+6% ! Das ist der für 2025 angekündigte Prämienanstieg. Es ist das dritte Jahr in Folge, in dem die Prämien markant steigen. Ist das ein Grund zur Verzweiflung? Ganz im Gegenteil. Allen Versicherten, die genug haben, sage ich, dass sie die Macht haben, die Dinge konkret und nachhaltig zu ändern: Indem sie bei der Abstimmung am 24. November ein Ja für die Reform der einheitlichen Finanzierung in die Urne legen.

Pius Zängerle, Direktor curafutura

Selten war in der Politik die Nähe zwischen einem Problem und seiner Lösung so offenkundig. Denn der Grund für den überproportionalen Anstieg der Prämien ist, dass sich die Kantone immer mehr aus der Finanzierung der Grundversicherung zurückziehen. Dies ist eine logische Konsequenz des Systems, da die Verlagerung in den ambulanten Bereich jedes Jahr voranschreitet. Nun werden die Leistungen im ambulanten Bereich zu 100% durch die Prämien finanziert, während im stationären Bereich die Kantone die Hälfte finanzieren. Das hat zur Folge, dass der Kostenanteil, der allein von den Prämienzahlern getragen wird, immer weiter steigt (wozu noch das allgemeine Kostenwachstum in der OKP kommt). Und das sage nicht nur ich. Auch das BAG hat in seiner Kommunikation zu den Prämien letzte Woche auf dieses Problem hingewiesen.

Auf diese Lastenverschiebung, welche die Prämienzahlenden bestraft, gibt die einheitliche Finanzierung eine direkte Antwort: Sie verpflichtet die Kantone, alle Bereiche der Grundversicherung gleichwertig mitzufinanzieren: Ambulant, stationär und Pflege.

Mehr noch: Die einheitliche Finanzierung stoppt nicht nur die langsame Flucht der Kantone aus der Finanzierung der OKP. Sie bringt sie auch dazu, sich finanziell stärker zu engagieren als heute. Mit anderen Worten: Wenn die Reform in Kraft tritt, wird der von den Kantonen bezahlte Kostenanteil steigen und der mit Prämien bezahlte Kostenanteil sinken. Dieser Effekt wird die Prämienzahlenden bei Einführung der einheitlichen Finanzierung im 2028 sofort und in allen Kantonen entlasten. Er wird sich in der Grössenordnung von 1.5 – 2.5 Milliarden Franken bewegen.

Und das ist noch nicht alles. Neben diesem Effekt der Lastenverteilung zwischen den verschiedenen Finanzierungsquellen wird die Reform der einheitlichen Finanzierung gemäss einer Studie auch zu Einsparungen von 1 bis 3 Milliarden Franken bei den Gesamtkosten führen, von denen sowohl die Prämienzahler als auch die Kantone profitieren werden. Indem die Reform die Verlagerung von teuren stationären Leistungen auf günstigere, aber qualitativ gleichwertige ambulante Leistungen fördert, führt sie nämlich zu erheblichen Einsparungen. Zweitens verbessert sie durch die Förderung der integrierten Versorgung die Koordination, beseitigt zahlreiche Doppelspurigkeiten und vermeidet teure sowie medizinisch unnötige Behandlungen und Untersuchungen.

Angesichts dieser Vorteile ist die einheitliche Finanzierung DIE klare Antwort für alle, welche die Kosten senken, die Gesundheitsversorgung stärken und gleichzeitig die Prämienzahlenden entlasten wollen. Ich bin zuversichtlich, dass eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger diese Vision teilt und am 24. November ein Ja zur Reform der einheitlichen Finanzierung einwirft. 

Dennoch dürfen wir die Risiken nicht ausser Acht lassen. Ich sehe deren drei:

Das erste besteht darin, dass die Gegner der Reform sich zu falschen Aussagen verleiten lassen und versuchen, das Stimmvolk in die Irre zu führen. Dies war beispielsweise in einem Artikel der SonntagsZeitung zu sehen, in dem die Gewerkschaften behaupteten, die Reform würde zu höheren Prämien führen. Wie bereits erwähnt, ist das Gegenteil der Fall. Dank des Verteilungseffekts zwischen den Finanzierungsquellen einerseits und des Spareffekts andererseits: Die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler werden eindeutig gewinnen.

Das zweite Risiko ist politischer Natur. Einige Parteien könnten versucht sein, sich mehr um die Taktik als um den Inhalt zu kümmern. So stimmte eine deutliche Mehrheit der SP-Fraktion mit Ja für die einheitliche Finanzierung, aber die Partei beschloss anschliessend die Nein-Parole. In diesem Zusammenhang ist das Engagement mehrerer sozialdemokratischer Politikerinnen zu würdigen, die sich trotz dieser Tatsache weiterhin für die einheitliche Finanzierung einsetzen, wie zum Beispiel Ursula Zybach und Sarah Wyss. Das gleiche Risiko besteht bei der SVP. Auch hier hat die deutliche Mehrheit der Fraktion der Reform zugestimmt, aber die Führung der nationalen Partei möchte offenbar einen Kurswechsel vornehmen. Ich hoffe hier, dass die Parlamentsmitglieder der SVP, die sich für die einheitliche Finanzierung aussprechen, aber auch die SVP-Regierungsrätin und -räte, die für das Gesundheitswesen in ihren Kantonen zuständig sind, ihre Stimme sowohl innerhalb ihrer Partei als auch gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern zu erheben wissen.

Das dritte Risiko schliesslich ist das der Ablenkung. Wiederholte Prämienerhöhungen führen zu einer gewissen Nervosität, und das ist auch verständlich. Aber von der Nervosität zur Angst und von der Angst zur Panik ist es nicht weit. Wenn man sich in dieser Spirale mitreissen lässt, läuft man Gefahr, das Wesentliche aus den Augen zu verlieren. Man verfällt dann in einen Überbietungswettbewerb von Vorschlägen, die zwar gut gemeint, aber leider unrealistisch sind. Ein Beispiel dafür ist die jüngste Idee der Conférence latine des affaires sanitaires et sociales (CLASS), die vorschlägt, ältere Menschen vom Rest der Versicherten zu trennen, um eine spezielle Versicherung für sie zu schaffen. Dies würde jedoch das Problem der steigenden Gesundheitskosten nicht lösen und auch gleichzeitig gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstossen, der in unserem Krankenversicherungssystem so wichtig ist. Vor allem aber, und das ist in meinen Augen die Todsünde, lenkt uns ein solcher Vorschlag von den wirklichen Lösungen ab.

In diesem Fall ist es die Lösung, die auf dem Tisch liegt und für die wir hoffentlich grünes Licht geben können, die einheitliche Finanzierung. Es ist nicht nötig, das Rad neu zu erfinden!

