Der mit 148 Ja-Stimmen klare Entscheid des Nationalrats für Mengenrabatte bei umsatzstarken Medikamenten ist ein wichtiger Schritt, um das Paket zum Abschluss zu bringen. Damit wird eine lange erwartete Reform des Preissetzungs- und Zulassungssystems bei Medikamenten ermöglicht: Mengenrabatte für umsatzstarke Blockbuster-Medikamente (Kostenfolgemodelle) dämpfen den schnellen Kostenanstieg bei Medikamenten nachhaltig. Gleichzeitig ermöglicht eine vorläufige Vergütung von Arzneimitteln den raschen Zugang zu innovativen, aber oft teuren Therapien.
«Die Entlastung der Prämienzahlenden durch Mengenrabatte bei umsatzstarken Medikamenten ist ein Durchbruch. Wir haben uns seit Jahren für diesen wichtigen Schritt zur Kostendämpfung eingesetzt», sagt Pius Zängerle, Direktor von curafutura.
Gerade für «Blockbuster»-Medikamente mit hohem Umsatz, wie z.B. die Spritze zum Abnehmen, fehlt heute ein Mechanismus, um deren Kostenfolgen für das gesamte Gesundheitswesen nachhaltig zu dämpfen. Deshalb braucht es automatische Preissenkungen für solche Medikamente, sobald ihr Umsatz eine bestimmte Schwelle überschreitet (z.B. 20 Millionen Franken). Damit sollen rund 300 bis 400 Millionen Franken jährlich eingespart werden können.
Neben dieser Reform enthält das Paket weiterhin viele kleinere positive Massnahmen. So soll es den Krankenversicherern ermöglicht werden, ihre Versicherten über Einsparmöglichkeiten bei ihren Medikamenten zu informieren, z.B. durch den Ersatz eines Originalpräparats mit einem Generikum oder Biosimilar. Die Therapiefreiheit der Medizin bleibt dabei gewahrt. Insofern ist die Ergänzung des Nationalrats richtig, dass diese Information – mit Einverständnis der Patienten – auch direkt an die Ärzte der Patienten erfolgen kann. Auch hier ist mit Einsparungen zu rechnen.
Den neuen Leistungserbringer «Netzwerke koordinierter Versorgung» will der Nationalrat dagegen weiterhin aus dem Paket streichen. Dieser würde die Kosten durch administrative Bürden, Rabatte bei den Selbstbeteiligungen sowie verhinderte Innovation signifikant erhöhen und damit die Wirkung des Pakets wieder zunichte machen. Noch dazu hat das Volk am 24. November mit der Einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) einen wichtigen Reformschritt zur Förderung der integrierten Versorgung beschlossen. Die Umsetzung dieser Reform steht nun bevor und es gilt zu vermeiden, dass deren immenses Potenzial durch unnötige administrative Massnahmen konkurrenziert und geschmälert wird. Insofern ist es richtig, dass sich der Nationalrat erneut mit X Stimmen klar gegen diese Massnahme gestellt hat.
Es liegt nun am Ständerat, nicht an dieser starren Überregulierung festzuhalten, sondern auf die Innovationskraft der Gesundheitsbranche zu setzen, die die koordinierten Versorgung längst auf anderen Wegen vorantreibt.
Die Breite der Allianz, welche die einheitliche Finanzierung unterstützt, zeugt von der Wichtigkeit dieser Reform. Neben fünfzig Organisationen des Gesundheitswesens, die alle Leistungserbringer und viele Versicherer vertreten, unterstützten auch die Kantone, der Bund und eine breite überparteiliche Allianz die Vorlage. curafutura dankt der Mehrheit der Abstimmenden für ihr Vertrauen und ihr Ja zur einheitlichen Finanzierung. Sie haben für das Schweizer Gesundheitssystem einen entscheidenden Schritt in Richtung einer längst überfälligen und nachhaltigen Verbesserung beschlossen.
curafutura hat das grosse Potenzial der einheitlichen Finanzierung für eine Verbesserung des Gesundheitssystems früh erkannt. Pius Zängerle, Direktor von curafutura, sagt: „Wir haben die konzeptionelle Entwicklung der einheitlichen Finanzierung zehn Jahre lang aktiv begleitet, weil wir davon überzeugt waren, dass sie für die Zukunft unseres Gesundheitssystems entscheidend ist.“
Die einheitliche Finanzierung bringt eine sinnvolle Klärung und Vereinfachung gegenüber dem heutigen System, indem die Bereiche ambulant, stationär und Langzeitpflege von den Kantonen und den Versicherern neu zu überall gleichen Teilen finanziert werden. Alle Akteure des Gesundheitswesens sollten sich nun geschlossen weiter dafür einsetzen, dass die Reform 2028 optimal in Kraft treten kann.
