanzierung. Es ist nicht nötig, das Rad neu zu erfinden!

Wir müssen in den verbleibenden Wochen die Kräfte und das politische Kapital aller Akteure guten Willens mobilisieren und dürfen uns nicht in theoretischen Diskussionen und Zahlenakrobatik verlieren.

Ich fordere Sie daher auf, sich wo immer möglich für ein Ja zur einheitlichen Finanzierung einzusetzen, und die Menschen zu überzeugen, auch ein Ja in die Urne zu legen. Wir werden damit das Gesundheitssystem verbessern und uns allen auch als Prämienzahlerinnen und -zahler eine echte Atempause verschaffen.

Der Bund hat für das Jahr 2025 einen Prämienanstieg von 6% angekündigt. Dies ist der dritte starke Anstieg in Folge. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Die gute Nachricht: Das Volk hat den Schlüssel dazu in der Hand. Es kann der Reform der einheitlichen Finanzierung grünes Licht geben, über die am 24. November 2024 abgestimmt wird. Die einheitliche Finanzierung senkt die Kosten und entlastet die Prämienzahler nachhaltig durch Einsparungen von 1 bis 3 Milliarden Franken. Zudem werden die Kantone stärker in die Finanzierung der Grundversicherung einbezogen und der Anteil der Prämienfinanzierung wird reduziert. Die Reform stärkt auch die Versorgung, indem es die Verlagerung auf ambulante Leistungen beschleunigt, die Koordination zwischen den Gesundheitsfachleuten erhöht und unnötige und teure Doppelspurigkeiten vermeidet.

Der erneute Anstieg der Prämien spiegelt die steigenden Kosten für Gesundheitsleistungen wider. Es ist daher unerlässlich, auf dieser Ebene zu handeln, um die Prämien unter Kontrolle zu halten.

Die einheitliche Finanzierung ermöglicht Einsparungen von 1 bis 3 Milliarden Franken. Sie beschleunigt die Verlagerung in den ambulanten Bereich, wo Operationen und Behandlungen weniger kosten als im stationären Bereich, und ermöglicht so erhebliche Einsparungen bei gleichbleibender Qualität und erhöhtem Komfort für die Patienten. Die Schweiz hat in diesem Bereich einen grossen Rückstand: Nur 20 % der Wahleingriffe werden ambulant durchgeführt, während vergleichbare Länder wie Kanada 80 % der Behandlungen ambulant durchführen. Das Sparpotenzial ist daher enorm.

Die einheitliche Finanzierung verbessert auch die Koordination zwischen den Gesundheitsfachleuten und ermöglicht es, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und überflüssige Untersuchungen und Behandlungen zu eliminieren. Auch dies führt zu erheblichen Einsparungen und erhöht die Sicherheit der Patienten, für die eine Übermedikalisierung ein Risiko darstellt.

Mit einem Ja zur einheitlichen Finanzierung hat das Volk die Möglichkeit, die Kosten zu senken, die Prämienzahler nachhaltig zu entlasten und die Gesundheitsversorgung zu stärken.

Endlich interkantonale Spitalplanung

curafutura fordert auch eine Verbesserung der Spitalplanung. Mit 278 Spitälern gibt es in der Schweiz deutlich zu viele Spitäler. Die Versicherten zahlen für dieses Überangebot jedes Jahr einen hohen Preis. Denn die Überkapazitäten in den Spitälern müssen durch überflüssige Behandlungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, finanziert werden.

Damit die Spitalplanung endlich interkantonal erfolgt, müssen die Kantone verbindlicher dazu verpflichtet werden, die Gesundheitsversorgung überregional zu planen. Sie sollen die Leistungsaufträge an die Spitäler innerhalb von Versorgungsregionen über die Kantonsgrenzen hinweg aufeinander abstimmen und gemeinsam erteilen.

Automatische Preissenkungen bei umsatzstarken Medikamenten

Schliesslich birgt auch der Bereich der Medikamente ein grosses Einsparpotenzial. Die Arzneimittel machen fast einen Viertel der Kosten in der Grundversicherung aus. curafutura fordert automatische Preissenkungen auf umsatzstarken Medikamenten (über 20 Millionen Franken pro Jahr). Diese Massnahme würde Einsparungen von 400 Millionen Franken pro Jahr ermöglichen. Das Parlament hat die Möglichkeit, diese Massnahme vor Ende des Jahres im zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung zu bestätigen.

DARUM GEHT ES

Die Kompetenz zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung obliegt gemäss Bundesverfassung den Kantonen. Das KVG regelt, dass die Kantone im Rahmen ihrer Spitalplanung die Zulassung der Spitäler zu Lasten der OKP mittels Spitallisten und der damit verbundenen Erteilung von Leistungsaufträgen steuern. Die Planungskriterien werden in der Verordnung über die Krankenversicherung näher definiert. Gemäss Gesetz sind die Kantone angehalten, ihre Planungen untereinander abzustimmen und zu koordinieren. Dies mit dem Ziel, Überversorgung zu vermeiden, Kosten einzudämmen und die notwendige Qualität zu sichern. Eine eigentliche regionale Planung, in der das Angebot über die Kantonsgrenzen hinaus innerhalb von Versorgungsregionen aufeinander abgestimmt wird (und was in der Regel auch zum Verzicht von Angeboten führt) findet bisher kaum statt. Die aktuell unbefriedigende Kompetenzregelung in der Spitalplanung ist seit einiger Zeit vermehrt ein Thema von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen im Bundesparlament. So fordert die jüngst eingereichte Motion 24.3505 dass die Spitalplanung neu vom Bund in enger Zusammenarbeit und grösstmöglicher Einflussnahme der Kantone durchgeführt wird. Die letzte Entscheidungskompetenz soll jedoch beim Bund liegen.