Wir müssen in den verbleibenden Wochen die Kräfte und das politische Kapital aller Akteure guten Willens mobilisieren und dürfen uns nicht in theoretischen Diskussionen und Zahlenakrobatik verlieren.

Ich fordere Sie daher auf, sich wo immer möglich für ein Ja zur einheitlichen Finanzierung einzusetzen, und die Menschen zu überzeugen, auch ein Ja in die Urne zu legen. Wir werden damit das Gesundheitssystem verbessern und uns allen auch als Prämienzahlerinnen und -zahler eine echte Atempause verschaffen.

Der Bund hat für das Jahr 2025 einen Prämienanstieg von 6% angekündigt. Dies ist der dritte starke Anstieg in Folge. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Die gute Nachricht: Das Volk hat den Schlüssel dazu in der Hand. Es kann der Reform der einheitlichen Finanzierung grünes Licht geben, über die am 24. November 2024 abgestimmt wird. Die einheitliche Finanzierung senkt die Kosten und entlastet die Prämienzahler nachhaltig durch Einsparungen von 1 bis 3 Milliarden Franken. Zudem werden die Kantone stärker in die Finanzierung der Grundversicherung einbezogen und der Anteil der Prämienfinanzierung wird reduziert. Die Reform stärkt auch die Versorgung, indem es die Verlagerung auf ambulante Leistungen beschleunigt, die Koordination zwischen den Gesundheitsfachleuten erhöht und unnötige und teure Doppelspurigkeiten vermeidet.

Der erneute Anstieg der Prämien spiegelt die steigenden Kosten für Gesundheitsleistungen wider. Es ist daher unerlässlich, auf dieser Ebene zu handeln, um die Prämien unter Kontrolle zu halten.

Die einheitliche Finanzierung ermöglicht Einsparungen von 1 bis 3 Milliarden Franken. Sie beschleunigt die Verlagerung in den ambulanten Bereich, wo Operationen und Behandlungen weniger kosten als im stationären Bereich, und ermöglicht so erhebliche Einsparungen bei gleichbleibender Qualität und erhöhtem Komfort für die Patienten. Die Schweiz hat in diesem Bereich einen grossen Rückstand: Nur 20 % der Wahleingriffe werden ambulant durchgeführt, während vergleichbare Länder wie Kanada 80 % der Behandlungen ambulant durchführen. Das Sparpotenzial ist daher enorm.

Die einheitliche Finanzierung verbessert auch die Koordination zwischen den Gesundheitsfachleuten und ermöglicht es, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und überflüssige Untersuchungen und Behandlungen zu eliminieren. Auch dies führt zu erheblichen Einsparungen und erhöht die Sicherheit der Patienten, für die eine Übermedikalisierung ein Risiko darstellt.

Mit einem Ja zur einheitlichen Finanzierung hat das Volk die Möglichkeit, die Kosten zu senken, die Prämienzahler nachhaltig zu entlasten und die Gesundheitsversorgung zu stärken.

Endlich interkantonale Spitalplanung

curafutura fordert auch eine Verbesserung der Spitalplanung. Mit 278 Spitälern gibt es in der Schweiz deutlich zu viele Spitäler. Die Versicherten zahlen für dieses Überangebot jedes Jahr einen hohen Preis. Denn die Überkapazitäten in den Spitälern müssen durch überflüssige Behandlungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, finanziert werden.

Damit die Spitalplanung endlich interkantonal erfolgt, müssen die Kantone verbindlicher dazu verpflichtet werden, die Gesundheitsversorgung überregional zu planen. Sie sollen die Leistungsaufträge an die Spitäler innerhalb von Versorgungsregionen über die Kantonsgrenzen hinweg aufeinander abstimmen und gemeinsam erteilen.

Automatische Preissenkungen bei umsatzstarken Medikamenten

Schliesslich birgt auch der Bereich der Medikamente ein grosses Einsparpotenzial. Die Arzneimittel machen fast einen Viertel der Kosten in der Grundversicherung aus. curafutura fordert automatische Preissenkungen auf umsatzstarken Medikamenten (über 20 Millionen Franken pro Jahr). Diese Massnahme würde Einsparungen von 400 Millionen Franken pro Jahr ermöglichen. Das Parlament hat die Möglichkeit, diese Massnahme vor Ende des Jahres im zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung zu bestätigen.

DARUM GEHT ES

Die Kompetenz zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung obliegt gemäss Bundesverfassung den Kantonen. Das KVG regelt, dass die Kantone im Rahmen ihrer Spitalplanung die Zulassung der Spitäler zu Lasten der OKP mittels Spitallisten und der damit verbundenen Erteilung von Leistungsaufträgen steuern. Die Planungskriterien werden in der Verordnung über die Krankenversicherung näher definiert. Gemäss Gesetz sind die Kantone angehalten, ihre Planungen untereinander abzustimmen und zu koordinieren. Dies mit dem Ziel, Überversorgung zu vermeiden, Kosten einzudämmen und die notwendige Qualität zu sichern. Eine eigentliche regionale Planung, in der das Angebot über die Kantonsgrenzen hinaus innerhalb von Versorgungsregionen aufeinander abgestimmt wird (und was in der Regel auch zum Verzicht von Angeboten führt) findet bisher kaum statt. Die aktuell unbefriedigende Kompetenzregelung in der Spitalplanung ist seit einiger Zeit vermehrt ein Thema von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen im Bundesparlament. So fordert die jüngst eingereichte Motion 24.3505 dass die Spitalplanung neu vom Bund in enger Zusammenarbeit und grösstmöglicher Einflussnahme der Kantone durchgeführt wird. Die letzte Entscheidungskompetenz soll jedoch beim Bund liegen.

DIE POSITION VON CURAFUTURA

curafutura begrüsst und unterstützt sämtliche politischen Bestrebungen, die eine verstärkte interkantonale Spitalplanung fordern, die Vorstösse in Richtung Zentralisierung beim Bund lehnt curafutura jedoch ab. Der vorgeschlagene Top-Down-Ansatz in Form einer Zentralisierung der Spitalplanung und der Erteilung der Leistungsaufträge an die Spitäler durch den Bund ist nicht sachgerecht: Er würde zu einer massiven Zunahme der Regulierung führen, nähme kaum Rücksicht auf regionale Gegebenheiten und verletzte das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz. Zudem stünde er der föderalistischen Verfassung der Schweiz entgegen.

BEGRÜNDUNG

(1) Fehlende interkantonale Koordination

Grundsätzlich unterstützt curafutura das Grundanliegen, dass die Spitalplanung nach Kriterien wie interkantonale Patientenströme, Qualitätswettbewerb und integrierte Versorgungsnetze ausgerichtet werden soll. Nur so können das Gesundheitswesen nachhaltig bedarfsgerecht und qualitativ hochstehend gewährleistet sowie Überversorgung in Form von Doppelspurigkeiten und regionale Unterversorgung verhindert werden. Eine interkantonal besser aufeinander abgestimmte Spitalplanung führt so zu tieferen Gesundheitskosten.

