Das Gesetz über die Tätigkeit von Vermittlern in der Krankenversicherung sollte ursprünglich nur die Möglichkeit bieten, die Branchenvereinbarung für allgemeinverbindlich zu erklären, wie aus der Motion 18.4091 klar hervorgeht. Der Ständerat weicht von diesem Ziel ab und will nun Angestellte der Versicherer und externe Vermittler den gleichen Regeln unterwerfen, obwohl ihre Situation überhaupt nicht vergleichbar ist. curafutura und santésuisse bedauern diesen Entscheid, der keine Verbesserung der Situation für die Konsumenten bringen wird und in der Praxis unmöglich umsetzbar ist.
Die Branchenvereinbarung über Vermittler in der Krankenversicherung verbietet Kaltakquise, legt Qualitätsstandards für Krankenversicherer und für Vermittler fest und begrenzt die Provisionen für Vermittler. Unter diesen Regeln gelten das Verbot von Kaltakquise und die Qualitätsstandards bereits für Angestellte der Versicherer.
Bei der Begrenzung von Provisionen wird aus gutem Grund ein Unterschied gemacht. Die Mitarbeitenden der Versicherer sind nämlich Angestellte und es ist daher nicht möglich, auf sie eine Regelung für Provisionen anzuwenden, die externe Vermittler pro abgeschlossenem Vertrag erhalten. Darüber hinaus erfüllen die Angestellten der Versicherer verschiedene Aufgaben und sind nicht nur für den Verkauf zuständig. Ein Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass eine Gleichstellung von externen Vermittlern und Angestellten der Versicherer nicht gerechtfertigt ist, gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstösst und problematische arbeitsrechtliche Auswirkungen haben würde.
Aus diesen Gründen fordern curafutura und santésuisse den Nationalrat auf, an seiner bisherigen, vernünftigen Position festzuhalten. Der Nationalrat hatte sich im Frühjahr für einen Unterschied zwischen externen Vermittlern und Angestellten der Versicherer ausgesprochen.
Josef Dittli hat den Vorstand von curafutura darüber informiert, dass er im Falle einer Wiederkandidatur für den Ständerat sein Verbandspräsidium aus zeitlichen Gründen per Ende Mai 2023 abgeben möchte. «Wir bedauern diesen Entscheid sehr, können ihn aber nachvollziehen», sagt Pius Zängerle, Direktor von curafutura.
Josef Dittli ist ein Brückenbauer und hat wichtigen Reformvorhaben wie der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) entscheidende Impuse verliehen. Während seiner Präsidialzeit konnte auch der neue Arzttarif TARDOC gemeinsam mit den Kooperationspartnern FMH, MTK und SWICA zu einem Reifegrad gebracht werden, der gemäss Bundesrat genehmigungsfähig ist. «Wir danken Josef Dittli bereits heute für seine wertvolle Unterstützung und wünschen ihm viel Erfolg im kommenden Wahlkampf», sagt Pius Zängerle, Direktor von curafutura.
Der Vorstand wird nun die Nachfolgeregelung an die Hand nehmen.
Die Verbände der Psychologinnen und Psychologen (Psy-Verbände), H+ Die Spitäler der Schweiz, curafutura und die Einkaufsgemeinschaft HSK haben eine Tarifvereinbarung über die von der Grundversicherung vergütete, psychologische Psychotherapie getroffen. Der Tarif, der auf einer vollständigen und praktikablen Tarifstruktur basiert, ermöglicht für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ab dem 1. Juli 2022 eine selbstständige Behandlungstätigkeit. Die Psy-Verbände und H+ fordern gemeinsam mit curafutura und der Einkaufsgemeinschaft HSK den Bund und die Kantone auf, die erarbeitete Tarifstruktur und den vereinbarten Tarif– im Interesse der von psychischen Erkrankungen betroffenen Patientinnen und Patienten – für die ganze Schweiz zu genehmigen.
