Reserven: SGK-N gefährdet die Stabilität der Grundversicherung
Bern/ , 29. Oktober 2021Die Reserven in der Grundversicherung entsprechen vier Monatsausgaben. Dieses Niveau ist angemessen und rechtfertigt keine zusätzliche Regulierung. curafutura ist deshalb enttäuscht über den heutigen Entscheid der nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK-N). Diese empfiehlt, einer Initiative zur Festlegung einer verbindlichen Obergrenze für die Reserven Folge zu geben.
Die Reserven der Krankenversicherer garantieren die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems und ermöglichen die Erstattung von Gesundheitsleistungen zu jedem Zeitpunkt. Es ist daher nicht sinnvoll, sie um jeden Preis zu reduzieren. Umso bedauerlicher ist es, dass heute der Initiative Nantermod Folge geleistet wurde. Diese verlangt, dass die Reserven der Versicherer auf ein Maximum von 150 % der Solvenzquote begrenzt werden. Eine solche Regulierung ist sowohl für die Stabilität des Systems (Finanzierung der Leistungen) als auch für die Versicherten (Prämienerhöhungen und Jo-Jo-Effekte bei den Prämien) kritisch. curafutura bedauert entsprechend das Ergebnis und begrüsst es, dass die Kommission immerhin den zwei materiell identischen Standesinitiativen nicht stattgegeben hat.
Der Vorstoss Nantermod berücksichtigt insbesondere nicht, dass die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) bereits im April 2021 geändert wurde. Neu besteht mehr Flexibilität zum Abbau von Reserven. Dank der Revision können die Krankenversicherer ab einer Mindestsolvenzquote von 100 % freiwillig ihre Reserven abbauen und für ihren Abbauplan die Prämien «knapp kalkulieren», bzw. mehr Risiken in ihren Prämienberechnungen eingehen. Dabei zeigt sich bereits jetzt: Die neuen Änderungen wirken – die Krankenversicherer haben im Rahmen der Prämienbekanntgabe 2022 380 Millionen Franken an die Versicherten zurückgegeben. Neue Regulierungsänderungen sind also unnötig.
curafutura nimmt den Entscheid zur Änderung des Verfahrens bei Nichtbezahlen der Prämien zur Kenntnis. Positiv ist die Bestätigung des Entscheids des Ständesrates, Schulden nicht auf Minderjährige zu übertragen und die Möglichkeit für Kantone, Verlustscheine zu übernehmen. curafutura begrüsst, dass im Gegensatz zum Ständerat, die Pflicht zur Aufnahme säumiger Prämienzahlende in ein Versicherungsmodell mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers (AVM) gestrichen wurde. Dies hätte nur unerwünschte Auswirkungen für Versicherte, die sich frewillig für ein AVM entschieden haben.