Die einheitliche Finanzierung wird die Versorgung stärken, indem sie die Koordination zwischen den Gesundheitsfachleuten verbessert, die Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich beschleunigt und so den grossen Rückstand der Schweiz aufholen lässt. Die Reform wird auch zu erheblichen Einsparungen führen, zum einen durch die Verlagerung in den ambulanten Bereich, der kostengünstiger ist als der stationäre Bereich. Zum anderen können mit der Reform Doppelspurigkeiten beseitigt werden wie zum Beispiel Untersuchungen oder Behandlungen, die heute manchmal ohne medizinische Notwendigkeit mehrfach durchgeführt werden. Zusätzlich zu diesen Einsparungen, die bei den Gesamtkosten der Grundversicherung erzielt werden, bringt die einheitliche Finanzierung bei ihrem Inkrafttreten eine deutliche Entlastung der Prämien.
Im Juni 2024 gaben die grössten Krankenversicherer der Schweiz bekannt, dass sie einen neuen Branchenverband etablieren wollen. Dieser Schritt soll das bestehende Duopol ihrer beiden Dachverbände beenden. Die Interessenvertretung der Krankenversicherungsbranche soll in einem Verband gebündelt werden, sodass die Akteure künftig gemeinsam mit einer Stimme sprechen.
Die Neuformierung per Anfang 2025 hatten die Mitglieder von curafutura mitinitiiert. Der langjährige Direktor von curafutura, Pius Zängerle, hat nun beschlossen, sein Amt per Mitte Dezember 2024 zur Verfügung zu stellen:
«Zusammen mit dem hervorragenden Team von curafutura konnte ich in den letzten zehn Jahren unser Gesundheitswesen innovativ und lösungsorientiert mitgestalten. Ich freue mich sehr, dass der neue Verband diese Ausrichtung von curafutura aufnehmen wird und ich den Stab jungen Kräften nach mir genau in diesem innovativen Geist übergeben kann.»
Pius Zängerle wurde per Anfang 2015 zum Direktor des Verbands gewählt und hat in den vergangenen zehn Jahren mit dem Verband curafutura das Gesundheitssystem der Schweiz massgeblich mitgeprägt. So entwickelte curafutura unter seiner Führung unter anderem die Einheitliche Finanzierung von Gesundheitsleistungen (EFAS) mit und verankerte diese in Branche und Politik. Gleiches gilt für die Entwicklung der Arzttarife mit dem TARDOC und ambulanten Pauschalen, die Revision des Margensystems für Medikamente, die Branchenvereinbarung Vermittler sowie die Reorganisation des Forums Datenaustausch.
curafutura bedauert den Rücktritt von Pius Zängerle sehr, dankt ihm für sein grosses Engagement und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.
Nachdem offensichtlich Klarheit geschaffen werden konnte, wie sich der neue Branchenverband konstituieren wird, und den Mitarbeitenden von curafutura die Mindestfortdauer ihres Arbeitsverhältnisses bis Ende 2025 garantiert und ein Sozialplan verabschiedet wurde, hat curafutura-Präsident Konrad Graber beschlossen, sein Amt für den anstehenden Transformationsprozess zur Verfügung zu stellen.
Konrad Graber wurde im Mai 2023 wegen seiner fundierten Kenntnisse des Schweizerischen Gesundheitssystems an die Spitze des Verbandes gewählt und hat sein Amt mit dem Ziel angetreten, curafutura als Verband zu stärken und als konstruktive Mitgestalterin im Markt zu positionieren, die im Interesse der Versicherten das freiheitliche Gesundheitswesen der Schweiz massgeblich und nachhaltig prägt. curafutura bedauert den Rücktritt von Konrad Graber und dankt ihm sehr für sein Engagement.