Gemäss Gesetz sind die Kantone angehalten, ihre Planungen untereinander abzustimmen und zu koordinieren, was bisher jedoch kaum stattfindet. Es gibt zwar Ansätze von regionalen Planungen, diese beschränken sich jedoch allesamt auf die gemeinsame Planung (Bedarfsprognose) und nicht im eigentlichen Sinn auf die koordinierte und aufeinander abgestimmte Erteilung der Leistungsaufträge innerhalb einer Versorgungsregion (was in der Regel auch zum Verzicht von Angeboten führen würde). Statt zu der gewollten Kostendämmung führt diese Art der Spitalplanung mit verzerrtem Wettbewerb zwangsläufig zur Kostensteigerung, denn in der Regel führt die fehlende Koordination zu Überkapazitäten und diese wiederum werden durch Überversorgung refinanziert.

Zwar wurde mit der Revision der Krankenversicherungsverordnung per 1. Januar 2022 die interkantonale Koordination gestärkt (Art. 58e KVV) und per 1. Januar 2024 neu ein Verbandsbeschwerderecht der Versicherer eingeführt. Diese Massnahmen genügen jedoch aus Sicht von curafutura nicht, um eine sachgerechte und wirksame interkantonale Spitalplanung zu erreichen.

(2) Spitalplanung muss in der Kompetenz der Kantone bleiben

curafutura vertritt die Haltung, dass die Spitalplanung sowie die Erteilung der Leistungsaufträge weiterhin in der Kompetenz der Kantone liegen müssen. Der vorgeschlagene Top-Down-Ansatz in Form einer Zentralisierung der Spitalplanung und der Erteilung der Leistungsaufträge an die Spitäler durch den Bund steht der föderalistischen Tradition der Schweiz entgegen. Die Kantone tragen die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung und planen diese. Die Organisation der Gesundheitsversorgung muss den regionalen sowie geografischen Bedürfnissen Rechnung tragen. Ein zentralistisch organisiertes System trägt den regionalen Bedürfnissen zu wenig Rechnung und führt zu einer Zunahme der Regulierung, ohne den gewollten Nutzen zu erreichen. Eine Spitalplanung durch den Bund würde zudem auch das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz verletzen, wonach zahlt, wer befiehlt respektive befiehlt, wer zahlt. Die fiskalische Äquivalenz verlangt Deckungsgleichheit von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung. Ist sie verletzt, erhöht sich die Gefahr einer suboptimalen Bereitstellung öffentlicher Güter.

Für curafutura ist es jedoch zwingend angebracht, die aktuelle Kompetenzordnung im Bereich der Spitalplanung weiterzuentwickeln. Die Kantone müssen verbindlicher verpflichtet werden, die Gesundheitsversorgung überregional zu planen und darauf gestützt insbesondere auch die Leistungsaufträge an die Spitäler aufeinander abgestimmt und innerhalb einer interkantonalen Gesundheitsregion zu erteilen. Gemäss Subsidiaritätsprinzip macht es aus Sicht von curafutura zudem Sinn, dass der Bund als Eskalationsstufe fungiert, indem er diese Aufgaben übernimmt, wenn die Kantone diese nicht erfüllen.

Darum geht es

Mit 278 Spitälern an 595 Standorten (BFS 2022) hat die Schweiz eine der höchsten Spitaldichten der Welt. Mehr als ein Drittel der Kosten der obligatorischen Krankenpflege werden in den Spitälern verursacht. Oftmals befinden sich in einem Kanton mehrere Spitäler mit teilweise überschneidendem Leistungsangebot, was ein Optimierungspotenzial in sich birgt. Die Kompetenz zur Spitalplanung obliegt gemäss der Bundesverfassung den Kantonen. Das KVG regelt, dass die Kantone im Rahmen dieser Planung die Zulassung der Spitäler zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung mittels Spitallisten (Leistungsaufträge) steuern und dabei die Planungskriterien gemäss der Krankenversicherungsverordnung (KVV, Artikel 58a bis Artikel 58f) berücksichtigen. Mit der Inkraftsetzung des Massnahmenpakets 1b per 1. Januar 2024 wurde zudem neu ein Beschwerderecht der Versicherer gegen die kantonalen Spitallisten eingeführt (Art. 53 Abs. 1bis KVG). Die Spitalplanung hat das Ziel, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Spitalversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Das sind die Fakten

(1) Interkantonale Spitalplanung: interkantonale Spitallisten anstreben

Auf seiner Spitalliste führt jeder Kanton jene Spitäler auf, welche die stationäre Versorgung der Kantonsbevölkerung gewährleisten. Die sogenannten Leistungsaufträge definieren dabei, welche medizinischen Leistungen ein Spital zulasten der OKP erbringen kann. Im Bereich der hochspezialisierten Medizin werden Leistungsaufträge nicht kantonal, sondern gesamtschweizerisch vergeben.

Gemäss Gesetz sind die Kantone angehalten, ihre Planungen untereinander zu koordinieren. Dies mit dem klaren Ziel, Überversorgung zu vermeiden, Kosten einzudämmen und die notwendige Qualität zu sichern. Eine derartige interkantonale Koordination der Spitalplanung, bei der auch die Leistungsaufträge gemeinsam erteilt werden findet bis heute kaum statt. Geleitet von überwiegend standort- und wirtschaftspolitischen Interessen bleibt die Planung weitestgehend auf das Innere der Kantonsgrenzen beschränkt und die Strukturen bleiben zementiert. Der Expertenbericht von 2017 bestätigt, dass die Spitalplanung in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern relativ kleinräumig erfolgt. Die regionale Spitalplanung mit überkantonalen Spitallisten-Regionen, sprich Versorgungsregionen, würde hingegen eine bessere Koordination der Kantone sicherstellen. Mittelfristig wären laut dem Expertenbericht jährliche Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich zu erwarten (S. 54). Auch der Bundesrat betont wiederholt, dass das Potenzial für die Gestaltung einer wirtschaftlicheren und qualitativ besseren Spitallandschaft durch eine erhöhte Koordination der kantonalen Planungen noch nicht ausgeschöpft sei.

