Position curafutura

• Die Versicherer benötigen einen uneingeschränkten Zugang zu den Informationen des Registers, damit sie ihre vom KVG übertragenen Aufgaben weiterhin effizient durchführen können. Die Registerverordnung muss deshalb nachgebessert werden.

• Die Höchstzahlen müssen so festgelegt werden, dass regionale Überangebote abgebaut werden. curafutura verweist diesbezüglich auf zwei mögliche methodische Probleme in der Verordnung über die Festlegung von Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich (Art. 5 Abs. 1 und Art. 8) und fordert, dass Massnahmen gegen eine allfällige unerwünschte Entwicklung ergriffen werden.

DARUM GEHT ES

Die Qualität medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen ist von zentraler Bedeutung für den Behandlungserfolg und die Sicherheit der Patienten und Patientinnen. Qualität hat auch einen Einfluss auf die Kosten der Gesundheitsversorgung. Bisher war die Umsetzung der Qualitätssicherung über die Tarifstrukturverträge und die dazugehörigen Qualitätsvereinbarungen geregelt. Nur die wenigsten dieser Vereinbarungen führten jedoch zu konkreten Massnahmen zur Qualitätssicherung und – entwicklung. Nach einem längeren politischen Prozess wurde in der Sommersession 2019 die vollständige Revision von Art. 58 ff. KVG mit der «Teilrevision des KVG und der KVV zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» beschlossen.

Neuerungen unter Art. 58 ff. KVG

Mit Inkraftsetzung des revidierten Art. 58 ff. KVG (voraussichtlich am 1. April 2021) wird ein neuer gesetzlicher Rahmen für die Koordination und die systematische Weiterentwicklung der Qualitätsaktivitäten in allen OKP-relevanten Leistungsbereichen des Gesundheitswesens geschaffen. Nebst Tarifstrukturverträgen schliessen die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer neu gesamtschweizerisch geltende, nationale Qualitätsverträge ab (Art. 58a Abs. 1). Darin zu regeln sind unter anderem: Qualitätsmessungen, Massnahmen zur Qualitätsentwicklung, Überprüfung der Einhaltung von Verbesserungsmassnahmen, Veröffentlichung der Qualitätsmessungen und Verbesserungsmassnahmen sowie Sanktionen bei Vertragsverletzungen (Art. 58a Abs. 2). Nicht geregelt in Art. 58 ff. KVG ist die Finanzierung der Umsetzung der Qualitätsverträge. Weiter setzt der Bundesrat zur Erreichung seiner Ziele eine eidgenössische Qualitätskommission ein. Darin vertreten sind Kantone, Leistungserbringer, Versicherer und Patientenorgansationen.

Eidgenössische Qualitätskommission

Die eidg. Qualitätskommission hat unter anderem die Aufgabe, den Bundesrat bei der Festlegung von Zielen zur Qualitätsentwicklung zu beraten. Weiter beauftragt sie Dritte, neue Qualitätsindikatoren zu entwickeln, Empfehlungen zu deren Verwendung abzugeben, systematische Studien und Überprüfungen sowie nationale Programme zur Qualitätsentwicklung duchzuführen. Die Kommission wird ihre Tätigkeit voraussichtlich per 1. April 2021 aufnehmen. Der Bundesrat hat für die eidg. Qualitätskommission für die Jahre 2021 bis 2024 einen Gesamtbetrag von CHF 43.55 Mio gesprochen. Finanziert werden diese Kosten zu je einem Drittel von Bund, Kantonen und Versicherern.

DIE HALTUNG VON CURAFUTURA

curafutura befürwortet die Stärkung der Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen und setzt sich dafür ein, dass in Qualitätsverträgen Anreize für eine Steigerung der Indikations- und Outcomequalität geschaffen werden. Die Struktur- und Prozessqualität ist bereits bei der Zulassung durch die Kantone zu prüfen und daher nicht Sache der Krankenversicherer. Es ist wichtig, in Qualitätsverträgen konkrete Massnahmen vorzusehen, welche neben einer Stärkung der Indikations- und Outcomequalität auch zu Transparenz bezüglich Qualität beitragen. Die vereinbarten Massnahmen sollten für alle Beteiligten ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Finanzierung der Umsetzung von Qualitätsentwicklungsmassnahmen Sache der Leistungserbringer ist.