Um die Versorgungssituation von Psychotherapieleistungen zu verbessern und Betroffenen den Zugang zur Behandlung zu erleichtern, hat der Bundesrat beschlossen, dass die psychologische Psychotherapie ab dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung übernommen wird, sofern sie ärztlich angeordnet ist und bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die Psy-Verbände und H+ haben mit curafutura und der Einkaufsgemeinschaft HSK intensive Verhandlungen geführt, um das neue Modell (Anordnungsmodell) einzuführen. Dies mit dem Ziel, eine Einigung über eine angemessene Tarifstruktur und einen angemessenen Tarif zu erzielen. Die Vertragsparteien bedauern, dass keine branchenweite Lösung erzielt werden konnte, und würden es sehr begrüssen, wenn sich die übrigen Krankenversicherer der jetzt vorliegenden Übergangslösung anschliessen. Der Tarif wurde auf 154.80 CHF pro Stunde festgelegt und gilt längstens bis zum 31.12.2024. Die Befristung begründet sich in der vorhandenen Datenlage in der Einführungsphase und wird es den Leistungserbringern erlauben, weitere Kosten- und Leistungsdaten zu erheben. Gleichzeitig sichert die Übergangslösung die geordnete Einführung des Anordnungsmodells auf den 1. Juli 2022.
Das derzeitige System erlaubt es psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht, ihre Leistungen über die Grundversicherung abzurechnen, es sei denn, sie sind in einer psychiatrischen Praxis oder Klinik angestellt und dort in Delegation tätig. Der bisherige Delegationstarif basiert auf TARMED und damit auf einer veralteten Tarifstruktur. Er bezieht sich auf eine Tätigkeit als Angestellte in einer psychiatrischen Praxis oder Klinik. Dies wird sich in Zukunft durch das Anordnungsmodell ändern. Dadurch soll der Beruf der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten attraktiver werden und somit die Versorgungssicherheit langfristig gesichert werden.
curafutura bedauert den Entscheid des Nationalrates, die Reservenregelung in der Krankenversicherung erneut zu ändern und eine verbindliche Obergrenze von 150% bei der Solvenzquote einzuführen. Der Abbau der Reserven wurde bereits im Jahr 2021 erleichtert und die Reform hat sich als wirksam erwiesen: 380 Millionen Franken wurden an die Versicherten zurückgegeben. Eine verbindliche Obergrenze ist daher nicht notwendig. Die Versicherer stehen in Konkurrenz zueinander. Entsprechend versuchen sie, möglichst niedrige Prämien anzubieten und haben kein Interesse daran, zu hohe Reserven zu bilden.
Angesichts des starken Kostenanstiegs im Jahr 2021 und zu Beginn des Jahres 2022 ist es zudem positiv, dass die Versicherer über Reserven verfügen, die es ihnen ermöglichen, die Prämienentwicklung abzufedern. Heute entsprechen die Reserven in der Grundversicherung nur vier Monatsausgaben. Dieses Niveau ist angemessen und rechtfertigt keine zusätzliche Regulierung.
Die Reserven der Krankenversicherer garantieren die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems und ermöglichen die Erstattung von Gesundheitsleistungen zu jedem Zeitpunkt. Es ist daher nicht sinnvoll, sie um jeden Preis zu reduzieren. Der Nationalrat hat jedoch heute einen Vorschlag angenommen, der das vorherige Minimum von 150 % der Solvenzquote zum neuen Maximum erklärt. Das wäre für die Stabilität des Systems (Finanzierung der Leistungen) Risiko behaftet und für die Versicherten (Prämienerhöhungen) mit negativen Konsequenzen verbunden.
