Die Tarifpartner curafutura, Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse sowie die Einkaufsgemeinschaft HSK und CSS haben den neuen Apothekertarif LOA V dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Der Tarif LOA V fördert die Abgabe von Biosimilars, die günstiger sind als Originale. Zudem erhöht LOA V die Sicherheit der Medikamentenabgabe in den Heimen dank der Förderung der maschinellen Verblisterung. Die Verblisterung ermöglicht es auch, die Verschwendung von Medikamenten zu reduzieren. Neu können auch die Versandapotheken ihre pharmazeutischen Leistungen bei der Medikamentenabgabe abrechnen. Insgesamt bietet der neue Tarif mehr Transparenz und führt zur Steigerung der Qualität und Effizienz bei der Medikamentenabgabe an Patientinnen und Patienten und wird trotz zusätzlicher Leistungen kostenneutral eingeführt.

Die Einreichung von LOA V an den Bundesrat ist ein wichtiger Meilenstein. Der neue Tarif bringt zahlreiche Verbesserungen, die den Patienten und den Bewohnern von Pflegeheimen zugutekommen werden. Er soll den Tarif LOA IV/1 ersetzen, der seit 2016 nicht mehr aktualisiert wurde.

Abgabe von Biosimilars gefördert

Der Tarif LOA V fördert die Abgabe von Biosimilars, die deutlich günstiger als Originale, und therapeutisch gleichwertig sind. Dies führt zu erheblichen Einsparungen zugunsten der Prämienzahler bei gleichbleibender Qualität. Um dies zu erreichen, wird die Substitutionsleistung neben den Generika auch auf die Biosimilars erweitert. Bisher war es nur möglich, die Substitution durch klassische Generika (synthetisch hergestellt), nicht aber durch Biosimilars (biologisch hergestellt) zu vergüten.

Verblisterung (Sichtverpackung): Sichere Medikamentenabgabe und Kampf gegen Verschwendung

Zudem enthält der neue Apothekertarif LOA V erstmals die Leistung der maschinellen Verblisterung, die sich am individuellen Bedarf der Patienten ausrichtet. Die Abgabe von verblisterten Medikamenten kommt in erster Linie den Bewohnern von Pflegeheimen zugute. Sie verbessert die Abgabequalität und die Sicherheit dank weniger Verwechslungen und weniger falschen Dosierungen, und verspricht eine bessere Kontrolle der Einnahme.

Darüber hinaus trägt die maschinelle Verblisterung mit einer bedarfsgerechten Medikamentenabgabe wesentlich zur Reduzierung der Medikamentenverschwendung bei. Der Patient erhält dank Verblisterung exakt die Menge an Medikamenten, die er für seine Behandlung individuell benötigt. Unnötig grosse, weil standardisierte Verpackungsgrössen, die über dem Bedarf liegen und bislang im Müll landeten, werden vermieden.

Versandapotheke

Eine weitere Neuerung ist, dass der neue Tarif nun auch die Leistungen der Versandapotheken umfasst. Damit wird ein neuer Vertriebskanal integriert.

Einführung des neuen Tarifs per 1. Januar 2025 beantragt

Die Tarifpartner curafutura – mit den Versicherern CSS, Helsana, Sanitas und KPT –, pharmaSuisse und Einkaufsgemeinschaft HSK beantragen die Einführung des neuen Tarifs per 1.1.2025. SWICA ist der LOA V bereits per Beitrittserklärung an die Vertragspartner beigetreten. Die Tarifpartner laden weitere Versicherer ein, sich dem Tarifwerk anzuschliessen.