DIE GRÜNDE AUF EINEN BLICK

(1) Kosteneinsparung durch verbesserte Indikations-und Outcomequalität

In der Vermeidung von unnötigen oder fehlindizierten Therapien und Behandlungen sowie der Verbesserung des Outcome von Patienten liegt ein erhebliches Kosteneinsparungspotential. Deshalb soll der zentrale Fokus bezüglich Qualitätsmessungen in Qualitätsverträgen auf der Indiaktions- und Outcomequalität liegen. Werden aussagekräftige Indikatoren definiert, entsteht für Leistungserbringer ein Anreiz, unnötige Behandlungen und Therapien zu vermeiden. So können ein bestmögliches Outcome für Patienten erreicht und Kosten im Gesundheitswesen gespart werden. Ein Beispiel für einen Indikator der Indikationsqualität ist die Implementierung von smarter-medicine Listen oder klinischen Guidelines. Geeignete Qualitätsindikatoren fehlen jedoch häufig. Daher müssen die Tarifpartner oder die eidgenössische Qualitätskommission die Indikatoren entwickeln oder an Dritte zur Entwicklung in Auftrag geben, bevor sie in Qualitätsverträge aufgenommen werden können.

(2) Vorhandene Finanzierungsquellen zur kosteneffizienten Umsetzung der Qualitätsverträge nutzen

Grundsätzlich sind die Aufwände, die für den Vertragsabschluss und dessen Weiterentwicklung entstehen, durch die jeweiligen Vertragspartner (Verbände) zu tragen. Der Aufwand für die Sicherstellung der notwendigen Qualität (WZW) ist bereits in den Tarifstrukturverträgen eingerechnet und somit durch die Leistungserbringer zu tragen. curafutura ist der Ansicht, dass mit den finanziellen Mitteln, welche der eidg. Qualitätskommission zur Verfügung stehen, die Aufwände zum Nutzen der Qualitätsverträge finanziert werden. Also beispielsweise für die Entwicklung von neuen Qualitätsindikatoren sowie für die Weiterentwicklung bestehender Indikatoren. Auch konkrete Projekte wie beispielsweise Pilotierungsprojekte oder Projekte zur technischen Umsetzung (IT) von Qualitätsmessungen, die für die Umsetzung von Qualitätsverträgen realisiert werden, sollen primär über diese Mittel finanziert werden.

curafutura unterstützt das Ziel des indirekten Gegenvorschlags. Der vorgeschlagene Ansatz liefert eine gezielte Antwort auf die Herausforderung der steigenden Prämienbelastung: Die Kantone sollen dort mehr an die individuelle Prämienverbilligung beitragen, wo die verbleibende Prämienbelastung am höchsten ist. Weiter schafft der Gegenvorschlag Anreize, Massnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten zu ergreifen.

curafutura nimmt das Thema der ständig steigenden Gesundheitskosten ernst und setzt sich für wichtige Reformen in der Gesundheitspolitik ein, damit der Kostenanstieg gedämpft werden kann. Der Verband stimmt den Initianten in dem Punkt zu, dass die steigenden Kosten und die damit einhergehenden Prämiensteigerungen zunehmend eine Belastung für Haushalte mit geringen Einkommen darstellen. Die von der Prämien-Entlastungs-Initiative vorgeschlagene Lösung ist aber eine reine Symptombekämpfung und leistet keinen Beitrag zur Linderung der Ursachen, welche für die Kostensteigerung im Gesundheitswesen verantwortlich sind.

Die Prämienverbilligung ist ein Instrument der Sozialpolitik und gehört, wie heute geregelt, in die Hauptzuständigkeit der Kantone und nicht, wie es die Initiative anstrebt, des Bundes. Die Kantone kennen die Bedürfnisse und die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Bevölkerung am besten und sollen die individuelle Prämienverbilligung flexibel unter Einbezug ihrer Steuer- und Sozialpolitik danach ausrichten können. Das Ziel des Gegenvorschlags, die Kantone bei der Mitfinanzierung stärker in die Verantwortung zu ziehen, ist deswegen zu begrüssen. Der vorgeschlagene Ansatz liefert eine gezielte Antwort auf die Herausforderung der steigenden Prämienbelastung: Die Kantone sollen dort mehr an die individuelle Prämienverbilligung beitragen, wo die verbleibende Prämienbelastung am höchsten ist. Weiter schafft der Gegenvorschlag – im Gegensatz zur Initiative – Anreize, Massnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten zu ergreifen.

