Das BAG überprüft die Medikamente auf Erfüllung der Aufnahmekriterien auf die Spezialitätenliste in einem dreijährlichen Rhythmus. Jährlich wird ein Drittel der SL-Medikamente überprüft. Die 3-Jahresüberprüfung (3-JÜP) wurde erstmals 2012 – 2014 durchgeführt. Weil die Überprüfung der Produkte auf Basis ihres Einführungsjahres zugeteilt wurde und sich daher Probleme für die Durchführung des therapeutischen Quervergleichs ergab, wurde in der ersten 3-Jahres Überprüfungsrunde lediglich auf den Auslandpreisvergleich abgestellt und der therapeutische Quervergleich nicht berücksichtigt. Dagegen hat die die Pharmaindustrie erfolgreich rekuriert. Als Folge wurden die 3-Jahresüberprüfung 2015 und 2016 ausgesetzt, die Verordnungen angepasst und gemäss der gesetzlichen Grundlage der therapeutische Quervergleich gleichwertig zum APV verwendet. 2016 wurden mittels einer Auslosung die heute bestehende Reihenfolge der Überprüfung festgelegt. In den Jahren 2017 bis 2019 wurde die 3-Jahresüberprüfung mit vielen Ausnahmen umgesetzt. Die folgende Tabelle zeigt die Reihenfolge der Überprüfung.

Position curafutura

curafutura begrüsst im Grundsatz die strategische Ausrichtung und geplante Umsetzung der Zürcher Spitalplanung 2023, wie sie im vorliegenden Versorgungsbericht beschrieben wird.

In der Akutsomatik kann durch die stärkere Trennung der häufigen Medizin und der spezialisierten Leistungen die gewünschte Konzentration der spezialisierten Leistungsbereiche vorangetrieben werden. Durch die vorgesehene Einführung von Qualitätssicherungsmassnahmen in den Bereichen der Indikations und Ergebisqualität (z.B. Register und Indikationsboards) in ausgewählten Bereichen sowie durch die Definition der Mindestfallzahlen pro Spital bzw. pro Operateur leistet die neue Spitalplanung einen bedeutenden Beitrag zur Steigerung der Qualität im stationären Bereich. Bei den Massnahmen sind die nationale Vergleichbarkeit und ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu gewährleisten.

Die Einführung der Leistungsgruppensystematik in der Psychiatrie und in der Rehabilitation setzt einen wichtigen Impuls für die bisher fehlende schweizweite Standardisierung der Planungen und ermöglicht die Optimierung der Versorgungsstrukturen in den beiden Bereichen.

Bedauerlicherweise wird der interkantonalen Koordination der Planungen im vorliegenden Versorgungsbericht zu wenig Beachtung geschenkt. In diesem Zusammenhang fordern wir die Gesundheitsdirektion auf, aufzuzeigen, welche konkreten Massnahmen in diesem Bereich geplant sind.

Hinsichtlich der Methodik der Bedarfsermittlung ist curafutura der Ansicht, dass das gewählte (Statusquo-) Modell zu erheblicher Unschärfe in der Prognose führen kann. curafutura schlägt daher eine periodische Überprüfung des Bedarfs vor.

Für curafutura geht der Entscheid des Bundesrates zur Flexibilisierung der Verwendung von Reserven in die richtige Richtung. Doch fehlte nach Ansicht des Verbandes der Mut zu weitergehenden Massnahmen. Mit der jetzt beschlossenen Verordnungsänderung des Bundesrates werden daher insbesondere Versicherer mit grossen Reserven kein Interesse daran haben, niedrigere Prämien festzusetzen, weil sie diese nicht unter den Kosten festsetzen dürfen. Entsprechend dürfte der von allen gewünschte Effekt von möglichst tief festzusetzenden Prämien wirkungslos verpuffen.

Gestern hat der Bundesrat die Verordnungsänderung zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV) beschlossen. Diese will einerseits, dass Versicherer die Prämien möglichst knapp kalkulieren. Andererseits sollen sie so wenn möglich ihre Reserven abbauen können. Dadurch sollen in erster Linie Versicherten in Form von tieferen Prämien profitieren.

curafutura begrüsst die nun beschlossene Stossrichtung, die zu einem freiwilligen Abbau von Reserven führen soll. Jedoch fehlt curafutura die Bereitschaft des Bundes, Reserven stärker in die Berechnung der Prämien einzubeziehen. In der jetzt festgelegten Verordnung werden insbesondere Versicherer mit grossen Reserven kein Interesse daran haben, niedrigere Prämien festzulegen, weil diese nicht unter den Kosten festgesetzt werden dürfen.

Um diesen Mechanismus zu durchbrechen, hätte das BAG seine Genehmigungspraxis bei der Prämienfestlegung ändern müssen. Zurzeit verlangt dieses, dass die Prämien die Kosten vollumfänglich decken. curafutura hätte es daher sehr begrüsst, wenn die Versicherer die Möglichkeit gehabt hätten, Prämien auch nicht kostendeckend festlegen zu können. «Denn so hätten die Versicherten effektiv davon profitieren können, weil alle miteinander konkurrierenden Versicherer ein Interesse daran gehabt hätten, für die nächsten Jahre niedrigere Prämien vozuschlagen.»

curafutura wird die Auswirkungen auf die neue Verordnungsänderung beobachten und sich bei einer nicht einstellenden Wirkung auf die Verordnungsänderung, mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass die von uns geforderten Massnahmen in einem weiteren Schritt umgesetzt werde. Denn die Versicherer haben ein direktes Interesse daran, dass ihre Prämien im Hinblick auf Kundenbindung und -gewinnung so tief wie möglich liegen. Demzufolge ergibt es sich von selbst, dass ein Versicherer die Möglichkeiten einer Reservensenkung und ihr Einbezug in die Prämienberechnung nutzt, um attraktive Prämien anbieten zu können.