Für curafutura ist es daher dringend notwendig, bestehende Interessenkonflikte zu lösen, um unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit sowie von regionalen Bedürfnissen (z.B. Sprachregionen) eine sinnvolle, koordinierte und dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Spitalplanung auf überkantonaler Ebene herbeizuführen. Denn eine bedarfsgerechte Spitalplanung führt zu positiven Auswirkungen: Unter anderem kann durch die Schaffung von Kompetenzzentren die Qualität verbessert werden. Eine effizientere Verwaltung der Spitäler, der Abbau von Überkapazitäten und eine höhere Qualität führen zur Senkung der Versorgungskosten. Eine Verbesserungsmöglichkeit für eine koordinierte Spitalplanung gibt es beispielsweise bei den Anforderungen für die Aufnahme auf die Spitalliste. Der Kanton Zürich hat 2012 als erster Kanton die Aufnahme auf die Spitalliste an gewisse Anforderungen (bspw. Qualität, Wirtschaftlichkeit und medizinische Erreichbarkeit) geknüpft (SPLG-Konzept). Inzwischen wenden viele Kantone das vom Kanton Zürich entwickelte und von der Schweizerischen Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) zur Anwendung empfohlene Konzept für die Spitalplanung und Erstellung der Spitalliste an. Es ist jedoch feststellbar, dass die einzelnen Kantone zunehmend die Anforderungskriterien des SPLG-Konzeptes nach ihren individuellen, kantonalen Bedürfnissen anpassen und somit das überkantonale Potential nicht voll ausschöpfen. Dies ist aus Sicht von curafutura gefährlich, da damit erstens nicht mehr für jedes Spital die gleichen Voraussetzungen für eine Aufnahme auf die Spitalliste gelten und zweitens kantonale Strukturen weiterhin aufrechterhalten werden, indem die Anforderungskriterien hinuntergeschraubt werden, wenn diese die Anforderungen nach SPLG-Konzept nicht mehr zu erfüllen vermögen.

(2) Mindestfallzahlen gesamtschweizerisch einheitlich festsetzen

Mindestfallzahlen sind insbesondere im Bereich der (hoch)spezialisierten Gesundheitsleistungen ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Qualität. Deshalb setzt sich curafutura dafür ein, dass komplexe und teure Eingriffe nur bei Erreichen einer bestimmten Mindestfallzahl durch die OKP finanziert werden. Diverse Kantone haben Mindestfallzahlen in ihre Spitalplanungen integriert, bei der Definition der Mindestfallzahlen und bei deren Anwendung (bspw. Entzug bei Nichterreichen) gibt es unter den Kantonen jedoch grosse Unterschiede. Gemäss curafutura soll schweizweit einheitlich definiert werden, welche Standards bei der Festlegung der Mindestfallzahlen zu berücksichtigen sind. Es ist von Bedeutung, dass die Grundlagen und die Ziele für die Festlegung von Mindestfallzahlen offengelegt werden. Die Wirkungen von Mindestfallzahlen auf Qualität, Wirtschaftlichkeit, Zugang zu Leistungen und auf die Versorgungsstruktur muss laufend evaluiert werden. curafutura setzt sich dafür ein, dass die Ergebnisse zwingend Eingang in die Leistungsaufträge finden. Weiter sollen bei Nichterreichung der Mindestfallzahlen provisorische Leistungsaufträge ausschliesslich im Falle einer drohenden Unterversorgung und längstens für ein Jahr erteilt werden.

(3) Rekursrecht der Krankenversicherer gegen Spitalplanungen

curafutura begrüsst die Einführung eines Beschwerderechts für Versicherer gegen die kantonalen Spitallisten gemäss Art. 53 Abs. 1bis KVG, welches ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Es geht darum, dass die Krankenversicherer als Mitfinanzierer und Vertreter der Versicherten ein Mitspracherecht haben, notabene in einem Bereich, in dem sie die finanzielle Entwicklung massgeblich mittragen. Dies wird nach der Umsetzung der EFAS-Vorlage umso wichtiger, da der Finanzierungsanteil der Versicherer an den Spitalkosten grösser als jener der Kantone sein wird. Mit dem Beschwerderecht erhielten die Versicherer ein Instrument, um bei Fehlplanungen Korrekturen anzustossen. Es gilt jedoch zu beachten, dass die eigentliche Planungs- und Aufsichtsaufgabe bei der Spital- und Pflegeheimplanung weiterhin den Kantonen obliegt und nicht den Krankenversicherern.

Die Gesundheitskommission des Ständerates hat einen Vorstoss abgelehnt, der Werbung in der Grundversicherung verbieten wollte. curafutura begrüsst es ausdrücklich, dass die Kommission diese fundamentale Abkehr vom im KVG verankerten Wettbewerb unter den Versicherern verhindern will. Ein Werbeverbot würde kaum Kosten einsparen, dafür jedoch die Wahlfreiheit der Versicherten und den Wettbewerb in der Branche massiv einschränken. curafutura appelliert an die Gesundheitskommission des Nationalrates, ihren äusserst knappen Entscheid vom Februar nochmals zu überdenken und die negativen Folgen einer solchen Wettbewerbsbeschränkung für Innovation, Effizienz und Kundenservice abzuwenden.

Die SGK-S hat klar erkannt: Dieser Angriff auf die Werbung ist letztlich ein Angriff auf den Wettbewerb. Marketing ist jedoch für das Funktionieren des Marktes unerlässlich und gehört zu den Grundfunktionen eines jeden Unternehmens. Werbung erhöht den Wettbewerbsdruck und hat somit positive Folgen für die Kunden: Der Wettbewerb unter den Versicherern ist der treibende Motor für Innovation, Angebotsvielfalt, Effizienz und besten Kundenservice.

Werbekosten: Weniger als 1 Franken pro Monat und Versicherten

Die Initiative suggeriert, dass sich mit einem Verbot der Werbung in der Krankenversicherung erhebliche Kosten einsparen liessen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Werbekosten in der Grundversicherung machen 0,2 Prozent der Prämien aus – das ist weniger als 1 Franken pro Monat und Versicherten. Eine Abschaffung der Werbeausgaben würde jedoch weitaus höhere Kosten verursachen, da sie die positiven Auswirkungen des Wettbewerbs einschränken würde.

Echte Reformen dämpfen Kosten nachhaltig

Um die Kosten im Gesundheitswesen wirksam und nachhaltig zu dämpfen, unterstützt curafutura echte Reformen wie die einheitliche Finanzierung (Einsparungen von 1 bis 3 Milliarden Franken pro Jahr) oder automatische Preissenkungen bei Blockbuster-Medikamenten (Einsparungen von 400 Millionen Franken pro Jahr).

Einheitskasse tötet Innovation und Effizienz ohne Einfluss auf die Kosten

Ein Werbeverbot würde den im KVG verankerten regulierten Wettbewerb unter den Versicherern markant einschränken und damit faktisch dem staatlichen Monopol einer Einheitskasse den Weg ebnen. Da jedoch lediglich 5 Prozent der Kosten in der OKP für Verwaltung (inklusive 0,2 Prozent Werbung) anfallen, würden 95 Prozent der Gesundheitskosten von einer organisatorischen Reform hin zur Einheitskasse unberührt bleiben: Das eigentliche Kostenproblem im Gesundheitswesen bliebe somit auch bei einer Einheitskasse ungelöst.