Gesundheitskommission des Ständerats: Differenzen im ersten Massnahmenpaket zur Dämpfung der Gesundheitskosten

Die Gesundheitskommission des Ständerats hat sich für zwei parallele Tarifstrukturen für ambulante Behandlungen ausgesprochen. Dies war einer der Entscheide anlässlich ihrer letzten Sitzung zur Überprüfung des ersten Massnahmenpakets des Bundes zur Dämpfung der Gesundheitskosten. Dies bedeutet eine Struktur mit Einzelleistungstarifen und eine mit Pauschaltarifen. curafutura bedauert diesen Entscheid, der zu unlösbaren Konflikten zwischen diesen beiden ungenügend koordinierten Strukturen führen wird. Der Einzelleistungstarif (Tarmed/Tardoc) muss der Haupttarif bleiben, Pauschaltarife können als Ergänzung hinzugefügt werden.

Pauschaltarife sind keine Zauberformel. Sie sind sachdienlich, wenn spezifische Konditionen zusammenkommen. Dies betrifft nur ca. 20% der vorgenommenen ambulanten Leistungen. Die übergrosse Mehrheit der ambulanten Leistungen wird jetzt und auch in Zukunft mit dem Einzelleistungstarif verrechnet. Heute mit dem Tarmed und ab 2022 mit dem Tardoc. Deshalb ist es angezeigt, den Einzelleistungstarif als Haupttarif beizubehalten, in den Pauschaltarife als Ergänzung integriert werden können. Das gleichzeitige Bestehen zweier nicht koordinierter Tarifstrukturen würde erhebliche Nachteile mit sich bringen.

Innovationen durch Experimentierartikel ermöglichen
curafutura begrüsst die Haltung der Gesundheitskommission gegenüber Pilotprojekten im Experimentierartikel. Die Kommission spricht sich gegen eine ausführliche Liste von Bereichen aus, in denen Pilotprojekte durchgeführt werden könnten. Eine solche Liste würde im Vornherein Möglichkeiten der Innovation einschränken, und somit deren Zweck zuwiderlaufen. Ausserdem schützt der von der Kommission gewählte Wortlaut die Grundrechte der Versicherten und stärkt den freiwilligen Charakter der Teilnahme.

curafutura begrüsst pragmatischen Entscheid des BAG

Grosspackungen von Arzneimitteln, die nicht in der Spezialitätenliste aufgeführt sind, werden auch im Jahr 2021 von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. curafutura begrüsst die Verlängerung dieser Übergangslösung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Tagestherapiekosten von Medikamenten mit Grosspackungen sind bei längerer Anwendung günstiger als entsprechende kleinere Packungen. Dieser Entscheid hilft den Versicherten Geld zu sparen.

Das BAG hat den Krankenversicherern nach jahrelanger Praxis Ende 2019 untersagt, Grosspackungen von Medikamenten weiterhin zu vergüten, die nicht auf der Spezialitätenliste (SL) sind. Kleinere Packungen dieser SL-gelisteten Medikamente werden weiter durch die OKP vergütet. Das BAG hat die Hersteller aufgefordert, für entsprechende Grosspackungen einen Antrag zur Aufnahme in die Spezialitätenliste zu stellen. Damit würden diese weiterhin durch die OKP vergütet. Allerdings ist nur ein Teil der Pharma Firmen dieser Auforderung nachgekommen.