Konrad Graber hält fest: «In den letzten Wochen habe ich mich stark dafür eingesetzt, curafutura in der Zeit des Umbruchs durch die beabsichtigte Gründung eines neuen Verbandes in ruhige Gewässer zu führen und für die Mitarbeitenden eine faire und korrekte Lösung sicherzustellen.»
Um einen reibungsfreien Übergang sicherzustellen, hat sich erfreulicherweise Felix Gutzwiller, a. Ständerat und emeritierter Medizinprofessor der Universität Zürich, bereit erklärt, den Verband in einer Übergangszeit von drei bis sechs Monaten als Präsident zu leiten. Felix Gutzwiller dazu: «Seit längerem bin ich überzeugt, dass die Krankenversicherer öffentlich mit einer Stimme sprechen sollten. Ich stelle mich deshalb gerne zur Verfügung, um diesen Übergang zu ermöglichen».
Der heutige Entscheid der SGK-N ist ein entscheidender Schritt, um den schnellen Kostenanstieg bei Medikamenten nachhaltig zu dämpfen und gleichzeitig den raschen Zugang zu innovativen, aber oft teuren Therapien zu ermöglichen. «Die Aufnahme der Kostenfolgemodelle ist ein Durchbruch. Wir haben uns seit Jahren für diesen wichtigen Schritt zur Entlastung der Prämienzahler eingesetzt», sagt Pius Zängerle, Direktor von curafutura.
Gerade für «Blockbuster»-Medikamente mit hohem Umsatz, wie z.B. die Spritze zum Abnehmen, fehlt heute ein Mechanismus, um deren Kostenfolgen zu dämpfen. Deshalb braucht es automatische Preissenkungen für solche Medikamente. Damit sollen rund 300 bis 400 Millionen Franken jährlich eingespart werden können. Die Rabatte sollen automatisch für Medikamente ausgelöst werden, deren Umsatz eine bestimmte Schwelle überschreitet (z.B. 20 Millionen Franken pro Jahr).
Der erneute Anstieg der Prämien spiegelt die steigenden Kosten für Gesundheitsleistungen wider. Es ist daher unerlässlich, auf dieser Ebene zu handeln, um die Prämien unter Kontrolle zu halten.
Die einheitliche Finanzierung ermöglicht Einsparungen von 1 bis 3 Milliarden Franken. Sie beschleunigt die Verlagerung in den ambulanten Bereich, wo Operationen und Behandlungen weniger kosten als im stationären Bereich, und ermöglicht so erhebliche Einsparungen bei gleichbleibender Qualität und erhöhtem Komfort für die Patienten. Die Schweiz hat in diesem Bereich einen grossen Rückstand: Nur 20 % der Wahleingriffe werden ambulant durchgeführt, während vergleichbare Länder wie Kanada 80 % der Behandlungen ambulant durchführen. Das Sparpotenzial ist daher enorm.
Die einheitliche Finanzierung verbessert auch die Koordination zwischen den Gesundheitsfachleuten und ermöglicht es, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und überflüssige Untersuchungen und Behandlungen zu eliminieren. Auch dies führt zu erheblichen Einsparungen und erhöht die Sicherheit der Patienten, für die eine Übermedikalisierung ein Risiko darstellt.
Mit einem Ja zur einheitlichen Finanzierung hat das Volk die Möglichkeit, die Kosten zu senken, die Prämienzahler nachhaltig zu entlasten und die Gesundheitsversorgung zu stärken.
curafutura fordert auch eine Verbesserung der Spitalplanung. Mit 278 Spitälern gibt es in der Schweiz deutlich zu viele Spitäler. Die Versicherten zahlen für dieses Überangebot jedes Jahr einen hohen Preis. Denn die Überkapazitäten in den Spitälern müssen durch überflüssige Behandlungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, finanziert werden.
Damit die Spitalplanung endlich interkantonal erfolgt, müssen die Kantone verbindlicher dazu verpflichtet werden, die Gesundheitsversorgung überregional zu planen. Sie sollen die Leistungsaufträge an die Spitäler innerhalb von Versorgungsregionen über die Kantonsgrenzen hinweg aufeinander abstimmen und gemeinsam erteilen.