Die Nicht-Genehmigung des neuen Arzttarifs TARDOC durch den Bundesrat wird auf Kosten der Patienten, Versicherten und Ärzte gehen. Die Tarifpartner curafutura und FMH bedauern den unverständlichen Entscheid, da der Tarif TARDOC einerseits die gesetzlichen Genehmigungskriterien erfüllt und andererseits durch Effizienzsteigerung und Beseitigung von Fehlanreizen eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem veralteten TARMED gebracht hätte. Für FMH und curafutura ist das Vertrauen zwischen den Tarifpartnern und der Genehmigungsbehörde beschädigt und sie befürchten, dass die Verzögerung beim Arzttarif, auf den ein Drittel der Prämien entfallen, über weitere Jahre andauern wird. Dafür trägt der gesamte Bundesrat die Verantwortung.
Der Arzttarif TARDOC ist dem Bundesrat bereits 2019 zur Genehmigung vorgelegt und gemäss den Forderungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) im Juni 2020, im März 2021 und im Dezember 2021 dreimal ergänzt und nachgereicht worden. Der TARDOC erfüllt die gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen. Erstens vereint er alle Leistungserbringer (FMH, H+) und die Mehrheit der Versicherer (curafutura, SWICA und MTK). Und zweitens gewährleistet er die Kostenneutralität mit einem Konzept, das sicherstellt, dass der Übergang vom alten TARMED zum neuen TARDOC keine Mehrkosten zur Folge hat. Die Empfehlung des Bundesrates vom Juni 2021 wurde erfüllt (Kostenneutralitätsphase auf 3 Jahre verlängert). Der Bundesrat verändert nun erneut die Spielregeln bezüglich Kostenneutralität. Der Entscheid des Bundesrates, den TARDOC nicht zu genehmigen, ist daher für die Tarifpartner FMH, curafutura und MTK nicht nachvollziehbar.
Die Nicht-Genehmigung des TARDOC verurteilt die Akteure des Gesundheitssystems dazu, weiterhin mit dem veralteten TARMED zu arbeiten, der seit 2004 in Kraft ist und nicht mehr der heutigen modernen Medizin entspricht. Die falschen Anreize, die über die Zeit durch den TARMED entstanden sind, werden fortbestehen, ebenso wie die finanzielle Verschwendung aufgrund einer schlechten Ressourcenallokation. Auch die gewollte Stärkung der Grundversorgung durch Haus- und Kinderärzte wird auf Jahre hinaus verhindert.
Die Nicht-Genehmigung des TARDOC durch den Bundesrat stellt zudem die Tarifpartnerschaft als zentralen Pfeiler des KVG grundsätzlich in Frage, indem die grosse Arbeit faktisch ignoriert wird, die während zehn Jahren seit der Lancierung des Projekts für einen neuen Arzttarif geleistet wurde. Vor diesem Hintergrund wird es den Tarifpartnern schwerfallen, sich an weiteren umfangreichen Tarifarbeiten zu beteiligen, da sie befürchten müssen, dass diese von der Genehmigungsbehörde nicht gebührend aufgenommen werden. Die Nicht-Genehmigung des TARDOC durch den Bundesrat bestraft diejenigen Tarifpartner, die nach Lösungen gesucht haben, und belohnt diejenige Partei, die sich mit einer Verweigerungshaltung für den Status quo entschieden hat. Der Entscheid signalisiert: Jeder Tarifpartner kann mit seinem Veto die konstruktive Lösung einer Mehrheit verhindern.
Die Tarifpartner curafutura und FMH werden den Entscheid des Bundesrates nun eingehend analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden. Klar ist jedoch, dass es nicht möglich sein wird, den TARMED rasch abzulösen. In diesem Sinne ist die Nicht-Genehmigung des TARDOC eine riesige verpasste Chance und wird eine sachgerechte Tarifierung der ärztlichen Leistungen auf Jahre hinaus verzögern. Darunter werden in erster Linie die Patientinnen und Patienten und die Prämienzahlenden leiden.