Erfreulicherweise hat das BAG nun die Übergangsfrist verlängert. Die OKP kann vorläufig weiterhin rund 250 Grosspackungen vergüten. So wird vermieden, dass die Leistungserbringer auf kleinere, teurere Packungen umsteigen müssen. curafutura begrüsst den pragmatischen Entscheid des BAG, der eine unnötige Kostensteigerung vermeidet.

curafutura setzt sich zudem für eine definitive Lösung ein, dass Grosspackungen endlich in die Spezialitätenliste aufgenommen werden. Dies können derzeit nur die Hersteller dieser Medikamente beantragen. curafutura fordert, dass auch die Krankenkassen diese Kompetenz erhalten und im Sinne der Kostendämpfung für ihre Versicherten aktiv werden können.

Spezialitätenliste
Sollen Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversischerung (OKP) vergütet werden, müssen diese in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen werden. Als Vergütungskriterium wird nicht die Arznei als solche gewichtet, sondern deren Verpackungsart. Jede Verpackung muss einzeln in die SL aufgenommen werden. Derzeit befinden sich über 9000 Packungen auf der SL.

Datengrundlage
Für die Kalkulation der Kostengewichte konnten nach einer strengen Plausibilisierungsprüfung ca. 71 % sämtlicher Rehabilitationsfälle in der Schweiz berücksichtigt werden. Die Version 1.0 beruht auf Daten des Jahres 2019 und beinhaltet somit die in der CHOP-Klassifikation zum ersten Mal differenziert abgebildeten Rehabilitationsleistungen pro Rehabilitationsart (Basisleistungen und Zusatzaufwand, Kodegruppen BA.- und BB.-) sowie weitere Leistungen wie Assessments und komplexe Pflegeleistungen. Die Systementwicklung basiert damit auf einer robusten, repräsentativen und inhaltlich gut ausdifferenzierten Datengrundlage.

Grouperentwicklung
Die Version 1.0 verfügt im Unterschied zu den Vorversionen über nur einen Grouper, in dem die eindeutige Zuweisung sämtlicher Fälle zu einer RCG (Reha Cost Group) möglich ist. Die Grouperlogik basiert auf einem Entscheidungsbaum, der sich an den Rehabilitationsarten gemäss CHOP-Klassifikation orientiert. In einem zweiten Ast werden die Fälle einer Basis-RCG je nach Ressourcenintensivität in bis zu drei RCGs aufgeteilt. Zu den Splitkriterien gehören die Behandlungen/Prozeduren, aufwendige Diagnosen und das Alter, womit vorwiegend anhand medizinischer Merkmale ein klarer Fallbezug hergestellt wird. Da diese Entscheidungsbaumlogik auf die effektiv gelieferten Daten abstellt, ist die Tarifstruktur im Sinne eines lernenden Systems entwicklungsfähig.

Einer der Hauptgründe für die Ablehnung der Vorversionen von ST Reha war der unzureichende direkte Leistungsbezug. Dank der durchgehenden Integration der CHOP-Kodes in praktisch alle Basis-RCGs wird ein hoher direkter Leistungsbezug erreicht. Damit wird die zentrale Anforderung an die neue Tarifstruktur für stationäre Rehabilitation erfüllt.

Die Grouperlogik berücksichtigt auf Ebene der Basis-RCGs neben den kodierten Basisleistungen auch die Analogiekodierung der vier Reha-Leistungsbereiche, wobei die Fälle mit einer kodierten Basisleistung (BA.- CHOP-Kode) in eine höher bewertete RCG führen. Diese «Analogiezuweisung» ist einerseits ein Zeichen dafür, dass die Datenlage im Bereich der kodierten Prozeduren noch nicht optimal ist und andererseits dafür, dass die CHOP-Klassifikation noch nicht genügend ausdifferenziert ist. Damit der Anteil der analog zugewiesenen Fälle in den kommenden Versionen reduziert werden kann, sollte die CHOP-Klassifikation bei den BA.-Kodes durch die Erweiterung der Schwellenwerte nach unten (und ggf. auch nach oben) differenzierter abgebildet werden. Diesbezüglich appelliert curafutura an die Verbände der Leistungserbringer, einen entsprechenden datenbasierten Antrag an das BFS zu stellen.

Leider verfügt die Version 1.0 noch über keine rehabilitationsspezifischen Zusatzentgelte. Zur Anwendung kommen lediglich die Zusatzentgelte der Akutsomatik. In diesem Zusammenhang fordert curafutura, dass im Zuge der Systemweiterentwicklung die Kalkulationsmöglichkeit und die Integration der rehabilitationsspezifischen Zusatzentgelte überprüft wird.