Die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen nimmt endlich politisch wieder an Fahrt auf. Am 14. April 2021 finden weitere Hearings in der ständerätlichen Gesundheitskommission statt. Die EFAS-Allianz engagiert sich für die zeitnahe Einführung der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen. Denn diese entlastet Prämien- und Steuerzahlende, ohne die gute Gesundheitsversorgung oder die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten mit der medizinischen Versorgung in der Schweiz zu beeinträchtigen.

Die im 2009 eingereichte parlamentarische Initiative von Mitte-Nationalrätin Ruth Humbel «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand» wird praktisch von allen Akteuren im Gesundheitswesen begrüsst. Und dennoch werden die ambulanten und stationären Leistungen nach wie vor unterschiedlich finanziert. Die EFAS Allianz (siehe Kasten unten) setzt viel daran, um diesem Umstand ein Ende zu bereiten und unterstützt seit Beginn die Bestrebungen, die auf eine zeitnahe und schlanke Einführung von EFAS hinwirken. Denn mit EFAS haben wir eine pragmatische Vorlage, die die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen realisiert, mehr Effizienz ins Gesundheitssystem bringt sowie eine bessere Gesamtsicht für Kantone und Krankenversicherer ergibt. Diese zentrale gesundheitspolitische Reform birgt ein grosses Kostendämpfungspotential und entlastet die Prämien- und Steuerzahlenden.

Einsparungen durch die konsequente Verschiebung von stationären zu ambulanten Behandlungen führen  derzeit für die Krankenversicherten nicht zu Prämienreduktionen sondern zu Prämienerhöhungen. Denn ambulante Behandlungen werden zu 100% über Krankenkassenprämien finanziert, stationäre Behandlungen hingegen mehrheitlich kantonal über Steuern. Wenn nun, bedingt durch den medizinischen Fortschritt, stationäre Behandlungen ambulant durchgeführt werden, entfällt die Steuersubvention. Die Folgen: Die Prämien steigen, obwohl die Behandlungskosten reduziert werden. Damit erhöht sich auch der Anteil der Gesundheitsausgaben, der über die Kopfprämien der Krankenversicherer finanziert wird. Deshalb setzt die EFAS-Allianz alles daran, dass  die Behandlungen gleich finanziert werden.

Um eine zeitnahe Einführung nicht unnötig zu verzögern, erachtet die EFAS-Allianz eine Integration der Langzeitpflege in die aktuelle Vorlage als nicht sinnvoll. Zuerst braucht es eine Kostentransparenz im Bereich der Langzeitpflege. EFAS ist zu wichtig, als dass die Schweiz weitere fünf Jahre abwarten kann. Die Forderung der Mitglieder der EFAS-Allianz klar: Es gilt jetzt in einem ersten Schritt, EFAS im Akutbereich einzuführen. Die Integration der Langzeitpflege soll in einem zweiten Schritt erfolgen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sein werden.

Nachdem der Nationalrat 2019 die EFAS-Vorlage verabschiedet hat, ist die Allianz nun zuversichtlich, dass die ständerätliche Gesundheitskommission die Weichen in dieselbe Richtung stellen wird. Der vom EDI veröffentlichte Bericht vom 9. Februar 2021 zielt in die von uns gewünschte Richtung.

Breite Unterstützung für EFAS
Der EFAS-Allianz gehören curafutura, FMH, fmc, FMCH, das Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen, das Forum Gesundheit Schweiz, H+, Interpharma, medswiss.net, pharmaSuisse, RVK, der SBV, da Schweizerische Konsumentenforum kf, die Schweizerische Patientenorganisation SPO und vips an.

Die EFAS-Allianz kurz erklärt:

curafutura setzt sich ein für ein solidarisch gestaltetes und wettbewerblich organisiertes Gesundheitssystem. Sie bekennt sich zum Wettbewerb im schweizerischen Gesundheitswesen – als Grundlage von Qualität und Innovation.

Die FMH vertritt als Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte über 40‘000 Mitglieder und als Dachverband rund 90 Ärzteorganisationen. Sie setzt sich dafür ein, dass alle Patientinnen und Patienten Zugang zu einer qualitativ hochstehenden und finanziell tragbaren medizinischen Versorgung haben.

H+ Die Spitäler der Schweiz ist der nationale Verband der öffentlichen und privaten schweizerischen Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen. H+ sind 220 Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen als Aktivmitglieder an 370 Standorten sowie über 160 Verbände, Behörden, Institutionen, Firmen und Einzelpersonen als Partnerschaftsmitglieder angeschlossen. H+ vertritt über 200‘000 Arbeitsverhältnisse.