Der neue ambulante Tarif TARDOC kann per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Tarifpartner curafutura, FMH und MTK begrüssen die in Aussicht gestellte Einführung und damit die Ablösung der völlig veralteten Tarifstruktur TARMED. Gleichzeitig mit den Teilgenehmigungen von TARDOC und ambulanten Pauschalen hat der Bundesrat umfangreiche Auflagen an deren Einführung geknüpft. Eine Beurteilung der komplexen Forderungen ist zum jetzigen Zeitpunkt ohne differenzierte und seriöse Analyse noch nicht möglich. Alle Tarifpartner werden in Zusammenarbeit mit der Tariforganisation OAAT diese Arbeiten umgehend angehen. Angesichts der Dringlichkeit einer sachgerechten Tarifierung, darf die vom Bundesrat verlangte zeitgleiche Einführung von Pauschalen unter keinen Umständen die Einführung von TARDOC per 1. Januar 2026 gefährden oder noch einmal verzögern.

Die Einführung von TARDOC bedeutet einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der ambulanten Gesundheitsversorgung. Der neue Tarif wird das Gesundheitswesen für Patientinnen und Patienten, Prämienzahlende und Ärzteschaft spürbar verbessern. Der TARDOC erhöht die wirtschaftliche Effizienz durch eine adäquate Ressourcenzuteilung in einem Bereich, der jährlich Leistungen im Wert von 12 Milliarden Franken oder einem Drittel der Prämien ausmacht. Zudem beseitigt er die durch TARMED verursachten Fehlanreize. Schliesslich wertet er die Grundversorgung im Bereich der Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte sowie Psychiater und Psychiaterinnen auf und bildet das Leistungsspektrum wieder sachgerecht im Tarif ab.

Teilgenehmigung mit komplexen Auflagen

Der Bundesrat verlangt vor der Einführung der beiden Tarifstrukturen herausfordernde Anpassungen. Damit übernimmt er die Verantwortung, auch in Bezug auf die Realisierbarkeit seiner Forderungen unter den gegebenen Bedingungen. Die Tarifpartner müssen diese nun im Detail analysieren und die nötigen Schritte zur Realisierung innerhalb der gemeinsamen Tariforganisation OAAT AG prüfen. Es wird darum gehen, die geforderten Anpassungen zu priorisieren und so schnell wie möglich umzusetzen. Die Ablösung des vor 20 Jahren eingeführten TARMED ist dringend. Für die sachgerechte und aktualisierte Tarifierung des heutigen Leistungsspektrums muss der TARDOC schnellstmöglich eingeführt werden. Die Tarifpartner werden im Rahmen des engen vorgegebenen Zeitplans die Arbeiten umgehend in Angriff nehmen, die zur Inkraftsetzung des neuen ambulanten Tarifs TARDOC und Pauschalen nötig sind, um am 1. Januar 2026 damit zu starten.

curafutura nimmt die Abstimmungsergebnisse zur Kenntnis. Wir freuen uns, dass die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer zum gleichen Schluss wie wir gekommen ist und die beiden Initiativen abgelehnt hat. Die vorgeschlagenen Mittel waren kontraproduktiv und hätten negative Folgen für Patienten und Prämienzahler gehabt.

Die Kostenbremse-Initiative hätte direkt zu noch mehr Bürokratie geführt, ohne konkrete Massnahme zur Kostendämpfung. Ausserdem hätte sie die qualitativ hochstehende und innovative Gesundheitsversorgung gefährdet. Mit einem allgemeinen Kostendeckel hätte sie ungerechtfertigt Druck auf alle Leistungserbringer gemacht. Dadurch wären auch notwendige Leistungen weggefallen.

Die Prämien-Entlastungs-Initiative war reine Symptombekämpfung. Die Erhöhung der Prämienverbilligung hätte keinerlei kostensenkende Wirkung gehabt. Im Gegenteil: Sie hätte das Kostenbewusstsein geschwächt

Mit beiden Initiativen wären die Chancen für dringende, echte Reformen, gesunken.

Möglichkeit für echte Reformen nutzen

Jetzt, da diese Initiativen abgelehnt wurden, gibt es die Möglichkeit, um konkret zu handeln und das Gesundheitssystem zu verbessern. Wir müssen diese nutzen! Denn die Ablehnung der Initiativen bedeutet nicht, dass der Status quo akzeptabel ist. Ganz im Gegenteil. Die Bevölkerung erwartet wichtige Reformen des Gesundheitssystems, die auf ihre legitimen Sorgen eingehen.