Kalkulationsmethodik
Die Kalkulationsmethodik wurde gemäss den vorgegebenen Zielen «datenbasierte Entwicklung», «sachgerechte Abbildung der Kosten», «Reduktion von Verzerrungen» und «robuste Schätzwerte» entwickelt. Aufgrund von zahlreichen Simulationen hat man sich für ein Tagespauschalen-Modell entschieden, was uns nachvollziehbar erscheint. Die Kalkulationsmethodik ist dabei so ausgestaltet, dass pro RCG bis zu drei Phasen mit degressivem Verlauf möglich sind. Effektiv bleibt jedoch das Tageskostengewicht bis auf eine Basis-RCG (TR18 Psychosomatische Rehabilitation) in allen RCGs während des ganzen Aufenthaltes konstant. Ein Merkmal der effektiv durchgeführten Rehabilitationsmassnahmen ist die Reduzierung des Schweregrades während eines Aufenthaltes. Demzufolge sind die therapeutischen und pflegerischen Leistungen im Normalfall nicht mehr im gleichen Ausmass notwendig wie zu Beginn der Rehabilitation. Dieser Tatsache trägt die Kalkulationsmethodik der Version 1.0 zu wenig Rechnung. Trotz der bekannten Problematik, dass die Kosten- und Leistungsdaten lediglich auf Fallebene und nicht pro Tag erfasst werden, sollte in den Folgeversionen (sofern damit die Abbildungsgüte nicht massgebend beeinträchtigt wird) zwingend ein Modell mit degressiven Tageskostengewichten angewendet werden.

Mögliche Fehlanreize
Durch die konstanten Tageskostengewichte fehlt ein (gewollter) Anreiz zur Verkürzung der Verweildauer, was auch den Effizienzanreiz bei der Behandlungsdurchführung und damit die Outcome-Qualität beeinträchtigen kann. Diesem Fehlanreiz kann im Rahmen der vorgängig durch den Versicherer erteilten zeitlich eingeschränkten Kostengutsprache nur teilweise begegnet werden. Deshalb fordert curafutura auch in diesem Zusammenhang die Anwendung eines Modells mit degressiv verlaufenden Tagespauschalen.

Die RCG TR80Z «Rehabilitation ohne weitere Angabe» verfügt über eine hohe Bewertung mit einem Tageskostengewicht von 1.065. Da einige RCGs tiefer bewertet sind, führt dies zum Fehlanreiz, unspezifische Kodes (ohne konkreten Leistungsbezug) zu kodieren, um in die RCG TR80Z zu gelangen. Gemäss Angaben der SwissDRG AG werden die Fälle in dieser RCG ausfinanziert, d. h. sie verfügen über einen Deckungsgrad von 100 %. Diese hohe Bewertung für die RCG TR80Z muss bereits in der Version 1.0 zwingend normativ nach unten korrigiert werden, damit der entsprechende Fehlanreiz beseitigt wird.

Fazit
Die ST Reha-Version 1.0 weisst im Unterschied zu den Vorversionen einen bereits sehr hohen direkten Leistungs- und Fallbezug auf. Die Abbildung sämtlicher Fälle im Anwendungsbereich (ausgenommen Paraplegiologie und Frührehabilitation) ist somit möglich. Die Tarifstruktur ist einfach und übersichtlich ausgestaltet und ermöglicht eine differenzierte Abbildung der Schweregrade innerhalb einer Basis-RCG mit der Möglichkeit einer Weiterentwicklung im Sinne eines lernenden Systems.

Die vorliegende Version weist jedoch auch einige Schwächen auf. Durch die konstante Bewertung der Tageskostengewichte unabhängig der Verweildauer fehlt ein Anreiz zur Steigerung der Effizienz bei der Behandlung bzw. es entsteht ein Fehlanreiz, «lukrative» Patienten unnötig lange zu hospitalisieren oder die fehlende Auslastung durch längere Aufenthaltsdauern zu kompensieren. Deshalb sollte in den Folgeversionen unbedingt ein Tagespauschalen-Modell mit degressivem Verlauf (analog TARPSY) zur Anwendung kommen.