Schliesslich birgt auch der Bereich der Medikamente ein grosses Einsparpotenzial. Die Arzneimittel machen fast einen Viertel der Kosten in der Grundversicherung aus. curafutura fordert automatische Preissenkungen auf umsatzstarken Medikamenten (über 20 Millionen Franken pro Jahr). Diese Massnahme würde Einsparungen von 400 Millionen Franken pro Jahr ermöglichen. Das Parlament hat die Möglichkeit, diese Massnahme vor Ende des Jahres im zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung zu bestätigen.
Die SGK-S hat klar erkannt: Dieser Angriff auf die Werbung ist letztlich ein Angriff auf den Wettbewerb. Marketing ist jedoch für das Funktionieren des Marktes unerlässlich und gehört zu den Grundfunktionen eines jeden Unternehmens. Werbung erhöht den Wettbewerbsdruck und hat somit positive Folgen für die Kunden: Der Wettbewerb unter den Versicherern ist der treibende Motor für Innovation, Angebotsvielfalt, Effizienz und besten Kundenservice.
Die Initiative suggeriert, dass sich mit einem Verbot der Werbung in der Krankenversicherung erhebliche Kosten einsparen liessen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Werbekosten in der Grundversicherung machen 0,2 Prozent der Prämien aus – das ist weniger als 1 Franken pro Monat und Versicherten. Eine Abschaffung der Werbeausgaben würde jedoch weitaus höhere Kosten verursachen, da sie die positiven Auswirkungen des Wettbewerbs einschränken würde.
Um die Kosten im Gesundheitswesen wirksam und nachhaltig zu dämpfen, unterstützt curafutura echte Reformen wie die einheitliche Finanzierung (Einsparungen von 1 bis 3 Milliarden Franken pro Jahr) oder automatische Preissenkungen bei Blockbuster-Medikamenten (Einsparungen von 400 Millionen Franken pro Jahr).
Ein Werbeverbot würde den im KVG verankerten regulierten Wettbewerb unter den Versicherern markant einschränken und damit faktisch dem staatlichen Monopol einer Einheitskasse den Weg ebnen. Da jedoch lediglich 5 Prozent der Kosten in der OKP für Verwaltung (inklusive 0,2 Prozent Werbung) anfallen, würden 95 Prozent der Gesundheitskosten von einer organisatorischen Reform hin zur Einheitskasse unberührt bleiben: Das eigentliche Kostenproblem im Gesundheitswesen bliebe somit auch bei einer Einheitskasse ungelöst.
Die Medikamentenkosten sind in den letzten 12 Monaten um 3,4% gestiegen. Dieser Anstieg liegt deutlich über dem langfristigen durchschnittlichen Kostenanstieg in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von 2,7%. Gesamthaft machen die Kosten für Medikamente fast einen Viertel der Ausgaben in der Grundversicherung aus.
Das Parlament macht sich in der anstehenden Herbstsession an die Differenzbereinigung für das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im KVG. curafutura appelliert an den Nationalrat, seinem Schwesterrat zu folgen und sogenannte Kostenfolgemodelle (Art. 52e E-KVG) mit in das Paket aufzunehmen. Dabei handelt es sich um automatische Preissenkungen (Mengenrabatte) für umsatzstarke Medikamente.
Gerade für «Blockbuster»-Medikamente mit hohem Umsatzpotenzial, wie z.B. die Spritze zum Abnehmen, fehlt heute ein Mechanismus, um deren Kostenfolgen zu dämpfen. Deshalb braucht es automatische Preissenkungen für solche Medikamente. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geht davon aus, dass damit rund 400 Millionen Franken jährlich eingespart werden können.
Dies ist ein entscheidender Schritt, um den schnellen Kostenanstieg bei Medikamenten nachhaltig zu dämpfen und gleichzeitig den raschen Zugang zu innovativen, aber oft teuren Therapien zu ermöglichen. Eine Studie zum Thema Kostenfolgen bei Medikamenten zeigt auf, dass hierfür automatische Rabatte die überzeugendste Lösung sind. Damit können die Prämienzahlenden im Bereich der Medikamente nachhaltig entlastet werden. Auch kann der Gesetzgeber damit endlich eine zentrale Forderung der Motion Dittli umsetzen, die von beiden Räten bereits 2020 an den Bundesrat überwiesen worden war.