Yvonne Gilli, Präsidentin, FMH «Der TARDOC bildet die moderne Medizin sachgerecht ab und vereint die grosse Mehrheit der Leistungserbringenden und auch der Versicherer. Die Leidtragenden dieser Nicht-Genehmigung sind die Patienten, weil im veralteten TARMED weder die interprofessionelle Zusammenarbeit, die Palliativmedizin, das separate Hausarztkapitel oder die Digitalisierung abgebildet sind. Mit diesem veralteten Tarif muss die Ärzteschaft jetzt weiterarbeiten.» Pius Zängerle, Direktor curafutura «Die Tarifpartnerschaft funktioniert. FMH und curafutura haben trotz unterschiedlicher Interessen und mit teils harten Positionen zu Beginn der Verhandlungen einen neuen, die Rahmenbedingungen erfüllenden Arzttarif auf die Beine gestellt. Dass dieser jetzt vom Gesamtbundesrat immer noch nicht genehmigt wurde, ist ein schlechtes Signal für alle, die das Gesundheitssystem voranbringen wollen und nach Lösungen suchen anstatt den Status Quo beizubehalten.» Joachim Eder, Präsident ats-tms AG, ehemaliger Präsident SGK-Ständerat «Der Bundesrat hat gegen den Willen der Kantone, der Mehrheit der Versicherer und der Leistungserbringer entschieden, das ist für mich unverständlich. Er muss den damit verbundenen gesundheitspolitischen Scherbenhaufen, den die Patienten und Prämienzahler zu berappen haben, verantworten. Es ist ein schwarzer Tag, nicht nur für die Tarifautonomie, sondern auch für weitere notwendige Reformen im Gesundheitswesen. Das Vertrauen ist beschädigt, das vom Gesundheitsminister immer wieder geforderte Miteinander wurde mit Füssen getreten.» Andreas Christen, Direktor Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT), nimmt Stellung für die MTK «Die MTK bedauert den Entscheid des Gesamtbundesrats. Wir hatten uns mit einer Genehmigung für den TARDOC erhofft, den veralteten TARMED für die Unfallversicherer, die Invalidenversicherung und die Militärversicherung endlich zu ersetzen.» Philippe Luchsinger, Präsident der Haus- und Kinderärzte Schweiz «Die Haus- und Kinderarztmedizin ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Grundversorgung – TARDOC hätte dies endlich auch mit einem eigenen Kapitel widerspiegelt. Dass wir jetzt alle mit einem veralteten und nicht sachgerechten Tarif weiterarbeiten müssen, ist frustrierend.» |
Die neue digitale Plattform für den Off-Label-Use ist seit Januar 2022 in Betrieb (siehe Anhang Dokumentation). Inzwischen sind bereits 90 Studien-Ratings dokumentiert. Sie unterstützen die Vertrauensärzte der beteiligten Versicherer bei der Beurteilung von Kostengutsprachen für Medikamente, die nicht kassenpflichtig sind. Die Studien-Ratings dienen dabei als wertvolle Grundlage für die Entscheide. «Die Arbeit ist für uns insgesamt befriedigender, weil wir unser Wissen laufend ausbauen und deutlich effizienter arbeiten können», sagt Beat Kipfer, Vertrauensarzt beim Krankenversicherer KPT.
Heute vergüten die Krankenversicherer in Ausnahmefällen Arzneimittel, die nicht auf der Liste der über 3200 kassenpflichtigen Medikamente stehen. Der behandelnde Arzt kann ein entsprechendes Gesuch bei der Versicherung des Patienten stellen. Sind die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten aus der Grundversicherung. In den letzten Jahren haben immer mehr Patientinnen und Patienten von dieser Möglichkeit profitiert, zum Beispiel bei neuen Krebstherapien. 2019 wurden 38’000 Gesuche behandelt. Die vorliegenden Studien-Ratings auf der Online-Plattform erleichtern nun die Beurteilung. Thomas Cerny, Vorstandsmitglied der Krebsliga und Vizepräsident von OncoSuisse, betonte an der Medienkonferenz den Nutzen für die Patientinnen und Patienten. «Neu profitieren sie davon, dass der Entscheid über eine Kostengutsprache auf einer standardisierten Basis gefällt wird.»