Das Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen besteht aus 26 grossen Verbänden und Unternehmen und ist das grösste, branchenübergreifende Netzwerk des schweizerischen Gesundheitswesens. Es engagiert sich für ein marktwirtschaftliches, wettbewerbliches, effizientes und transparentes Gesundheitssystem mit einem Minimum an staatlichen Eingriffen und grösstmöglicher Wahlfreiheit.

Das fmc Schweizer Forum für Integrierte Versorgung fördert den Austausch von Wissen, Erkenntnissen und Erfahrungen zur besseren Vernetzung und Koordination der Gesundheitsversorgung. Immer mit dem Ziel, die Qualität, Effizienz und Sicherheit der Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten zu erhöhen.

Das Forum Gesundheit Schweiz FGS vereint Parlamentarier, Fachleute aus dem Gesundheitswesen und Wirtschaftsvertreter. Das FGS engagiert sich für ein freiheitliches, qualitativ hochstehendes und bezahlbares Schweizer Gesundheitssystem.

Die FMCH ist der Dachverband der operativ und invasiv tätigen Fachgesellschaften der Schweiz mit über 9000 Ärztinnen und Ärzten, 21 Fachgesellschaften und drei Berufsverbänden.

Interpharma ist der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz. Interpharma arbeitet eng mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen zusammen und engagiert sich für die Belange, welche für die forschende Pharmaindustrie, den Pharmamarkt Schweiz, das Gesundheitswesen und die biomedizinische Forschung von Bedeutung sind.

Der RVK ist der Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer und Kompetenzzentrum für Risiko- und Leistungsmanagement sowie Versicherungsmedizin.

Die Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung SBV ist der Verband der Belegärzte der Schweiz, die an privaten wie auch an öffentlichen Spitälern tätig sind. Die SBV setzt sich für eine qualitativ hochstehende Versorgung ein, die nicht zuletzt durch die Unabhängigkeit und dadurch gute Verfügbarkeit von Belegärzten sichergestellt wird.

Das Schweizerische Konsumentenforum kf, 1961 gegründet, ist die älteste nationale Konsumentenorganisation. Das Forum zeichnet sich durch eine liberale Haltung, Unabhängigkeit und eine breite Fachkompetenz aus.

Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse setzt sich für Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen ein, die es Apothekerinnen und Apothekern ermöglichen, ihre beruflichen Kenntnisse zum Wohl der Allgemeinheit einzusetzen und ihre Rolle als Medikamentenprofis in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren optimal zum Tragen zubringen. Dem Verband sind rund 6‘700 Einzelmitglieder und 1‘500 Apotheken angeschlossen.

SPO Schweizerische Patientenorganisation setzt sich konsequent und professionell für die Rechte von Patientinnen und Patienten und für Qualität im Gesundheitswesen ein. Ihr langjähriges anwaltschaftliches und unabhängigesEngagement macht sie zum anerkannten und gewichtigen Partner der Akteure im Gesundheitswesen.

medswiss.net ist der Dachverband der Schweizer Ärztenetze und setzt sich im Rahmen der Integrierten Versorgung für die politischen Interessen seiner Ärztenetze und deren angegliederten Ärztinnen und Ärzte ein.
medswiss.net ist bestrebt, optimale politische & wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, welche den Ärztenetzen eine qualitativ hochstehende integrierte Medizin ermöglichen. Im Zentrum des Interessens der Medizin steht die Gesundheit und Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten.

vips ist der Verband für die in der Schweiz tätigen Pharmaunternehmen. Im Interesse der Mitglieder setzt vips den Fokus auf den Patientennutzen, die Versorgungssicherheit, die Sicherstellung von fairen und wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen, einer fairen Preisgestaltung und auf den Schutz des geistigen Eigentums

Nicht realisierte Einsparungen von 100 Millionen Franken, auch aufgrund von Fehlanreizen bei den Vertriebsmargen

Im Jahr 2020 wurden wegen zurückhaltender Verschreibung von Biosimilars rund 100 Millionen Franken an Einsparungen verpasst. Das zeigt der erstmals veröffentlichte Biosimilar-Barometer Schweiz 2020. Auch 12 Jahre nach Markteinführung der ersten Biosimilars in der Schweiz wird noch unzureichend auf die kostengünstige Alternative zu Biologika gesetzt, mit grossen regionalen Unterschieden. Um den Anteil von Biosimilars zu erhöhen und das Einsparpotenzial zu realisieren, sollten Fehlanreize bei den Vertriebsmargen rasch beseitigt werden.

Die Ausgaben für Medikamente wachsen in der Schweiz seit Jahren. So auch 2020: Der Anstieg in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung betrug rund 300 Millionen Franken, was einem Plus von 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Rund 75 Prozent dieses Kostenanstiegs ist auf Behandlungen von Krebs- und Autoimmunerkrankungen zurückzuführen. Biotechnologisch hergestellte Medikamente, sogenannte Biologika, sind bei deren Behandlung von zentraler Bedeutung und finden eine breite Anwendung. Diese in der Herstellung komplexen und kostenintensiven Medikamente schlagen sich entsprechend auf die Kosten nieder. Gerade hier stellen kostengünstige Biosimilars seit 12 Jahren eine wichtige Möglichkeit zur Eindämmung des Kostenanstiegs dar. Würde bei patentabgelaufenen Biologika konsequent nur noch das kostengünstigere, jedoch in der Wirksamkeit gleichwertige Biosimilar abgegeben, könnten im Schweizer Gesundheitswesen gemäss Berechnung von Intergenerika jährlich rund 100 Millionen Franken eingespart werden.