Am 22. März 2024 haben curafutura und santésuisse eine gemeinsame Branchenvereinbarung (BVV) betreffend die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung (BVV 3.0) abgeschlossen. Sie stellt eine Weiterentwicklung der BVV 1.0 vom 24. Januar 2020 und der BVV 2.0 vom 2. September 2024 dar. Das Ziel der Branchenvereinbarung ist, im Rahmen des Wettbewerbs unter den Krankenversicherern auf Kaltakquise (d.h. unter anderem ungewünschte Telefonanrufe) zu verzichten, die Qualität der Vermittlertätigkeit zu steigern (z.B. mit Ausbildungsvoraussetzungen und klaren Regeln bezüglich Beratungsmodalitäten) sowie Vermittlerprovisionen für Vertragsabschlüsse im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Zusatzversicherung in ihrer Höhe zu beschränken. Die neue BVV 3.0 weitet diese Entschädigungsregeln auf die betriebsinternen Vermittler der Versicherungsunternehmen aus.

Meldestelle

Um die Umsetzung der BVV zu begleiten, haben die Verbände eine unabhängige externe Meldestelle eingerichtet. Diese ist zu erreichen unter www.fair-mittler.ch. Hier und auch per Telefon (0800 00 02 82) können Versicherte Übertretungen der BVV melden. Daneben besteht die Möglichkeit, sich an die Aufsichtsbehörden zu wenden.

Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Eine überwiegende Mehrheit der Krankenversicherer ist der Branchenvereinbarung beigetreten. Um die Einhaltung der Qualitätsbestimmungen innerhalb der Branche durchzusetzen, haben die Verbände bei den Behörden einen Antrag für die Allgemeinverbindlicherklärung der Vereinbarung gestellt. Das Parlament hat am 16. Dezember 2023 die gesetzliche Grundlage geschaffen und die Verbände nun im Frühling 2024 eine solche für allgemein verbindlich erklärbare Vereinbarung vorgelegt. Damit ist es nun möglich, für die ganze Branche gültige Regeln durchzusetzen und dem Wunsch der Bevölkerung nachzukommen. Der Bundesrat hat entsprechend am 14. August 2024 die entsprechenden Punkte für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Medikamentenkosten in der Grundversicherung sind in den letzten 12 Monaten überdurchschnittlich gewachsen und machen jetzt pro Jahr mehr als 1000 Franken pro Versicherten aus. Umso mehr muss das Parlament mit dem zweiten Massnahmenpaket die Kosten wirklich dämpfen – insbesondere mit automatischen Preissenkungen für umsatzstarke Medikamente.

Die Medikamentenkosten sind in den letzten 12 Monaten um 3,4% gestiegen. Dieser Anstieg liegt deutlich über dem langfristigen durchschnittlichen Kostenanstieg in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von 2,7%. Gesamthaft machen die Kosten für Medikamente fast einen Viertel der Ausgaben in der Grundversicherung aus.

Jährlich 400 Millionen Franken Einsparung

Das Parlament macht sich in der anstehenden Herbstsession an die Differenzbereinigung für das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im KVG. curafutura appelliert an den Nationalrat, seinem Schwesterrat zu folgen und sogenannte Kostenfolgemodelle (Art. 52e E-KVG) mit in das Paket aufzunehmen. Dabei handelt es sich um automatische Preissenkungen (Mengenrabatte) für umsatzstarke Medikamente.

Gerade für «Blockbuster»-Medikamente mit hohem Umsatzpotenzial, wie z.B. die Spritze zum Abnehmen, fehlt heute ein Mechanismus, um deren Kostenfolgen zu dämpfen. Deshalb braucht es automatische Preissenkungen für solche Medikamente. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geht davon aus, dass damit rund 400 Millionen Franken jährlich eingespart werden können. 

Nachhaltige Entlastung der Prämien

Dies ist ein entscheidender Schritt, um den schnellen Kostenanstieg bei Medikamenten nachhaltig zu dämpfen und gleichzeitig den raschen Zugang zu innovativen, aber oft teuren Therapien zu ermöglichen. Eine Studie zum Thema Kostenfolgen bei Medikamenten zeigt auf, dass hierfür automatische Rabatte die überzeugendste Lösung sind. Damit können die Prämienzahlenden im Bereich der Medikamente nachhaltig entlastet werden. Auch kann der Gesetzgeber damit endlich eine zentrale Forderung der Motion Dittli umsetzen, die von beiden Räten bereits 2020 an den Bundesrat überwiesen worden war.

Der Bundesrat hat die neue Branchenvereinbarung allgemeinverbindlich erklärt – unseriöse Vermittler werden damit zurückgedrängt

Die Branchenvereinbarung über die Vermittler in der Krankenversicherung wurde vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt. curafutura und santésuisse begrüssen diesen Entscheid, der die erfolgreiche Einführung der Branchenvereinbarung garantiert. Damit werden unseriöse Vermittler zurückgedrängt und willkommene, professionelle Beratung gestärkt: Die Branchenvereinbarung verbietet die telefonische Kaltakquise, legt Qualitätskriterien für die Arbeit von Vermittlern fest und regelt die Höhe der Provisionen, die Vermittlern gezahlt werden. Diese Regeln gelten ab dem 1. September 2024 ausnahmslos für alle Krankenversicherer. Weiterhin können sich die Versicherten an die Meldestelle «Fair-Mittler» wenden.

Die neue Branchenvereinbarung für Vermittler (BVV) setzt Qualitätsstandards in der Vermittlung von Grund- und Zusatzversicherungen. Drei thematische Bereiche der BVV gelten nun allgemeinverbindlich für die gesamte Branche: Das Verbot telefonischer Kaltakquise, festgelegte Qualitätskriterien für die Arbeit von Vermittlern und die Höhe der Provisionen, die Vermittlern gezahlt werden. Die BVV entspricht den neuen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gelten sie neu auch für die Mitarbeitenden im internen Vertrieb der Krankenversicherer. Weiter tätig bleibt die Meldestelle «Fair-Mittler». Auf deren Webseite sowie telefonisch und schriftlich können Personen und Organisationen Verletzungen der BVV melden. Die Fachleute der Meldestelle sind beauftragt, durch Beratung sowie Information Missverständnisse zu beheben und bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln. Für allfällige Sanktionen und aufsichtsrechtliche Massnahmen sind die Behörden zuständig, das Bundesamt für Gesundheit BAG in der Grundversicherung und die Finanzmarktaufsicht FINMA für die Zusatzversicherung.

Allgemeinverbindlichkeit: Inkrafttreten per 1. September 2024

Die Allgemeinverbindlichkeit tritt am 1. September 2024 in Kraft. Dies garantiert eine erfolgreiche Einführung der Branchenvereinbarung über die Tätigkeit von Vermittlern im Bereich der Krankenversicherung. Die Regeln der Branchenvereinbarung gelten ausnahmslos für alle Versicherer, sowohl in der Grund- als auch in der Zusatzversicherung.