Gleichzeitig sollte in den Folgeversionen die Entwicklung von rehabilitationsspezifischen Zusatzentgelten vorangetrieben werden. Die Daten der paraplegiologischen und frührehabilitativen Fälle wurden gem. Entschied des VR der SwissDRG AG für die Systementwicklung nicht herangezogen. Wir erwarten von der SwissDRG AG, dass eine klare und datenbasierte Entscheidung über die Abbildung der Paraplegie und der Frührehabilitation (entweder im ST Reha oder im SwissDRG-System) für die Version 2.0 getroffen wird. Schliesslich verlangt curafutura, um einen Fehlanreiz zu vermeiden, die normative Senkung des Tageskostengewichtes bei der RCG TR80Z im RCG-Katalog der Version 1.0. Unter der Berücksichtigung dieser Anliegen von curafutura durch die SwissDRG AG stimmt curafutura der Einführungsversion von ST Reha zu.

Wir durften bereits vor einiger Zeit feststellen, dass die SwissDRG AG inzwischen – gestützt auf die Ausführungen des Bundesrates im Bericht «Kriterien für die Repräsentativität bei der Unterzeichnung von Tarifverträgen im Gesundheitswesen» – unsere Ansicht teilt, dass Handlungsbedarf im Sinne der Einräumung eines Mitspracherechts von curafutura in der SwissDRG AG besteht. curafutura vertritt ca. 42 % der Versicherten in der Schweiz. Es ist unser Wunsch und Ziel, dass curafutura als ein zentraler Akteur des Schweizer Gesundheitswesens in wichtige Entscheide bezüglich der Weiterentwicklung stationärer Tarifstrukturen einbezogen wird. Die Mitwirkung nach KVG Art. 43 Abs. 4 genügt curafutura nicht, weil ein systematischer Einbezug in sämtliche Prozesse zur Meinungsfindung und Beschlussfassung seitens der SwissDRG AG weiterhin fehlt. Wir gehen gerne davon aus, dass curafutura bald in die SwissDRG AG aufgenommen wird zu Bedingungen, die nicht über diejenigen hinausgehen, die die anderen Gesellschafter erfüllen müssen. Wir fragen Sie an, welche konkreten nächsten Schritte Sie planen, um den unrechtmässigen Zustand zeitnah zu beheben.

Die Impfkampagne basiert auf einem soliden Fundament

Der Tarifvertrag, der die Finanzierung und Abrechnung der Covid-19-Impfungen regelt, wurde heute vom Bundesrat genehmigt. curafutura, HSK und CSS begrüssen diesen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Pandemie, der die Impfkampagne auf eine solide Basis stellt. Der Tarifvertrag regelt die Vergütung von Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden.

Die Krankenversicherer übernehmen zusammen mit dem Bund und den Kantonen in dieser ausserordentlichen Situation Verantwortung. Sie leisten mit der gefundenen Lösung einen grossen Beitrag an die Kosten der Verimpfung. Die OKP bezahlt die Impfleistung, die mit einer Pauschale von 14.50 Franken vergütet wird, sowie eine Pauschalgebühr von 5 Franken pro Impfstoffdosis. Insgesamt belaufen sich die geschätzten Ausgaben für die Krankenversicherung auf 200 bis 250 Millionen Franken. Die Kantone tragen die Kosten für den Selbstbehalt sowie die Aufwände für Logistik, Organisation und Infrastruktur. Der Bund übernimmt die Kosten für den Transport und die Verteilung der Impfstoffe sowie den Restbetrag, der über die 5 Franken pro Impfdosis hinausgeht. Diese Finanzierungslösung gewährleistet, dass sich die gesamte Bevölkerung der Schweiz unkompliziert impfen lassen kann.