Fehlanreize bei Vertriebsmargen beseitigen
Fehlanreize wie das aktuelle Margensystem behindern eine breitere Anwendung von Biosimilars und die Realisierung namhafter Einsparungen zu Gunsten der Prämienzahler. Im heutigen System verdienen Apotheker und Ärzte umso mehr, je höher der Preis des Medikaments ist. Darum haben diese Leistungserbringer einen direkten Anreiz, ein Originalpräparat anstelle eines kostengünstigeren Biosimilars oder Generikums abzugeben. Hier fordert curafutura gemeinsam mit biosimilar.ch und Intergenerika, dass das BAG zeitnah handelt. Pius Zängerle, Direktor von curafutura: «Um die Abgabe von Generika und Biosimilars zu fördern, müssen die Vertriebsmargen anreizneutral ausgestaltet werden. Jedes Jahr ohne Handeln führt zu erheblicher Verschwendung von Prämiengeldern».

Grosse regionale Unterschiede
Der erstmals von biosimilar.ch, curafutura und Intergenerika, gestützt durch das Analysenunternehmen IQVIA, veröffentlichte Biosimilar-Barometer Schweiz 2020 offenbart zudem grosse, medizinisch nicht erklärbare Unterschiede zwischen den Regionen der Schweiz. In der Westschweiz kommen bedeutend häufiger die kostengünstigeren Biosimilars zum Einsatz, als dies in der Deutschschweiz der Fall ist. Auch das Tessin setzt häufiger auf Biosimilars. So werden beispielsweise Biosimilars des Wirkstoffs Rituximab, welches unter anderem bei Krebstherapien eingesetzt wird, im Tessin bereits häufiger als das entsprechende Referenzpräparat eingesetzt. In der Zentralschweiz beträgt der Anteil der Biosimilars jedoch nur 5%. «Hier sind die Spitäler und Gesundheitsdirektionen der betroffenen Kantone gefordert» meint dazu Daniel Sarbach, Co-Leiter der  Arbeitsgemeinschaft biosimilar.ch, «schliesslich liegt es in ihrer Verantwortung, für bezahlbare Prämien ihrer Bürger zu sorgen».

Biosimilars könnten bereits heute Einsparungen von total rund 100 Millionen Franken jährlich bewirken, wenn sie denn konsequent eingesetzt würden. Zukünftig wird dieses Einsparpotenzial weiter wachsen, stehen doch umsatzstarke Biologika vor dem Ablauf ihres Patents. Entsprechende Biosimilars sind in Entwicklung und warten auf deren Einsatz.

Biologika
Im Gegensatz zu chemisch-synthetischen Arzneimitteln werden Biologika in lebenden, gentechnisch veränderten Organismen wie Bakterien oder Zellkulturen hergestellt. Sie haben eine komplexe molekulare Struktur und bestehen z. B. aus Proteinen oder Nukleinsäuren.

Biosimilars
Biosimilars sind Nachfolgeprodukte der Biologika und dürfen ab Patentablauf des originalen Biologika (Referenzpräparat) vermarktet werden. Der Wirkstoff eines Biosimilars und seines Referenzpräparates ist im Wesentlichen die gleiche biologische Substanz. Die Unterschiede zwischen dem Biosimilar und seinem Referenzpräparat wirken sich nicht auf Sicherheit oder Wirksamkeit aus.

Weitere Auskünfte:

curafutura: Pius Zängerle, Direktor, 079 653 12 60; pius.zaengerle@curafutura.ch

biosimilar.ch: Daniel Sarbach, Co-Leiter biosimilar.ch, 079 808 45 05, info@biosimilar.ch

Pius Zängerle und Yvonne Gilli bei der Nachrreichung des TARDOC

curafutura und FMH haben heute die vom BAG gewünschten Zusatzinformationen zum Arzttarif TARDOC für ambulante ärztliche Leistungen beim Bundesamt für Gesundheit BAG nachgereicht. Das Ziel ist klar: curafutura und FMH plädieren dafür, dass der TARDOC endlich den veralteten Tarif Tarmed ablöst und per Januar 2022 eingeführt wird. 

curafutura und die FMH haben heute gemeinsam die bereinigte Fassung des TARDOC, einem zeitgemässen Tarif für ambulante ärztliche Leistungen, beim BAG nachgereicht. Damit sind nun alle Forderungen des Bundesamtes für Gesundheit erfüllt und der Weg steht frei für eine Einführung im neuen Jahr.  

Der Fahrplan von curafutura, FMH, der Medizinaltarif-Kommission MTK sowie dem Tarifbüro ats-tms ist klar: Der neue Tarif Tardoc soll per Januar 2022 eingeführt werden. Josef Dittli, Präsident von curafutura und FDP-Ständerat aus dem Kanton Uri, sagt: «Der TARDOC ist der einzige Tarif, der die heutige Situation in den Arztpraxen und Spitälern korrekt abbildet und kostenneutral eingeführt werden kann. Die Mehrheit der Krankenversicherer und Ärzte haben dem Tarifwerk zugestimmt.»