Die von den involvierten vertrauensätzlichen Diensten gewählte Methode sorgt dafür, dass die Beurteilung des klinischen Nutzen eines Wirkstoffs immer im gleichen Kontext steht und auf derselben wissenschaftlichen Basis bewertet wird. Im Anschluss erfolgt eine Publikation der Beurteilung auf der Plattform. Diese dient dem Wissenstranfer und ist nicht öffentlich. Die Bewertung der Studienlage ist damit ausgewogen und objektiv und das Vertrauen in die Einzelfallvergütungen noch erhöht.
An der neuen Plattform «smartrating» beteiligen sich Concordia, CSS, Helsana, KPT, Sanitas, Swica und Visana. Ziel ist es, weitere Versicherer für eine Teilnahme zu gewinnen. Die Plattform enthält keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich die publizierten klinischen Studien zu den Wirkstoffen mit der Nutzenbeurteilung und die entsprechende Dokumentation im klinischen Kontext. «Entsprechend ist der Datenschutz jederzeit gewährleistet», sagt Pius Zängerle, Direktor von curafutura. Matthias Schenker, Leiter Abteilung Gesundheitspolitik bei der CSS, bilanziert: «Die Plattform ist eine Win-Win-Situation für alle beteiligten Akteure und insbesondere für die Patientinnen und Patienten.»
H+, santésuisse und curafutura haben gemeinsam einen Qualitätsvertrag für Spitäler und Kliniken beim Bundesrat eingereicht. Der Vertrag ist zusammen mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) erarbeitet worden und ist der erste Vertrag dieser Art überhaupt. Das ist ein Meilenstein für die Qualitätsentwicklung und Patientensicherheit in Spitälern und Kliniken.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) fordert im neuen Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). H+, santésuisse und curafutura haben in Partnerschaft mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) einen Vertrag abgeschlossen, den H+, santésuisse und curafutura nun beim Bundesrat eingereicht haben. Der Vertrag kann bei seiner Genehmigung in Kraft treten.
Die Vertragspartner sehen in der erstmaligen nationalen Einigung auf weitreichende Regeln zur Qualitätsentwicklung einen Meilenstein für die Qualität und Patientensicherheit in Spitälern und Kliniken. Gleichzeitig ist die systematische Weiterentwicklung des Vertrags bereits heute festgelegt. Die Vertragspartner haben weitreichende Elemente vereinbart, anhand welcher die Spitäler und Kliniken Qualität und Patientensicherheit verbindlich, einheitlich und transparent entwickeln. Dazu wurden nationale Themenbereiche der Qualitätsentwicklung definiert. In diesen Themenbereichen müssen Spitäler und Kliniken künftig von den Vertragspartnern anerkannte Qualitätsverbesserungsmassnahmen umsetzen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sicherstellen. Eine unabhängige Prüfstelle wird die individuelle Qualitätsentwicklung in den Spitälern und Kliniken stichprobenartig überprüfen. Die Auswahl erfolgt basierend auf Resultaten der bereits heute bestehenden nationalen Qualitätsmessungen, z. B. des ANQ, oder durch Zufallsprinzip. Die Ergebnisse der Überprüfung sowie eine Selbstdeklaration werden für jeden Spital- oder Klinikstandort transparent publiziert.
Der Qualitätsvertrag berücksichtigt die breite Palette bereits umgesetzter Qualitätsaktivitäten von Spitälern und Kliniken und ermöglicht darüber hinaus eine nahtlose Integration verschiedener bestehender und zukünftiger Qualitätsinitiativen. Auch bereits international etablierte Mechanismen zur Überprüfung der Qualitätsentwicklung sind aufgenommen worden. Bereits bestehende Strukturen hinsichtlich der Qualität helfen bei der Umsetzung, dazu gehört insbesondere der nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ). Die Zusammenarbeit im ANQ unterstützt zudem eine enge Abstimmung mit den Kantonen und deren Qualitätsvorgaben.