Links:

Weitere Informationen finden Sie unter Themen – Vermittler – curafutura sowie Informationen zu Telefonwerbung – santésuisse

Ausgangslage

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat die Idee einer staatlichen Einheitskasse bereits viermal deutlich abgelehnt. Die SP hat als Reaktion auf die vom Volk am 9. Juni 2024 abgelehnten Abstimmungsvorlagen über die Prämienverbilligung und die Kostenbremse angekündigt, sich auf eine neue Initiative vorzubereiten und diese auf Anfang 2025 zu lancieren. Den Initianten ging es damals wie heute darum, der Bevölkerung zu suggerieren, dass eine Einheitskasse DIE Lösung darstellt im Kampf um die stetig wachsenden medizinischen Kosten und dem damit einhergehenden Prämienwachstum. Das ist falsch und irreführend.

Die Position von curafutura kurz zusammengefasst

curafutura lehnt eine Einheitskasse insbesondere ab, weil:

Ziele der neuen Initiativen

Die Delegierten der SP haben bereits im August 2023 die Parteileitung beauftragt, sich mit der Lancierung einer neuen Volksinitiative für eine «öffentliche und soziale Krankenkasse» auseinanderzusetzen. Diese Initiative hat das Ziel, in jedem Kanton eine eigene öffentliche Krankenkasse (Einheitskasse) zu installieren mit der Option, sich zu einer interkantonalen Lösung zusammenzuschliessen. Zur Aufgabe dieser kantonalen Versicherer-Anstalten würde u. a. das Verhandeln der verschiedenen schweizweit zur Anwendung kommenden Tarife gehören. Zudem soll ein Teil der Prämien in die Gesundheitsversorge investiert werden. Die SP-Initianten sind der Meinung, dass mit der Zusammenlegung der heutigen Versicherer zu einer einzigen Einheit mit kantonalen oder regionalen Kassen bei der Werbung, der Verwaltung und den Löhnen der Vermittler sowie der CEO’s und des Verwaltungsrates gespart und angebliche Intransparenzen in den Buchhaltungen und bei den Reserven der Krankenversicherer beseitigt werden könnten. Ausserdem sollen die Versicherten von den Gewinnen an die Versicherten profitieren und ein Teil der Prämien in die Prävention investiert werden.

Inhalt und Pläne der SP sind nicht neu. Neu ist einzig, dass die Bevölkerung gemäss Umfragewerten eine offenere Haltung gegenüber der Idee einer Einheitskasse hat. Das ist insofern problematisch, weil politisch gesteuerte Gesundheitssysteme zahlreiche Nachteile aufweisen, auf welche wir in der Folge näher eingehen werden.

Im Zuge der Diskussionen um eine neue Volksinitiative für eine öffentliche Krankenkasse hat auch der Kanton Genf im Oktober 2023 eine Standesinitiative «Für eine öffentliche Einheitskrankenkasse im Kanton Genf» (Kt. Iv. 23.319) beim Bundesparlament eingereicht. Der Kanton Genf fordert die Bundesversammlung auf, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass die Kantone alternative Modelle zur Steuerung der Gesundheitspolitik testen können. Der geänderte Rechtsrahmen soll Genf und den anderen Kantonen die Möglichkeit geben, eine Einheitskrankenkasse einzuführen.

Argumente

Nein zur radikalen Abkehr von einem bewährten System hoher Qualität

Das Schweizer Gesundheitssystem gehört zu den besten der Welt. Es garantiert der gesamten Bevölkerung unabhängig vom jeweiligen Einkommen einen raschen und sicheren Zugang zu einer qualitativ sehr guten medizinischen Grundversorgung. Nebst guter Qualität zeichnet es sich durch ein hohes Mass an Wahlfreiheit, Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Solidarität aus. Zudem ist es schuldenfrei finanziert. Diese Stärken sind der beste Grund dafür, eine Einheitskasse abzulehnen, denn sie sind das Resultat des regulierten Wettbewerbs – und nicht das Resultat eines verstaatlichten Systems. Das leistungsstarke Gesundheitssystem der Schweiz ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Errungenschaft, die mit der Einheitskasse leichtfertig aufs Spiel gesetzt würde. Eine staatliche Einheitskasse hätte zudem keinen Einfluss auf die kontinuierlich steigenden Gesundheitskosten, weil die Menschen damit nicht weniger oft zum Arzt gingen. Die Prämien, als Abbild der Gesundheitsausgaben, würden deshalb nicht sinken. Die Einführung einer Einheitskasse dürfte zu zehnjährigen Umsetzungsproblemen führen, da die privaten Krankenversicherer in Bezug auf die Grundversicherung «enteignet» werden müssten. Mit dem Wegfall von mehreren Versicherern und dem Wechsel zu einer monopolistischen Einheitskasse würde zudem auch die preisdämpfende Wirkung des heute wettbewerblich organisierten Krankenversicherungssystems entfallen.

Unter der Annahme, dass die Kantone die Betreiber einer solchen kantonalen öffentlichen Krankenkasse sind, verschärft sich die auch heute schon hochproblematische und reformhemmende Mehrfachrolle der Kantone als Leistungsbesteller, Finanzierer, Eigentümer, Leistungserbringer, Aufsichtsbehörde, Tarifgenehmiger und Versorgungplaner. Es ist zu befürchten, dass unterschiedliche Partikularinteressen, die der Föderalismus in der Schweiz mit sich bringt, die interkantonale Zusammenarbeit respektive das Zusammenlegen von kantonalen zu regionalen Einheitskassen erheblich erschwert wenn nicht sogar verunmöglicht.

Nein zur Abschaffung der Wahlfreiheit

Nebst guter Qualität sind der Bevölkerung in der Schweiz bei der Gesundheit vor allem Wahlfreiheit und Selbstbestimmung wichtig. Dazu gehören die freie Arzt- und Spitalwahl sowie die freie Wahl des Krankenversicherers. Zwar schränken rund drei Viertel der Versicherten ihre Wahlfreiheit ein, indem sie sich für ein alternatives Versicherungsmodell entscheiden, ein Viertel will sich jedoch nicht einschränken lassen; und diejenigen die sich für eine eingeschränkte Wahl entschieden haben, können diese wieder kündigen. Die Anteile sind in den letzten Jahren stabil geblieben. Eine staatliche Einheitskasse stünde in krassem Widerspruch zum Bedürfnis der Wahlfreiheit. Sie bedeutete Zwang, denn jedermann müsste bei der staatlichen Einheitskasse versichert sein. Sie stünde für Abhängigkeit, weil sich die Versicherten nicht gegen schlechten Service wehren könnten, indem sie zu einem anderen Krankenversicherer wechseln. Sie stünde für Bevormundung, denn – so zeigen es Auslandvergleiche – je verstaatlichter ein Gesundheitssystem, desto eingeschränkter ist die freie Arztwahl und desto stärker wird der Behandlungsweg diktiert.