Zwei Jahre lang Kostenneutralität garantiert
Beim BAG nachgereicht wurden unter anderem die Verlängerung der Kostenneutralitätsphase von einem auf zwei Jahre, ein Projektplan des Tarifbüros ats-tms für die laufende Aktualisierung des TARDOCs, ein Tarifierungshandbuch, Expertenstellungnahmen sowie in einzelnen Fällen Anpassungen der Nomenklatur sowie Erklärungen zu den Fragen des BAG.

Sowohl die FMH als auch curafutura möchten keine weitere Zeit verstreichen lassen. Denn die hoffnungslos veraltete Tarifstruktur Tarmed, die nach wie vor in Gebrauch ist, bildet die ambulanten Leistungen in den Praxen und Spitälern schon längst nicht mehr sachgerecht ab. Diese Situation ist nicht mehr haltbar, auch weil der Arzttarif ein grosses Volumen von 12 Milliarden Franken pro Jahr umfasst, was einem Drittel der OKP-Kosten entspricht. Dies ist der Grund, weshalb sich die FMH gemeinsam mit einer Mehrheit der Krankenversicherer für den TARDOC stark macht.

Zu den Befürwortern gehören nebst den vier curafutura-Mitgliedern CSS, Helsana, Sanitas und KPT auch der Krankenversicherer Swica, der dem Krankenversichererverband santésuisse angehört, jedoch im vergangenen Mai 2020 dem Tarifwerk TARDOC beigetreten ist. Sowohl curafutura als auch die FMH zeigen sich weiterhin bereit zu offenen Gesprächen mit der santésuisse im Bereich der Einführung von Pauschaltarifen, die später obligatorisch werden könnten. In der Frühjahrssession haben die eidgenössischen Räte eine Gesetzesanpassung für Pauschalen geschaffen.

Sowohl die FMH als auch curafutura sind überzeugt: Wegen der Diskussion um Pauschalen darf es nicht zu einer weiteren Verzögerung kommen. «Ein Stillstand könnte dazu führen, dass die veraltete Tarifstruktur Tarmed auf unbestimmte Zeit weitergeführt wird. Dabei hat die eidgenössische Finanzkontrolle bereits 2010 festgestellt, dass der Tarmed dringend abzulösen sei», so Pius Zängerle, Direktor von curafutura. Und Yvonne Gilli, Präsidentin der FMH, meint: «Ein sachgerechter Tarif ist wichtig, um die kostengünstige ambulante Medizin zu stärken. Der verhandelte Tarif TARDOC zeigt, dass die Tarifpartnerschaft funktioniert und Eingriffe des Bundesrats daher nicht nötig sind.» Die Pauschalen können nach Ansicht beider Verbände sukzessive zum Einzelleistungstarif eingeführt werden. Support gibt es auch von CVP-Nationalrätin Ruth Humbel, der Präsidentin der nationalrätlichen Gesundheitskommission, die bekräftigt, wie wichtig es sei, dass es zu keinerlei weiteren Verzögerungen beim TARDOC komme.

Mit der «Branchenvereinbarung Vermittler» sollen unerwünschte Telefonanrufe eingedämmt und die Qualität der Beratung erhöht werden. Die für die Einhaltung der Vereinbarung zuständige Aufsichtskommission hat sich konstituiert. Die neu gebildete Kommission verfügt dank anerkannten Persönlichkeiten mit hoher Fachkompetenz über das nötige Durchsetzungsvermögen, um die korrekte Umsetzung der Vereinbarung sicherzustellen. Die Aufsichtskommission kann Sanktionen von bis zu 100’000 Franken in der Grundversicherung beziehungsweise bis zu 500’000 Franken in den Zusatzversicherungen aussprechen.

Kompetente Beratung durch Vermittlerinnen und Vermittler ist eine nützliche Dienstleistung, die von den Versicherten geschätzt wird. Die Branchenvereinbarung ermöglicht es, Vermittler, die gewissenhaft arbeiten, von solchen, die sich nicht an die Qualitätsstandards halten, abzugrenzen. Die Aufsichtskommission überwacht die Einhaltung der Regeln in den verschiedenen Bereichen der Branchenvereinbarung: Verbot der telefonischen Kaltakquise, Qualitätsstandards für Makler und Versicherer sowie Begrenzung der Provisionen. Bei einem konkreten Verdacht auf Verstoss gegen die Branchenvereinbarung kann eine Anzeige sowohl von Versicherten, Versicherern und Konsumentenorganisationen als auch von den Dachverbänden der Versicherer eingereicht werden.

Strenge Sanktionen gegen Versicherer möglich
Die Aufsichtskommission kann Bussen von bis zu 100’000 Franken in der Grundversicherung beziehungsweise bis zu 500’000 Franken in den Zusatzversicherungen aussprechen. Wird die Sanktion vom Versicherer angefochten, kann ein Schiedsgericht angerufen werden, das in zweiter Instanz entscheidet.

Die Aufsichtskommission setzt sich derzeit aus acht Mitgliedern zusammen, darunter eine Vertreterin und ein Vertreter der Konsumentenorganisationen. Die Zusammensetzung der Aufsichtskommission stellt eine gute gesamtschweizerische Repräsentativität sicher und bringt unterschiedliche Profile zusammen. Gleichzeitig verfügt die Kommission über die nötige Fachexpertise im Bereich der Krankenversicherung:

Die Branchenvereinbarung wurde von 48 Versicherern unterzeichnet, die über 90 % der Versicherten repräsentieren. Die Vereinbarung trat per 1. Januar 2021 in Kraft.