Die neue Branchenvereinbarung für Vermittler (BVV) setzt Qualitätsstandards in der Vermittlung von Grund- und Zusatzversicherungen. Drei thematische Bereiche der BVV gelten nun allgemeinverbindlich für die gesamte Branche: Das Verbot telefonischer Kaltakquise, festgelegte Qualitätskriterien für die Arbeit von Vermittlern und die Höhe der Provisionen, die Vermittlern gezahlt werden. Die BVV entspricht den neuen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gelten sie neu auch für die Mitarbeitenden im internen Vertrieb der Krankenversicherer. Weiter tätig bleibt die Meldestelle «Fair-Mittler». Auf deren Webseite sowie telefonisch und schriftlich können Personen und Organisationen Verletzungen der BVV melden. Die Fachleute der Meldestelle sind beauftragt, durch Beratung sowie Information Missverständnisse zu beheben und bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln. Für allfällige Sanktionen und aufsichtsrechtliche Massnahmen sind die Behörden zuständig, das Bundesamt für Gesundheit BAG in der Grundversicherung und die Finanzmarktaufsicht FINMA für die Zusatzversicherung.
Die Allgemeinverbindlichkeit tritt am 1. September 2024 in Kraft. Dies garantiert eine erfolgreiche Einführung der Branchenvereinbarung über die Tätigkeit von Vermittlern im Bereich der Krankenversicherung. Die Regeln der Branchenvereinbarung gelten ausnahmslos für alle Versicherer, sowohl in der Grund- als auch in der Zusatzversicherung.
Weitere Informationen finden Sie unter Themen – Vermittler – curafutura sowie Informationen zu Telefonwerbung – santésuisse
Die Einreichung von LOA V an den Bundesrat ist ein wichtiger Meilenstein. Der neue Tarif bringt zahlreiche Verbesserungen, die den Patienten und den Bewohnern von Pflegeheimen zugutekommen werden. Er soll den Tarif LOA IV/1 ersetzen, der seit 2016 nicht mehr aktualisiert wurde.
Der Tarif LOA V fördert die Abgabe von Biosimilars, die deutlich günstiger als Originale, und therapeutisch gleichwertig sind. Dies führt zu erheblichen Einsparungen zugunsten der Prämienzahler bei gleichbleibender Qualität. Um dies zu erreichen, wird die Substitutionsleistung neben den Generika auch auf die Biosimilars erweitert. Bisher war es nur möglich, die Substitution durch klassische Generika (synthetisch hergestellt), nicht aber durch Biosimilars (biologisch hergestellt) zu vergüten.
Zudem enthält der neue Apothekertarif LOA V erstmals die Leistung der maschinellen Verblisterung, die sich am individuellen Bedarf der Patienten ausrichtet. Die Abgabe von verblisterten Medikamenten kommt in erster Linie den Bewohnern von Pflegeheimen zugute. Sie verbessert die Abgabequalität und die Sicherheit dank weniger Verwechslungen und weniger falschen Dosierungen, und verspricht eine bessere Kontrolle der Einnahme.
Darüber hinaus trägt die maschinelle Verblisterung mit einer bedarfsgerechten Medikamentenabgabe wesentlich zur Reduzierung der Medikamentenverschwendung bei. Der Patient erhält dank Verblisterung exakt die Menge an Medikamenten, die er für seine Behandlung individuell benötigt. Unnötig grosse, weil standardisierte Verpackungsgrössen, die über dem Bedarf liegen und bislang im Müll landeten, werden vermieden.
Eine weitere Neuerung ist, dass der neue Tarif nun auch die Leistungen der Versandapotheken umfasst. Damit wird ein neuer Vertriebskanal integriert.
Die Tarifpartner curafutura – mit den Versicherern CSS, Helsana, Sanitas und KPT –, pharmaSuisse und Einkaufsgemeinschaft HSK beantragen die Einführung des neuen Tarifs per 1.1.2025. SWICA ist der LOA V bereits per Beitrittserklärung an die Vertragspartner beigetreten. Die Tarifpartner laden weitere Versicherer ein, sich dem Tarifwerk anzuschliessen.