Zunächst wird die Impfung vor allem in Impfzentren, Spitälern oder durch mobile Equipen durchgeführt. Kantone sollen aber je nach Impfstrategie und regionalen Gegebenheiten auch Arztpraxen und Apotheken auf Basis des genehmigten Tarifvertrags Leistungsaufträge vergeben können. Die Abrechnungs- und Finanzierungsmodalitäten für diese erste Phase sind im heute vom Bundesrat genehmigten Tarifvertrag  geregelt. Sobald ein Grossteil der Bevölkerung geimpft ist und die Impfzentren nicht mehr ausgelastet werden können, soll auch eine breite Verimpfung in allen Apotheken und Praxen ermöglicht werden. Die Krankenversicherer werden sich zu gegebenem Zeitpunkt auch hier engagieren, um eine schnelle und effiziente Nachfolgelösung zu finden, die einen guten Zugang zur Impfung gewährleistet.

curafutura legt mit Studie den Finger auf einen wunden Punkt im Gesundheitssystem

In ihrem Jahresmediengespräch hat curafutura – Die innovativen Krankenversicherer aufgezeigt, wieder gordische Knoten im Gesundheitswesen zerschlagen werden kann: Durch Kooperationen, die Verbindlichkeit fordern und den Prämienzahlenden finanziell Luft verschaffen. Ständerat Josef Dittli, curafutura-Präsident, nahm insbesondere die Pharmaindustrie in die Pflicht: «Man fragt sich unweigerlich, wo das viele Geld für die Medikamente hingeht».

Der Krankenversichererverband curafutura hat an einem Mediengespräch in Bern auf seine Tätigkeiten im vergangenen Jahr zurückgeblickt und die Akzente für seine zukünftigen Ziele skizziert. Ein zentraler Punkt, den die innovativen Krankenversicherer verstärkt beachten werden, ist die Preisentwicklung von Medikamenten. Eine im Auftrag von curafutura erarbeitete Studie kommt zum Schluss, dass das Wachstum der Medikamentenausgaben durch vergleichsweise einfache Anpassungen der Gesetzgebung zugunsten der Krankenversicherungsprämie gedämpft werden kann. Dies stützt die Überlegungen der der Motion «Medikamentenkosten. Es braucht Anpassungen beim Zulassungs- und Preisbildungssystem im Bereich der Grundversicherung». Ständerat Josef Dittli, Präsident von curafutura und Vater dieser Motion, betonte, dass diese Motion den Menschen dienen solle, «ohne den technologischen Fortschritt zu behindern».

curafutura sind im vergangenen Jahr einige, auch von Kennern des Gesundheitssystems nicht erwartete, Kooperations- und Verhandlunsgerfolge gelungen. Als wohl spektakulärstes Resultat wies curafutura auf den gemeinsam mit der Ärzteorganisation beim Bundesrat eingereichte Tardoc hin. Tardoc ist der ambulante Arzttarif, der den veralteten Tarif Tarmed ersetzen soll. Pius Zängerle, Direktor von curafutura, mit Blick auf die Tarifeingabe: «Wir haben mit dem Tardoc die beste und überzeugendste Nachfolgelösung für den Tarmed erarbeitet. Das alles ist kein Selbstzweck. Der Zweck ist es, dem Gesundheitssystem und damit den Prämienzahlenden zu dienen». Das umfangeiche Tarifwerk liegt nun beim Bundesrat zur Genehmigung. Dazu Ständerat Josef Dittli: «Ich kann mir also beim allerbesten Willen nicht vorstellen, dass der Bundesrat diese umfangreiche Arbeit nicht entsprechend würdigt. Der Bundesrat weiss haargenau, dass ein abschlägiger Bescheid für den eingereichten ambulanten Ärztetarif, die Tarifpartnerschaft um viele Jahre zurückwerfen würde. Und diese Zeit haben wir nicht.»

Tardoc erfüllt alle Bedingungen um die langjährige Blockade beim Arzttarif zu beheben

Heute haben curafutura und FMH gemeinsam dem Bundesrat eine Nachreichung zum Arzttarif Tardoc übergeben. Die Tarifstruktur erfüllt nun sämtliche vom Bundesrat genannten Anforderungen. Einerseits haben sich curafutura und FMH auf ein gemeinsames Konzept zur Umsetzung der kostenneutralen Einführung geeinigt. Weiter vereinigt der Tardoc mit CSS, Helsana, Sanitas, KPT und neu dem Beitritt von SWICA die Mehrheit der Versicherten. Die Tarifpartner sind hoch erfreut, dass der Weg nun frei ist für die Genehmigung einer neuen partnerschaftlich erarbeiteten, sachgerechten und den aktuellen Gegebenheiten angemessenen Tarifstruktur.