Nein zur Kürzung medizinischer Leistungen

Im Krankheitsfall kann heute die gesamte Schweizer Bevölkerung auf eine rasche und qualitativ hochstehende medizinische Versorgung zählen, die von der Grundversicherung vergütet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand arm oder reich, jung oder alt oder schwer krank ist. Unter Spardruck könnte eine Einheitskasse medizinische Leistungen streichen, so wie das etwa in England der Fall ist: Das Land mit seinem staatlichen National Health Service NHS gilt bei linken Politikerinnen und Politikern oft als das gelobte Land, doch die langen Wartezeiten beim NHS sollten auch den letzten Befürworterinnen und Befürwortern einer Einheitskasse zu denken geben. Zu den langen Wartezeiten kommen Begrenzungen der medizinischen Leistungen dazu. Unter einer Einheitskasse ohne Alternative fehlt der Wettbewerbsdruck, worunter der Kundenservice leiden dürfte.

Nein zur Steuererhöhung

Die Idee der SP, das Gesundheitssystem zu verstaatlichen mit dem Ziel, die Prämien ans Einkommen zu koppeln und die Gesundheitskosten über die Steuern zu finanzieren, würden zu Steuererhöhungen führen. Es bestünde ausserdem die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten Leistungen vorenthalten würdenbei schwieriger finanzieller Ausgangslage der Staatsfinanzen.

Nein zur Einschränkung der Vielfalt an Versicherungsmodellen

Der Bundesrat bestimmt, welche medizinischen Leistungen von der Grundversicherung vergütet werden, unabhängig davon, bei welcher Krankenversicherung jemand versichert ist. Die Befürworter der Einheitskasse leiten davon ab, dass es keinen Wettbewerb in der Grundversicherung braucht. Dabei wird völlig ausser Acht gelassen, dass Konkurrenz eine starke Triebkraft für hohe Qualität, guten Service und kundenorientierte Innovationen ist. Wer sich im Markt durchsetzen will, muss sich von den übrigen Anbietern abheben durch rasche Kostenrückerstattung, effiziente und kompetente Kundenbetreuung oder auf spezifische Kundenbedürfnisse zugeschnittene Versicherungsmodelle (Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell) oder Services wie Apps. Die Versicherten können die Prämienhöhe heute je nach Wahl des Arztmodells und je nach gewählter Kostenbeteiligung selbst beeinflussen. Mit einer Einheitskasse geht diese Vielfalt verloren. An ihre Stelle träte ein einheitliches Versicherungsmodell zu einer einheitlich hohen Prämie.

Nein zum leeren Versprechen «Prämiensenkung»

Die Krankenkassenprämien sind zwischen 2012 und 2022 im Schnitt um 2 Prozent gestiegen. Die Befürworter der Einheitskasse versprechen, dass mit einer Einheitskasse die Kosten im Gesundheitswesen und damit die Prämien sinken. Den Beweis dafür sind sie bis heute schuldig geblieben. Das Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie legte 2013 Zahlen auf den Tisch[1]: Alleine die Umstellung des heutigen Systems zu einer Einheitskasse würde die Schweizer Bevölkerung rund 2 Milliarden Franken kosten. Eine vierköpfige Familie müsste dafür rund tausend Franken bezahlen. Der Effekt des Wechsels auf die Gesundheitskosten würde ungleich schwerer ins Gewicht fallen.

Einerseits sollen laut den Initianten der neuen SP-Volksinitiative durch die Einheitskasse mögliche Gewinne an die Versicherten zurückbezahlt und ein Teil der Prämien in die Prävention investiert werden. Allerdings dürfen gemäss der obligatorischen Grundversicherung bereits heute keine Gewinne abgeschöpft werden. Den Krankenkassen ist es lediglich erlaubt, Reserven anzusammeln, um die langjährige Solvenz zu sichern. An diesem System ändert auch die Einheitskasse nichts. Hier wird mit einem falschen Argument um Stimmen geworben.

Andererseits argumentieren die Befürworter der Einheitskasse mit der Senkung der Verwaltungskosten, die wiederum zu einer Prämienreduktion führen sollen. Für Verwaltungskosten werden 5 Prozent der Prämienausgaben aufgewendet. Darunter fallen nebst Personalkosten auch die Ausgaben für Werbung (0.2 Prozent) und Provisionen. In die Verwaltungskosten werden also auch die Löhne der Mitarbeitenden eingerechnet, die unter anderem für die Leistungs-/Rechnungsprüfung als Kernaufgabe der Krankenversicherer zuständig sind. Durch ihre Tätigkeit werden jährlich Kosten in der Grössenordnung von ca. 3.5 Mia CHF eingespart. Auch mit einer Einheitskasse müssten regionale Agenturen betrieben, die Rechnungen genau geprüft, Tarifverhandlungen geführt und die Versicherten beraten werden. Faktisch sind heute rund 95 Prozent der Versicherten bei einem der zehn grössten Krankenversicherer versichert. Die Initianten verkennen, dass auch im System einer Einheitskasse ein Teil der heutigen Verwaltungskosten, die rund fünf Prozent ausmachen, anfallen wird. In einer monopolistischen Einheitskasse ohne Wettbewerb dürften diese Kosten in der Tendenz zunehmen. Es kann darum nicht angenommen werden, dass die Verwaltungskosten der Einheitskasse zwangsläufig niedriger wären als beim heutigen System. Es ist davon auszugehen, dass bei einer Mitgliedschaft ohne Alternative die Servicequalität, die Vielfalt der Versicherungsmodelle und mittelfristig auch das Angebot und die Qualität der medizinischen Leistungen jedoch eher abnehmen würde. Zudem fallen Verwaltungskosten auch bei einer Einheitskasse an, das Einsparpotenzial liegt somit bei weit unter fünf Prozent.

Der weitaus grösste Anteil der Prämiengelder, nämlich rund 95 Prozent, wird für die Kosten der medizinischen Leistungen aufgewendet. Diese Kosten nehmen nur ab, wenn die Bevölkerung weniger medizinische Leistungen in Anspruch nimmt bzw. weniger oft zum Arzt geht. Da die Patientinnen und Patienten nur einen kleinen Teil der Gesundheitskosten selbst tragen, fehlt es am Sensorium, durch das eigene Verhalten die Kosten mitzubeeinflussen. Die Kostenbeteiligung ist seit bald 20 Jahren nicht mehr angetastet worden. Müssten die Patientinnen und Patienten einen grösseren Teil selbst tragen, gingen sie bei Bagatellfällen weniger oft zum Arzt. Damit würden die Prämienzahlerinnen und -zahler entlastet. Mit der Einheitskasse lassen sich deshalb weder Kosten noch Prämien sparen – dieses Versprechen kann nicht gehalten werden. Das hat die Bevölkerung richtig bereits in den vorangehenden Abstimmungen erkannt und daher das Begehren linker Kräfte zurecht stets verworfen.