Der Bundesrat hat heute den Tarif zu diagnostischen Leistungen in der Neuropsychologie genehmigt. Die Tarifstruktur stellt eine wirtschaftliche, angemessene und KVG-konforme Abgeltung dieser Leistungen sicher.

Seit dem 1. Juli 2017 dürfen Neuropsychologinnen und Neuropsychologen in eigenen Praxen diagnostische Neuropsychologieleistungen abrechnen. Heute nun hat der Bundesrat die dazu gehörige Tarifstruktur genehmigt.

curafutura wertet dies als grossen Durchbruch im Zusammenhang mit den mehrjährigen Verhandlungen im Bereich diagnostischer Leistungen in der Neuropsychologie. Der Verband hat sich gemeinsam mit santésuisse, der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen sowie mit H+ für eine für alle befriedigende Lösung eingesetzt. «Der Aufwand hat sich gelohnt, wie der heutige Beschluss des Bundesrates zeigt», sagt Pius Zängerle, Direktor von curafutura.

Die heutige Genehmigung durch den Bundesrat ist ein Beweis für die funktionierende Tarifpartnerschaft. Die Tarifpartner werden sich nun umgehend absprechen, um die Tarifstruktur reibungslos einführen zu können.

Der Direktor von curafutura Pius Zängerle will endlich den Tardoc einführen. Für den Direktor von curafutura ist der neue Tarif unausweichlich – sonst würden mit dem komplett veralteten Tarmed weiterhin jedes Jahr 12 Milliarden Prämiengelder ineffizient eingesetzt.

Der Tardoc ist umfangreich, detailliert, technisch. Wenn Sie den neuen Tarif in einem Satz zusammenfassen…
… dann bildet er die heute aktuelle Medizin ab, damit gute Leistungen in Zukunft fair bezahlt werden können, wovon in letzter Konsequenz auch die Patientinnen und Patienten profitieren.

Wie viel am Tardoc ist Innovation, wie viel Pflicht?
Ich schätze 30 Prozent Innovation, 70 Prozent Pflicht. Wir stehen in erster Linie in der Pflicht, für die jährlich 12 Milliarden Franken an Prämiengeldern, die in den ambulanten Bereich fliessen, einen klugen Tarif zur Verfügung zu stellen. Damit lassen sich viele Probleme lösen.

Nämlich?
Der Tardoc macht unser Gesundheitssystem zukunftsfähig. Bei der Arbeit haben wir die Zukunft stets im Auge behalten: Es gibt eine Roadmap, wie der Tarif weiterentwickelt wird und wir haben – das ist das Allerwichtigste – eine handlungsfähige Organisation hinter dem Tarif.

Im Gegensatz zum Tarmed.
Genau. Der Tardoc kann weder sich selber aufhängen noch sich in eine Sackgasse manövrieren. Ist beim Tarmed für eine Veränderung Einstimmigkeit gefordert – die es nicht gibt, nicht geben kann und in zwanzig Jahren nie gegeben hat – reicht beim Tardoc eine Mehrheit, um den Tarif anzupassen. Dadurch wird nicht das ganze System blockiert, wie das in den letzten 17 Jahren der Fall war.

In der Medizin werden Unmengen an Daten erhoben. Liessen sich damit nicht die effektiven Kosten laufend abbilden mit Echtzeit-Daten?
Doch, aber das wäre nicht klug. Ein Tarif ist eine Verständigung zwischen dem, der eine Leistung erbringt und dem, der dafür bezahlen muss. Sie benötigt eine gewisse Stabilität und Sicherheit. Mit dem Tardoc haben wir einen verhandelten, akzeptierten Tarif. Das ist der Unterschied zu einem wissenschaftlichen Tarif: Der wäre vielleicht perfekt, würde aber nicht akzeptiert.

Kann man so schnell genug auf Veränderungen reagieren?
Hinter dem Tardoc steht eine Organisation, die Willens ist, Daten zu erheben, zu überprüfen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Es gibt Bereiche, die mehr oder weniger stabil bleiben. Das Gespräch am Anfang einer Patienten-Arzt-Beziehung etwa. Aber die Technik, die der Arzt anwendet, die entwickelt sich und hier müssen wir den Tarif ebenfalls entwickeln können.

Kann man so schnell genug auf Veränderungen reagieren?
Hinter dem Tardoc steht eine Organisation, die Willens ist, Daten zu erheben, zu überprüfen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Es gibt Bereiche, die mehr oder weniger stabil bleiben. Das Gespräch am Anfang einer Patienten-Arzt-Beziehung etwa. Aber die Technik, die der Arzt anwendet, die entwickelt sich und hier müssen wir den Tarif ebenfalls entwickeln können.

Ein medizinischer Tarif hat mehr mit Kunst zu tun als Sie denken.

Können Sie ein Beispiel nennen?
Der Augenlaser. Vor zwanzig Jahren war das ein Eingriff, von dem man an einem Tag nur einige wenige durchführen konnte. Heute kann man beinahe von einem Fliessband-Eingriff reden. Es gelten also ganz andere Rahmenbedingungen, entsprechend muss das ganz anders tarifiert werden.