Zielvorgaben verschlechtern die Patientenversorgung und schaffen eine Zwei-Klassen-Medizin. curafutura begrüsst daher den richtungsweisenden Entscheid der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N). Diese will keine Zielvorgaben in der obligatorischen Krankenversicherung OKP und beantragt stattdessen eine Reihe konkreter Massnahmen, die im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative verabschiedet werden sollen.
Mit dem TARDOC steht der neue Arzttarif für ambulante Leistungen bereit, um bereits per 1. Januar 2023 den veralteten Tarif TARMED abzulösen. Der neue ambualante Tarif muss nur noch vom Bundesrat genehmigt werden. curafutura begrüsst daher den Entscheid der SGK-N, die das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenversicherung OKP mit Massnahmen bei den Tarifen anstelle von Zielvorgaben dämpfen will.
Denn diese verstärken nur den Kostendruck auf die Leistungserbringer, ohne die OKP-Kosten insgesamt zu senken. Gleichzeitig birgt die Zielvorgabe das Risiko neuer Fehlanreize: Diese können finanzieller Art sein, eine tiefere Behandlungsqualität beim Patienten beinhalten oder auch eine Leistungsbeschränkung zur Folge haben.
Weniger erfreulich ist der Vorschlag der SGK-N, Tarife, respektive einzelne Positionen der Tarifstruktur oder bestimmte Gruppen, durch die Genehmigungsbehörde festsetzen zu lassen, sollten sich die Tarifpartner nicht innerhalb eines Jahres einigen können. Das führt nach Ansicht von curafutura zu unrealistischen Erwartungen und zu unausgereiften Lösungen, die weder dem Prämienzahler, noch dem Patienten, noch dem Leistungserbringer dienen. curafutura wird den Entscheid der SGK-N vertieft analysieren und sich in die weitere Diskussion einbringen.
Bei der letzten Prämienrunde haben die Krankenversicherer auf Basis der Revision der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) die Reserven freiwillig abgebaut. Heute entsprechen die Reserven in der Grundversicherung nur vier Monatsausgaben. Dieses Niveau ist angemessen und rechtfertigt keine zusätzliche Regulierung. curafutura begrüsst deshalb den Entscheid der Gesundheitskommission des Ständerates, die eine parlamentarische Intiative zur Festlegung einer verbindlichen Obergrenze für die Reserven abgelehnt hat.
Die Reserven der Krankenversicherer garantieren die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems und ermöglichen die Erstattung von Gesundheitsleistungen zu jedem Zeitpunkt. Es ist daher nicht sinnvoll, sie um jeden Preis zu reduzieren. Die parlamentarische Intiative Nantermod (20.463) hatte jedoch vorgeschlagen, dass das vorherige Minimum von 150 % der Solvenzquote zum neuen Maximum erklärt wird. Damit wäre eine solche Situation sowohl für die Stabilität des Systems (Finanzierung der Leistungen) als auch für die Versicherten (Prämienerhöhungen) kritisch.
Regulierung im Jahr 2021 angepasst
Die parlamentarische Initiative berücksichtigt nicht, dass die Rechtsgrundlage bereits im Juni 2021 geän- dert wurde, um Versicherern zu ermöglichen, vermehrt Reserven abzubauen. Diese Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) senkte das Mindestniveau der Reserven auf 100% der Solvenzquote und erlaubte mehr Flexibilität zum Reserveabbau mit dem Konzept «knapp kalkulierte
Prämien».
curafutura ist der Meinung, dass diese KVAV-Änderung ihre Wirkung gezeigt hat und weiterhin zeigen wird. So wurden bei der Prämienrunde 2022 die Reserven freiwillig abgebaut und 380 Millionen Franken an die Versicherten direkt (Rückerstattung) oder indirekt (tiefere Prämien im Jahr 2022) zurückbezahlt. Dies trug zu einem leichten Rückgang der durchschnittlichen Prämie bei. Angesichts dieser Entwicklung sind keine weitere Regulierungsänderungen nötig.