DIE POSITION VON CURAFUTURA

curafutura begrüsst und unterstützt sämtliche politischen Bestrebungen, die eine verstärkte interkantonale Spitalplanung fordern, die Vorstösse in Richtung Zentralisierung beim Bund lehnt curafutura jedoch ab. Der vorgeschlagene Top-Down-Ansatz in Form einer Zentralisierung der Spitalplanung und der Erteilung der Leistungsaufträge an die Spitäler durch den Bund ist nicht sachgerecht: Er würde zu einer massiven Zunahme der Regulierung führen, nähme kaum Rücksicht auf regionale Gegebenheiten und verletzte das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz. Zudem stünde er der föderalistischen Verfassung der Schweiz entgegen.

BEGRÜNDUNG

(1) Fehlende interkantonale Koordination

Grundsätzlich unterstützt curafutura das Grundanliegen, dass die Spitalplanung nach Kriterien wie interkantonale Patientenströme, Qualitätswettbewerb und integrierte Versorgungsnetze ausgerichtet werden soll. Nur so können das Gesundheitswesen nachhaltig bedarfsgerecht und qualitativ hochstehend gewährleistet sowie Überversorgung in Form von Doppelspurigkeiten und regionale Unterversorgung verhindert werden. Eine interkantonal besser aufeinander abgestimmte Spitalplanung führt so zu tieferen Gesundheitskosten.

Gemäss Gesetz sind die Kantone angehalten, ihre Planungen untereinander abzustimmen und zu koordinieren, was bisher jedoch kaum stattfindet. Es gibt zwar Ansätze von regionalen Planungen, diese beschränken sich jedoch allesamt auf die gemeinsame Planung (Bedarfsprognose) und nicht im eigentlichen Sinn auf die koordinierte und aufeinander abgestimmte Erteilung der Leistungsaufträge innerhalb einer Versorgungsregion (was in der Regel auch zum Verzicht von Angeboten führen würde). Statt zu der gewollten Kostendämmung führt diese Art der Spitalplanung mit verzerrtem Wettbewerb zwangsläufig zur Kostensteigerung, denn in der Regel führt die fehlende Koordination zu Überkapazitäten und diese wiederum werden durch Überversorgung refinanziert.

Zwar wurde mit der Revision der Krankenversicherungsverordnung per 1. Januar 2022 die interkantonale Koordination gestärkt (Art. 58e KVV) und per 1. Januar 2024 neu ein Verbandsbeschwerderecht der Versicherer eingeführt. Diese Massnahmen genügen jedoch aus Sicht von curafutura nicht, um eine sachgerechte und wirksame interkantonale Spitalplanung zu erreichen.

(2) Spitalplanung muss in der Kompetenz der Kantone bleiben

curafutura vertritt die Haltung, dass die Spitalplanung sowie die Erteilung der Leistungsaufträge weiterhin in der Kompetenz der Kantone liegen müssen. Der vorgeschlagene Top-Down-Ansatz in Form einer Zentralisierung der Spitalplanung und der Erteilung der Leistungsaufträge an die Spitäler durch den Bund steht der föderalistischen Tradition der Schweiz entgegen. Die Kantone tragen die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung und planen diese. Die Organisation der Gesundheitsversorgung muss den regionalen sowie geografischen Bedürfnissen Rechnung tragen. Ein zentralistisch organisiertes System trägt den regionalen Bedürfnissen zu wenig Rechnung und führt zu einer Zunahme der Regulierung, ohne den gewollten Nutzen zu erreichen. Eine Spitalplanung durch den Bund würde zudem auch das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz verletzen, wonach zahlt, wer befiehlt respektive befiehlt, wer zahlt. Die fiskalische Äquivalenz verlangt Deckungsgleichheit von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung. Ist sie verletzt, erhöht sich die Gefahr einer suboptimalen Bereitstellung öffentlicher Güter.

Für curafutura ist es jedoch zwingend angebracht, die aktuelle Kompetenzordnung im Bereich der Spitalplanung weiterzuentwickeln. Die Kantone müssen verbindlicher verpflichtet werden, die Gesundheitsversorgung überregional zu planen und darauf gestützt insbesondere auch die Leistungsaufträge an die Spitäler aufeinander abgestimmt und innerhalb einer interkantonalen Gesundheitsregion zu erteilen. Gemäss Subsidiaritätsprinzip macht es aus Sicht von curafutura zudem Sinn, dass der Bund als Eskalationsstufe fungiert, indem er diese Aufgaben übernimmt, wenn die Kantone diese nicht erfüllen.