Sie arbeiten seit mehr als sechs Jahren am Tardoc. Was hat Sie am meisten überrascht?
Die Breite dieser Disziplin «Arzt» ist eindrücklich und überraschend, ja, überwältigend. Hinzu kommt die ausgeprägte Spezialisierung in der Medizin. Auf der anderen Seite steht der Mensch, ebenfalls sehr komplex. Beide Seiten müssen im Tarif abgebildet sein. Das heisst: Wenn man dem Patienten sowie dem Arzt und seiner Tätigkeit gerecht werden will, ist das per se komplex.

Was ist Ihr Antrieb, an diesem komplexen System zu arbeiten?
Das habe ich mir manchmal auch überlegt, wenn ich nachts wach im Bett gelegen bin.

Sie hatten schlaflose Nächte?
Ja. Es ist mit Abstand die schwierigste Aufgabe, an der ich je gearbeitet habe. Der Durchgangsbahnhof Luzern war «mein» Projekt, eine schwierige Geschichte, auf deren Erfolg ich mir stets einiges eingebildet habe. Aber gegenüber dem Tardoc, nun, ist es ein Nasenwasser.

Weshalb?
Es geht nicht nur um Inhalte, es geht auch um Menschen, Verbände, Politik, Interessen, um alles, was man sich an zusätzlicher Komplexität denken kann. Und während all dieser Zeit, trotz jahrelanger Arbeit, fehlte die Gewissheit, dass der Tardoc ein erfolgreiches Projekt wird.

Sie haben nochmals die Komplexität dargelegt. Was treibt Sie an?
Innovation ist schön, wenn man jedoch keine Ergebnisse vorweisen kann, dann ist Innovation bloss ein schönes Wort. Einen Tarif zu erfinden, ist einfach. Die Kunst ist es, diesen gemeinsam mit den Ärzten auszuarbeiten und zu verhandeln, um schliesslich ein Ergebnis zu erzielen.

Was war der grösste Rückschlag?
Der Ausstieg der Spitäler. Alles war fertig verhandelt, 2700 Positionen, der Spitalverband H+ hatte der Leistungsstruktur zugestimmt und dann seine Meinung geändert. Sie hatten sich wohl mehr erhofft, ein besseres Ergebnis, um den ambulanten Spitalbereich profitabel zu machen.

Das zeigt: Der ganze Prozess war und ist langwierig, manchmal zermürbend…
… das stimmt schon. Darin liegt aber auch die Befriedung. Bei allen Schwierigkeiten und Rückschlägen geht es trotzdem vorwärts. Wir haben eine Chance, das zu schaffen!

Apropos Chance: Sie haben den 1.1.2022 als Ziel für die Einführung des Tardoc ausgegeben. Wie stehen die Chancen?
Gegenfrage: Was ist die Alternative? Das ist vergleichbar mit einer Bergtour. Wenn man einmal in dieser Wand hängt, gibt es nicht mehr viele Möglichkeiten, man kann sich abseilen oder weiterklettern. An solchen Punkten geht es darum, auf das Ziel zu fokussieren und alles daran zu setzen, dass es vorwärtsgeht.

Der Tardoc liegt momentan nicht in Ihren Händen. Das dürfte Ihnen nicht behagen?
Das kann ich so nicht bestätigen. Diese Aufgabe ist keine One Man-Show. Es braucht ganz viele Leute, die gemeinsam wollen und machen. Klar braucht es gewisse Impulse, und hier sind wir klar in der aktiven Rolle, aber letztlich geht es nur, wenn eine breite – wenn vielleicht auch nur knurrende – Akzeptanz vorhanden ist. Das ist die Kunst des politischen Engagements. Hinzubringen, dass aus dieser Idee etwas wird, das jemand anderer beschliesst.

Etwas mehrheitsfähig zu machen?
Was heisst das schon. Auch wenn heute noch viele darüber wäffeln, drei Monate später ist eine Sache schon «mehrheitsfähig». Weil beschlossen.

Bitte merken Sie sich: DOC statt MED bedeutet (auch), dass in Zukunft jährlich 12 Milliarden Franken Prämiengelder effizient und wirtschaftlich eingesetzt werden! Es ist Zeit für den TarDOC.

Und doch ist der Tardoc ein stetes Ringen um Mehrheiten?
Wir sind mehrmals haarscharf am Scheitern vorbeigeschrammt. Immer wieder brauchte es grosse Zugeständnisse, die man seiner eigenen Seite oder der Gegenpartei abringen musste.

Das Gesundheitswesen ist geprägt von Regeln und Reglementierungen. Wo finden Sie den Freiraum, um Ihre Ideen einzubringen?
Innovtion findet dort statt, wo man das erschafft, das es heute noch nicht gibt. Der Tardoc ist ein Abbild der gelebten Wirklichkeit in Praxis und Spital. Das ist eine kreative Arbeit. Man glaubt es vielleicht nicht, aber ich sehe mich als kreativen Menschen.