Das Parlament berät derzeit die Kostenbremse-Initiative der Mitte sowie den indirekten Gegenvorschlag (Zielvorgaben). Dabei geht es um verbindliche Kostenziele, sprich Kostenobergrenzen im Gesundheitswesen. Heute haben alle Menschen in der Schweiz einen weitgehend uneingeschränkten Zugang zur medizinischen Behandlung. Kostenziele würden dies abschaffen. Die Folge wäre eine Verschlechterung der medizinischen Grundversorgung und birgt das Risiko einer Unter- und Fehlversorgung. Eine solche Entwicklung lehnen FMH, economiesuisse, curafutura, und scienceindustries ab.
Die Verbände FMH, economiesuisse, curafutura, und scienceindustries haben am Dienstag Parlamentarier und Interessierte über Ihre Position zu den Kostenzielen informiert und sich über dieses wichtige Thema ausgetauscht.
Das Eidgenössische Departement des Innern möchte die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen mit verschiedenen Massnahmen dämpfen. Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass politische Regulierungsmassnahmen vorsichtig abgewogen werden. Die medizinische Versorgung aller Patientinnen und Patienten in der Schweiz soll nicht durch Experimente aufs Spiel gesetzt werden.
Zielvorgaben bedeuten, dass ein «gerechtfertigtes Wachstum» für das Gesundheitswesen im Voraus festgelegt wird. Das Erstellen, Prüfen und Verwalten der Zielvorgaben führt zu einer immensen Zunahme an Verwaltungsaufwand. Dieser schafft hohe Kosten ohne Mehrwert für die Patientinnen und Patienten.
Bei einer Überschreitung der Zielvorgaben, wird korrigierend eingegriffen. Zielvorgaben sind jedoch rein quantitativ und treffen somit alle Leistungen und Leistungserbringer eines Kostenblocks. Die Korrekturmassnahmen würden zu einer Einschränkung der bewährten solidarisch finanzierten medizinischen Versorgung für alle führen.
Kostengrenzen beschränken zudem den Zugang zu medizinischem Fortschritt und verhindern Innovation. Mit Zielvorgaben, Kostenobergrenzen und Globalbudgets wird die Patientenversorgung verschlechtert. Es wird eine Zwei-Klassen-Medizin geschaffen.
Konkret kann sich ein Teil der Patientinnen und Patienten die uneingeschränkte medizinische Grundversorgung über private Zusatzversicherungen weiterhin finanzieren. Jene, die das nicht können, müssen auf die aus medizinischer Sicht optimale Behandlung verzichten oder länger auf sie warten.
Krankheiten verursachen neben den direkten finanziellen Kosten für medizinische Behandlungen auch gesellschaftliche Kosten und Belastungen, wie erhöhte Mortalität und Morbidität und verlorene Arbeitszeit bei Patienten und Angehörigen. Viele dieser nicht beachteten Kosten tragen die Patienten direkt, einige aber auch die Volkswirtschaft als Ganzes. Wenn die direkten medizinischen Kosten gedeckelt werden, verursacht dies höhere Kosten in diesen anderen Bereichen.
Es gibt richtige Massnahmen zur Kostendämpfung, die einen breiten Konsens haben und die Patientenversorgung nicht einschränken. Zu nennen wären dabei zum Beispiel die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS). Wichtig ist auch die Stärkung der kostengünstigen ambulanten Praxismedizin und der integrierten Versorgung. Ein zentraler Pfeiler dafür ist ein ausgewogener und zeitgemässer ambulanter Arzttarif. Mit dem TARDOC liegt seit langem ein Vorschlag auf dem Tisch. Auch tut eine raschere Aufnahme von innovativen Therapien in den Vergütungslisten Not. Mit neuen Preismodellen können solche den Patientinnen und Patienten schneller zur Verfügung gestellt werden.