Nein zu Schuldenwirtschaft

Heute werden die Gesundheitsleistungen in der Schweiz schuldenfrei finanziert. Jede Generation bezahlt das, was sie beansprucht. Den Kindern werden keine Schulden hinterlassen. Mit einer staatlichen Einheitskasse würde sich das ändern. Auslandvergleiche zeigen es deutlich: Je verstaatlichter ein Gesundheitssystem, desto verschuldeter ist es. England und Italien mit nationalen Gesundheitssystemen, aber auch Frankreich mit einem Einheitskassensystem, sind hoch verschuldet. Der Anteil der Gesundheitskosten am Bruttoinlandprodukt (BIP) betrug im Jahr 2022 in Deutschland 12,7 Prozent und in Frankreich11,9 Prozent. Das ist deutlich mehr als in der Schweiz (11,3 Prozent)[2].

Nein zu kantonalen Experimenten

Aktuell wird vermehrt diskutiert, dass das Modell einer Einheitskasse in einem oder mehrerer Kantone getestet werden soll. Solche kantonalen Experimente hätten aber grosse Auswirkungen auf das bisherige System insbesondere im Bereich des Risikoausgleichs und der Tarifpartnerschaft, zudem bringen sie eine Reihe offener Fragen hinsichtlich der Beaufsichtigung der Krankenkassen und der Festlegung der Prämien mit sich. Das Modell einer kantonalen Versuchs-Einheitskasse wäre auch mit dem Zwang zur Teilnahme der Bevölkerung verbunden, was wiederum grosse regionale Ungleichheiten mit sich bringt, wenn nicht alle Kantone eine Einheitskasse errichten. Das Risiko besteht zudem, dass einmal geschaffen, ein solches Experiment auch bei mangelndem Erfolg kaum rückgängig gemacht werden kann und eine ineffiziente und träge Verwaltungseinheit auf ewig zementiert würde.

Fazit

Die Argumente der Initianten sind scheinheilig und suggerieren Kostendämpfung dank einer Einheitskasse. Treibende Kraft beim Prämienwachstum sind aber die beanspruchten Gesundheitsleistungen, die 95 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Hier muss der Hebel angesetzt werden. Eine staatliche Einheitskasse hingegen dürfte in der Tendenz zu höheren Verwaltungskosten führen bei insgesamt weniger Servicequalität und weniger Vielfalt bei den Versicherungsmodellen mit keinerlei Wahlfreiheit.

[1] Übergang zur Einheitskasse: Schätzung der Systemwechselkosten (ZHAW, 2013): https://www.zhaw.ch/storage/sml/institute-zentren/wig/upload/Bericht_SWK_Einheitskasse_WIG_V3.0_2013_07_04_finale_Version.pdf

[2] Anteil Gesundheitsausgaben an BIP (OECD, 2022): https://data.oecd.org/healthres/health-spending.htm

Die Tarifpartner curafutura, Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse sowie die Einkaufsgemeinschaft HSK und CSS haben den neuen Apothekertarif LOA V dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Der Tarif LOA V fördert die Abgabe von Biosimilars, die günstiger sind als Originale. Zudem erhöht LOA V die Sicherheit der Medikamentenabgabe in den Heimen dank der Förderung der maschinellen Verblisterung. Die Verblisterung ermöglicht es auch, die Verschwendung von Medikamenten zu reduzieren. Neu können auch die Versandapotheken ihre pharmazeutischen Leistungen bei der Medikamentenabgabe abrechnen. Insgesamt bietet der neue Tarif mehr Transparenz und führt zur Steigerung der Qualität und Effizienz bei der Medikamentenabgabe an Patientinnen und Patienten und wird trotz zusätzlicher Leistungen kostenneutral eingeführt.

Die Einreichung von LOA V an den Bundesrat ist ein wichtiger Meilenstein. Der neue Tarif bringt zahlreiche Verbesserungen, die den Patienten und den Bewohnern von Pflegeheimen zugutekommen werden. Er soll den Tarif LOA IV/1 ersetzen, der seit 2016 nicht mehr aktualisiert wurde.

Abgabe von Biosimilars gefördert

Der Tarif LOA V fördert die Abgabe von Biosimilars, die deutlich günstiger als Originale, und therapeutisch gleichwertig sind. Dies führt zu erheblichen Einsparungen zugunsten der Prämienzahler bei gleichbleibender Qualität. Um dies zu erreichen, wird die Substitutionsleistung neben den Generika auch auf die Biosimilars erweitert. Bisher war es nur möglich, die Substitution durch klassische Generika (synthetisch hergestellt), nicht aber durch Biosimilars (biologisch hergestellt) zu vergüten.

Verblisterung (Sichtverpackung): Sichere Medikamentenabgabe und Kampf gegen Verschwendung

Zudem enthält der neue Apothekertarif LOA V erstmals die Leistung der maschinellen Verblisterung, die sich am individuellen Bedarf der Patienten ausrichtet. Die Abgabe von verblisterten Medikamenten kommt in erster Linie den Bewohnern von Pflegeheimen zugute. Sie verbessert die Abgabequalität und die Sicherheit dank weniger Verwechslungen und weniger falschen Dosierungen, und verspricht eine bessere Kontrolle der Einnahme.

Darüber hinaus trägt die maschinelle Verblisterung mit einer bedarfsgerechten Medikamentenabgabe wesentlich zur Reduzierung der Medikamentenverschwendung bei. Der Patient erhält dank Verblisterung exakt die Menge an Medikamenten, die er für seine Behandlung individuell benötigt. Unnötig grosse, weil standardisierte Verpackungsgrössen, die über dem Bedarf liegen und bislang im Müll landeten, werden vermieden.

Versandapotheke

Eine weitere Neuerung ist, dass der neue Tarif nun auch die Leistungen der Versandapotheken umfasst. Damit wird ein neuer Vertriebskanal integriert.

Einführung des neuen Tarifs per 1. Januar 2025 beantragt

Die Tarifpartner curafutura – mit den Versicherern CSS, Helsana, Sanitas und KPT –, pharmaSuisse und Einkaufsgemeinschaft HSK beantragen die Einführung des neuen Tarifs per 1.1.2025. SWICA ist der LOA V bereits per Beitrittserklärung an die Vertragspartner beigetreten. Die Tarifpartner laden weitere Versicherer ein, sich dem Tarifwerk anzuschliessen.