Vermittler

Die kompetente Beratung durch Vermittler oder Vergleichsplattformen ist eine sinnvolle und von den Versicherten gewünschte Leistung, die es insbesondere im Bereich der Zusatzversicherungen erlaubt, einen bewussten Entscheid für eine auf ihre Lebenssituation zugeschnittene Versicherungsdeckung zu fällen.

Die Tätigkeit von Vermittlern in der Kranken- und in der Krankenzusatzversicherung wird durch verschiedene Gesetze und eine Branchenvereinbarung geregelt. Drei Bereiche sind von der Branchenvereinbarung betroffen: Sie legt Qualitätskriterien für die Beratung fest, regelt die Höhe der Provisionen, die Brokern beim Abschluss neuer Verträge gewährt werden und sie verbietet die telefonische Kaltakquise.

Die Branchenvereinbarung ermöglicht es, zwischen Vermittlern, die gewissenhaft arbeiten, und solchen, die sich nicht an die Qualitätsstandards halten, zu unterscheiden. Für diesen Fall existiert unter www.fair-mittler.ch eine Meldestelle, an die sich Betroffene wenden können.  Die Aufsicht über die Vermittler nehmen das BAG (KVG-Bereich) und die FINMA (VVG-Bereich) wahr.

Die Branchenvereinbarung wurde von den Dachverbänden curafutura und santésuisse am 22. März 2024 abgeschlossen. Sie ist eine Weiterentwicklung der ersten Branchenvereinbarung vom 20. Januar 2020. Die Verbände haben anfangs April 2024 einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung an die Behörden gestellt. Der Bundesrat ist diesem Anliegen nachgekommen mit Beschluss vom 14. August 2024.