Es geht darum, die echten Reformen des Gesundheitssystems umzusetzen, die auf dem Tisch liegen. Diese werden die Behandlungsqualität für die Patienten erhöhen und zu erheblichen Einsparungen zugunsten der Prämienzahler führen.

TARDOC: Einsparungen von mindestens 600 Millionen Franken über drei Jahren

Dabei handelt es sich erstens um die Revision des Arzttarifs. Der neue Tarif TARDOC ist bereit, am 1. Januar 2025 in Kraft zu treten. Das Genehmigungsgesuch liegt seit Dezember 2023 auf dem Tisch des Bundesrates. Er muss sich in den nächsten Tagen dazu äussern. Wir fordern ihn auf, den TARDOC ohne weitere Verzögerung zu genehmigen.

Mit dem TARDOC können über einen Zeitraum von drei Jahren mindestens 600 Millionen Franken eingespart werden. Er verbessert die Qualität der Behandlungen im ambulanten Bereich. Er stärkt die Grundversorgung, d. h. die Versorgung durch Kinderärzte, Hausärzte und Psychiater. Damit kann auch endlich das Kapitel TARMED abgeschlossen werden. Der TARMED ist ein veralteter Tarif, der seit 20 Jahren in Kraft ist und unseres Gesundheitssystems nicht mehr würdig ist.

Einheitliche Finanzierung: Einsparungen von 1 Milliarde pro Jahr

Zweitens muss die einheitliche Finanzierung umgesetzt werden. Diese Reform ermöglicht Einsparungen von mindestens 1 Mia. Franken pro Jahr. Sie führt dazu, dass mehr Behandlungen ambulant durchgeführt werden, anstatt stationär, wo die Patienten mehrere Tage im Spital bleiben müssen. Die ambulante Behandlung ist also für die Patienten von Vorteil, da sie am selben Tag nach Hause gehen können. Die ambulanten Behandlungen sind auch kostengünstiger. Es werden also zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

Darüber hinaus stärkt die einheitliche Finanzierung die koordinierte Versorgung. Koordinierte Versorgung erhöht die Qualität der Behandlung für die Patienten. Sie vermeidet auch Doppelspurigkeiten, wie z.B. doppelt durchgeführte Untersuchungen, und vermeidet so unnötige Kosten.

Über die einheitliche Finanzierung wird voraussichtlich im November dieses Jahres abgestimmt. Die Bevölkerung wird also die Möglichkeit haben, sich für diese entscheidende Verbesserung unseres Gesundheitssystems auszusprechen.

curafutura begrüsst das Ja der SGK-S zu Preissenkungen bei Medikamenten, die einen bestimmten Umsatz überschreiten. curafutura hat lange für diese Massnahme gekämpft. Diese Mengenrabatte bringen Einsparungen von 400 Millionen Franken pro Jahr. Bislang war im Rahmen der Debatte des Massnahmenpakets 2 beim Schwerpunkt Medikamente zu wenig Kostendämpfung drin. Nun scheint eine neue, positive Dynamik in die Debatte zu kommen. Anders sieht es bei der integrierten Versorgung aus. 

Die SGK-S sagt Ja zu einem Vorschlag, den ursprünglich der Urner Ständerat Josef Dittli als Motion 2019 eingereicht hat mit dem Ziel, bei Medikamenten Anpassungen beim Zulassungs- und Preisbildungssystem im Bereich der Grundversicherung zu erwirken. Die Motion wurde 2020 vom Parlament überwiesen. Der Vorschlag soll nun im Rahmen des Massnahmenpakets 2 bei den Medikamenten zum Tragen kommen. So werden 400 Millionen Franken Einsparungen pro Jahr ermöglicht.