Mit den Versicherern CSS, Helsana, Sanitas, KPT und SWICA repräsentiert der Tardoc die Mehrheit der Versicherer. Seit Beginn sind mit der FMH die Mehrheit der Leistungserbringer repräsentiert. Die Tarifpartner hoffen auf eine wohlwollende Beurteilung dieses Gemeinschaftswerks durch den Bundesrat.

Die Tarifpartnerschaft funktioniert

Der Tardoc zeigt, dass die Partnerschaft funktioniert. Nur mit partnerschaftlich errungenem Konsens sind langfristig tragfähige Lösungen möglich.

Im Juli 2019 hatten die Ärztinnen und Ärzte, vertreten durch die FMH sowie die Krankenversicherer, vertreten durch curafutura einen gemeinsam mit der Medizinaltarifkommission MTK für die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung erarbeiteten Tarifvorschlag zur Genehmigung eingereicht. Die Prüfung durch den Bundesrat ergab, dass noch gewisse Anpassungen notwendig waren, um sämtlichen durch den Bundesrat gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Daraufhin haben sich die Tarifpartner erneut an die Arbeit gemacht. Inzwischen sind sämtliche Auflagen erfüllt.

Die Tarifpartner bitten den Bundesrat nun, den Tardoc zu genehmigen, damit dieser auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden kann.

Tarifrevision ist dringend notwendig

Die Gesamtrevision des ambulanten Arzttarifs ist nicht nur nötig, sondern auch für Patienten, Ärzteschaft und Versicherer überf.llig: Der derzeitige Tarif Tarmed wurde 2004 eingeführt. Er entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten der Medizin, der Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen, der Entlöhnung der medizinischen Praxisangestellten und der technischen Entwicklungen. Dies führt zu einer unausgeglichenen Ressourcenverteilung, gewisse Leistungen sind unter- andere überbezahlt. Dennoch wird ein Löwenanteil der ambulanten medizinischen Leistungen über ihn abgerechnet, er entspricht einem Drittel des gesamten Kostenvolumens der obligatorischen Krankenversicherung, sprich 12 Milliarden Franken. Der Tardoc gleicht diese Unausgewogenheiten aus. Zudem wird die Transparenz erhöht durch eine einfachere Tarifstruktur mit einer Reduktion der Tarifpositionen von 4700 auf 2700. Der Tardoc reflektiert die heutigen technischen Möglichkeiten und wird der Hausarztmedizin besser gerecht.

Tariforganisation ist gut aufgestellt

Damit der Tardoc aktuell bleibt und mit dem medizinischen Fortschritt Schritt halten kann, ist eine kontinuierliche Pflege und Anpassung notwendig, um Fehler und Unausgewogenheiten regelmässig anzupassen. Die Tariforganisation ats-tms AG, welche seit fünf Jahren an der Tarifentwicklung arbeitet, ist bestens aufgestellt, um diese wichtige Aufgabe wahrzunehmen. Das Tarifbüro wird neu von einer bekannten, erfahrenen Persönlichkeit präsidiert, die sich im Gesundheitswesen bestens auskennt. Per 1. Juli 2020 übernimmt Alt-Ständerat Joachim Eder das Präsidium der ats-tms AG, welche seit der Gründung von Dr. Walter Bosshard erfolgreich präsidiert wurde.

pharmaSuisse und curafutura haben im Juli 2017 eine gemeinsame Erklärung zur Revision der Tarifstruktur Leistungsorientierte Abgeltung (LOA) unterzeichnet. Im Mai 2020 wurde das Tarifpaket, unterstützt durch den Beitritt der SWICA, dem Bundesrat eingereicht, womit sowohl seitens Leistungserbringer wie auch Kostenträger eine Mehrheit besteht und damit eine wichtige formelle Vorgabe für die Genehmigung durch den Bundesrat gegeben ist. Die Einführung von LOA V ist per 1. Januar 2021 geplant.

Ziele der Reform

Weitere wichtige Spezifika von LOA V