Weshalb traut man Ihnen Kreatvivität nicht zu?
Tarifierung ist doch etwas Graues. Entsprechend grau und langweilig muss der Zängerle sein, überall Vierecke, Checklisten… Aber ich bin jemand, der nach jenen Lösungen sucht, die akzeptiert werden. Und uns effektiv in der Materie weiterbringen

Der Tarmed zählt 4500 Positionen, der Tardoc gut die Hälfte. Ist das präzise genug, um die Realität abzubilden
Als Mathematiker haben mich im Studium die Fraktale sehr interessiert, oder auch halbe nsionen. Eine populäre Frage ist: Wie lange ist die Küste von England? Je nachdem, wie man sie misst, ist sie Millionen von Kilometern lang. Es stellt sich also die Frage nach dem Massstab, nach der geeigneten Abbildung. Bei einem Tarif ist das nicht andes: Er ist ein Modell der Wirklichkeit, er ist nicht die Wirklichkeit. Jetzt kann man da sehr akribisch vorgehen, immer genauer und noch genauer – bis man in Detaillierung und Administration erstickt.

Gilt der Umkehrschluss?
Könnte sein. Oder auch nicht. Es ist kein Ziel für sich, 1000 Positionen aufzulisten. Oder 5000. Oder nur 500. Es braucht einen Tarif, der geeignet ist, die gelebte Realität möglichst ohne Ungleichgewichte abzubilden.

Möglichst ohne oder ohne Ungleichgewichte?
Es ird immer Ungleichgewichte geben, aber sie dürfen nicht zu gross sein. Sonst gibt es Fehlanreize.

Den Weg zum Tardoc, wie Sie ihn zeichnen, ist ein pragmatischer Weg.
Pragmatismus und Innovation ergänzen sich. Eine funktionierende Tariforganisation und eine Tarifstruktur sind zwar schnell gedacht, aber erst sie umzusetzen, bedeutet Innovation.

Wie zeigte sich der Pragmatismus?
Wir sagen Ja, solange das Ziel nicht geopfert werden muss und man Fortschritte im Hinblick auf dieses Ziel macht.

Dann ist der Tardoc ein einziger Kompromiss?
Die perfekte Lösung gibt es nicht. Da ist eben auch ein gewisser Pragmatismus gefragt. Wir haben heute einen Tarif, der seit zwanzig Jahren unverändert ist und der sich nie mehr verändern wird. Der Tarmed war zu Beginn top, nach fünf Jahren veraltet, nach zehn Jahren ein Ärgernis, nach zwanzig Jahren ist er eine Katastrophe. Der Tardoc bedeutet eine gewaltige Verbesserung – es ist an der Zeit, ihn einzuführen.

Die Kantone und die Krankenversicherer haben sich partnerschaftlich und rasch auf eine differenzierte Pauschale für die Impfung gegen Covid-19 in Arztpraxen geeinigt. Damit ist die Abgeltung der Impfung in Arztpraxen, Impfzentren, Spitälern und durch mobile Equipen bis Ende Jahr auf nationaler Ebene abschliessend geregelt.

Der geltende Tarifvertrag für die Vergütung der Impfung gegen Covid-19 war von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und den Einkaufsgemeinschaften der Versicherer im Dezember 2020 ausgehandelt und vom Bundesrat am 13. Januar 2021 genehmigt worden. Der Vertrag hält fest, dass die Leistungserbringer von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Pauschale von CHF 14.50 pro Verimpfung vergütet erhalten. Pro geimpfter Person beträgt die Entschädigung somit CHF 29.00, da bei den bisher zugelassenen Impfstoffen jeweils zwei Impfdosen verabreicht werden. Ausserdem übernimmt die  OKP eine Pauschale von CHF 5.00 pro Impfstoffdosis.

Der Bund trägt die Kosten, die den Betrag von CHF 5.00 pro Dosis übersteigen sowie die Kosten für den Transport und die Verteilung des Impfstoffs in die Kantone. Die Kantone übernehmen den Selbstbehalt sowie die Kosten für Logistik, Organisation und Infrastruktur. Für die Bevölkerung ist die Impfung kostenlos.

In den vergangenen Wochen fanden zwischen der GDK und den Einkaufsgemeinschaften der Versicherer Gespräche darüber statt, ob für Impfungen in Arztpraxen ein höherer Tarif notwendig ist. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) war in die Verhandlungen involviert und konnte ihre Forderungen und Überlegungen einbringen. Die Verhandlungsergebnisse werden in einem Nachtrag zum Tarifvertrag festgehalten  und müssen vom Bundesrat genehmigt werden.

Gemäss der Vereinbarung erhalten die Arztpraxen von der OKP bis Ende Juni eine Pauschale von CHF 24.50 pro Verimpfung beziehungsweise von CHF 49.00 pro geimpfte Person. Ab Mitte Jahr beträgt die Pauschale CHF 16.50 pro Verimpfung beziehungsweise CHF 33.00 pro geimpfte Person.

Mit der Impfpauschale sind alle Grundleistungen im Zusammenhang mit der Impfung abgegolten. Das umfasst die Information zur Impfung, die Überprüfung des Impfstatus, Impfanamnese und Kontraindikationen, die Einholung des Einverständnisses, die Verabreichung der Impfung, die Ausstellung der Impfbescheinigung und die Dokumentation. Erfolgt in den Arztpraxen eine separate Beratung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt bei Personen mit besonderen Risiken, kann der entstandene zusätzliche Beratungsaufwand separat gemäss der Tarifstruktur TARMED abgerechnet werden. Dieser wird von der Grundversicherung übernommen und untersteht der Kostenbeteiligung von Franchise und Selbstbehalt.