Schädliche Überregulierung bei den Netzwerken

Wenig Verständnis hat curafutura für die Unterstützung der SGK-S für den neuen Leistungserbringer „Netzwerke koordinierter Versorgung“. Patientinnen und Patienten profitieren schon heute von der integrierten Versorgung und wählen solche Versicherungsmodelle auf freiwilliger Basis. Es ist daher völlig unnötig, diesen Bereich mit einer überflüssigen und sogar schädlichen Regulierung zu belasten, da diese die Administration der Netzwerke erschweren würde.

Die Vorlage kommt im Sommer in den Ständerat.

Rheumatologen verschreiben häufiger Biosimilars als Gastroenterologen oder Dermatologen. Das geht aus einer Untersuchung zum Verschreibungsverhalten von Adalimumab bei Patienten, die eine Behandlung beginnen – medizinisch als «naive Patienten» bezeichnet – hervor, die biosimilar.ch bei OFAC in Auftrag gegeben hat. Ursachen für die teils markanten Unterschiede sind schwierig zu eruieren. Gerade bei Ersttherapien können medizinische Gründe den Unterschied nicht erklären.

Insgesamt zeichnet sich bei den Biosimilars für 2022 ein überdurchschnittliches Wachstum von gut 13 % ab. Das ist positiv für die Kostendämpfung im Schweizer Gesundheitswesen, da Biosimilars im Vergleich zu Originalen eine ebenbürtige Qualität und Wirksamkeit aufweisen, dies jedoch zu einem deutlich tieferen Preis. Dieser Schritt in die richtige Richtung reicht aber bei weitem nicht aus: Solange Biosimilars nicht häufiger verschrieben werden, bleibt ein riesiges Einsparpotenzial unbenutzt. So werden nach wie vor rund 87 Millionen Franken unnötig ausgegeben – jährlich! Umso wichtiger ist es, dass jetzt finanzielle Fehlanreize der Vertriebsmarge zeitnah eliminiert werden.

Untersucht wurde das Verschreibungsverhalten der Substanz Adalimumab von Rheumatologen, Gastroenterologen und Dermatologen hinsichtlich Gebrauch von Biosimilars bei therapienaiven Patienten. Ausgewertet wurden die Verschreibungsdaten durch die Berufsgenossenschaft der Schweizer Apotheker, OFAC. Dabei erwiesen sich die Rheumatologen als vorbildlich für die Anwendung von Biosimilars: Rund 68% aller neu eingestellten Adalimumab-Patienten wurden 2022 ein Biosimilar verschrieben, Tendenz steigend. Im Vergleich dazu besteht bei Gastroenterologen und Dermatologen mit durchschnittlich 39% bzw. 24% Biosimilar-Verschreibungen bei neu eingestellten Patienten noch ein deutliches Steigerungspotenzial – und damit auch namhafte Einsparmöglichkeiten.

Weiterhin hohes ungenutztes Einsparpotential

Ziel muss es sein, dass weitere Fachspezialisten nachziehen. Denn das Einsparpotenzial von Biosimilars ist weiterhin gross. Wie der von biosimilar.ch, curafutura und Intergenerika geschaffene Biosimilar-Barometer Schweiz zeigt, sind im vergangenen Jahr Zusatzkosten von 87 Millionen Franken zu Handen der obligatorischen Grundversicherung entstanden, weil nicht flächendeckend Biosimilars verschrieben wurden.

Immerhin lässt sich trotz nach wie vor zurückhaltender Verschreibungspraxis ein Mengenwachstum des Biosimilar-Markts um 30% feststellen. Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz 39 Biosimilars vermarktet, von denen insbesondere die 7 Biosimilars des allzeit umsatzstärksten Biologikums Adalimumab nennenswert sind. Sie konnten seit November 2019 bereits etliche Millionen Franken an Einsparungen bewirken, diese liegen im 2022 allein bei über 10 Mio CHF zu Gunsten der obligatorischen Grundverischerung.

Das Ziel eines flächendeckenden Einsatzes von Biosimilars ist jedoch noch weit entfernt. So lassen sich auffallend grosse Unterschiede in der Spitallandschaft beobachten. Zum Beispiel werden Biosimilars von Infliximab in der Spitalregion Bern/Solothurn nicht einmal halb so häufig wie im Tessin oder in der Romandie verwendet.

Der Bund hat es in der Hand

Fehlanreize wie das aktuelle Margensystem der Medikamente haben bisher eine breitere Anwendung von Biosimilars und Generika verhindert. Das Eidgenössische Department des Innern hat dies erkannt und schlägt im Rahmen der aktuell geplanten Verordnungsänderungen bei gleichen Wirkstoffen die gleiche Margenhöhe vor. Intergenerika und curafutura unterstützen diesen Teil der Reform in Kombination mit einer seit langem geforderten Revision der Margenordnung zur Elimination der Margenunterschiede zwischen Originalpräparaten und Biosimilars bzw. Generika.

Wird die Einführung eines preisunabhängigen Margensystems für gleiche Wirkstoffe zeitnah umgesetzt, können bis 2030 insgesamt Mehrkosten von rund 1 Milliarde Franken verhindert werden.

Der Nationalrat hat sich für die Massnahmen zu Steuerung der Kosten ausgesprochen, nachdem das Parlament das Instrument 2021 bereits abgelehnt hatte. curafutura bedauert diesen Entscheid, da das Instrument zentrale Prinzipien des Gesundheitssystems wie die Tarifpartnerschaft, das Versicherungsprinzip und das Recht auf Leistungen in Frage stellt. Darüber hinaus sind die Massnahmen zur Steuerung der Kosten extrem bürokratisch und werden die ohnehin schon grassierende Verstaatlichung des Gesundheitssystems weiter vorantreiben.

Eine komplette Änderung der Philosophie des Gesundheitssystems ist jedoch nicht gerechtfertigt, da das System funktioniert und sich gerade während einer Krise von bisher unbekanntem Ausmass bewährt hat. Erstens blieb die Kostenentwicklung in den letzten zehn Jahren unter der von der Expertengruppe des Bundesrates vorgeschlagenen Grösse von +2,7% pro Jahr. Zweitens wurden mehrere wichtige Reformen durchgeführt oder sind im Gange, die positive Auswirkungen haben werden, um den Kostenanstieg weiter zu bremsen und die Effizienz zu steigern (einheitliche Finanzierung EFAS, Arzttarif TARDOC, Qualitätsreform, Zulassung von ambulanten Leistungserbringer).

Vor diesem Hintergrund ist es nicht sinnvoll, das System mit einem so radikalen Mechanismus wie den Massnahmen zur Steuerung der Kosten auf den Kopf zu stellen. Die Massnahmen zur Steuerung der Kosten sind nicht zielführend und in der Praxis nicht umsetzbar: Eine Verpflichtung zu Massnahmen zur Steuerung der Kosten wird unweigerlich zu einer Zunahme der Blockaden bei den Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern führen. Dies wiederum wird zu einer Zunahme der vom Bundesrat erzwungenen Entscheidungen führen. Eine Ausweitung der subsidiären Kompetenzen des Bundesrates ist jedoch nicht wünschenswert, da sie die Verstaatlichung des Gesundheitssystems weiter verstärken würde, ohne dass die Kosten gesenkt werden könnten.

Wachsamkeit auch bei der Zielvorgabe

curafutura wird sich weiterhin in die Debatte einbringen und fordert den Ständerat auf, den Entscheid des Nationalrats zu revidieren und die Massnahmen zur Steuerung der Kosten abzulehnen. Zudem wird curafutura wachsam bleiben gegenüber ähnlichen Vorschlägen, wie z.B. die Einführung einer verbindlichen Zielvorgabe, die als indirekter Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative «Kostenbremse» vorgeschlagen werden. Wie die Massnahmen zur Steuerung der Kosten würden auch die Zielvorgabe das Versicherungsprinzip und das Recht auf Leistungen untergraben und Fehlanreize schaffen.